Kleine Anfrage der Linken

Gutachten zum Nutzen der Kieferorthopädie liegt noch nicht vor

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Zur kieferorthopädischen Versorgung hat die Bundesregierung ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das eigentlich Ende Oktober vorliegen sollte. Hintergrund ist ein Report des Bundesrechnungshofs.

Zur Erinnerung: Der Bundesrechnungshof hatte Ende April dieses Jahres den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen in Zweifel gezogen. Die Krankenkassen würden jährlich 1,1 Milliarden Euro für KFO-Behandlungen aufwenden, heißt es in dem aktuellen Prüfbericht, obwohl deren medizinischer Nutzen nur unzureichend erforscht sei. "
Vor allem eine fehlende Versorgungsforschung lässt es fraglich erscheinen, ob Krankenkassen kieferorthopädische Leistungen in ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maße erbringen", kritisierten die Kassenprüfer.


Als Reaktion darauf hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ende Mai ein wissenschaftliches Gutachten zur kieferorthopädischen Versorgung in Auftrag gegeben. "Die Ergebnisse des Gutachten sollen die Grundlage bilden, um kieferorthopädische Versorgungslage, Behandlungsnotwendigkeiten und -ziele sowie Qualitätsindikatoren und -kontrollen auszuwerten und weiterzuentwickeln", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur "Wirksamkeit und Transparenz in der Kieferorthopädie". Mit Erstellung des Gutachtens sei das IGES Institut beauftragt worden. Seinen Abschlussbericht sollte das IGES Institut bis zum 31. Oktober vorlegen.
Bisher wurde noch kein Abschlussbericht vom BMG veröffentlicht. In der Antwort der Kleinen Anfragen der Linken erläutert die Bundesregierung jedoch noch einmal die Beweggründe: Es fehle bisher eine zusammenfassende Darstellung und evidenzorientierte Einschätzung sowohl über die langfristigen Auswirkungen der wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungsarten auf die Mundgesundheit als auch über die dafür eingesetzten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Selbstzahler.

Bundesregierung plädiert für Mehrkostenregelung in der KFO


Zur Verbesserung der Transparenz der kieferorthopädischen Versorgung sei zudem eine Mehrkostenregelung bei kieferorthopädischen Leistungen analog der Mehrkostenregelung bei zahnerhaltenden Maßnahmen geplant. So solle klargestellt werden, dass Versicherte, die Mehrleistungen in Anspruch nehmen, ihren Leistungsanspruch behielten, die Mehrkosten aber selbst tragen müssten.
Die von der GKV übernommenen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen betrugen der Bundesregierung zufolge 2016 insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben sind dabei in den vergangenen 20 Jahren um 7,9 Prozent gestiegen, im Jahresdurchschnitt um rund 0,4 Prozent.

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