NRW beschließt Epidemie-Gesetz

Keine Zwangsverpflichtung für Ärzte und Zahnärzte

silv
Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat gestern im dritten Anlauf das umstrittene Epidemie-Gesetz beschlossen. Nach massiver Kritik setzt man jetzt auf Freiwilligkeit statt auf Zwang zum Arbeitseinsatz. Das gilt auch für Zahnärzte.

Das Gesetz sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer Epidemie vor. Es sollte bereits Anfang des Monats im Eilverfahren durch den Landtag gebracht werden, nach massiver Kritik der Opposition scheiterte es jedoch zuerst. Bemängelt wurde vor allem der Passus, wonach Ärzte und Pfleger im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Auch Staatsrechtler äußerten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen der geplanten Grundrechtseinschränkungen.

Auch für Zahnärzte gilt jetzt Freiwilligkeit

Nun wird ein Freiwilligenregister geschaffen, in das sich medizinisches Personal eintragen kann. Auch Zahnärzte wären in der ersten Version von möglichen Zwangsverpflichtungen betroffen gewesen, nun gilt auch für sie das Prinzip der Freiwilligkeit.

Epidemie-Gesetz: das Freiwilligenregister in NRW

Epidemie-Gesetz: das Freiwilligenregister in NRW

Das Gesetz sieht weiter vor, dass das Gesundheitsministerium die Krankenhäuser verpflichten kann, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben. Die staatlichen Behörden sind außerdem befugt, Medikamente oder medizinische Apparate zu beschlagnahmen, allerdings nicht bei Privatpersonen.

Gestern haben die NRW-Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen für das Gesetz gestimmt. Die AfD stimmte dagegen. Zuvor hatte der Landtag in einer Sondersitzung einstimmig eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ festgestellt. Die Feststellung einer epidemischen Lage ist auf zwei Monate befristet, das neue Epidemie-Gesetz gilt befristet bis zum 31. März 2021.

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