Kabinett billigt Spahns zweites Corona-Pandemie-Paket

Neue Approbationsordnung wird verschoben, flexible Regeln für Prüfungen

silv
Der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde vom Kabinett gebilligt. Für Zahnärzte enthält das Gesetz zwei wichtige Regelungen.

Zum einen erhält das Bundesgesundheitministerium die Möglichkeit, die Approbationsordnung für Zahnärzte kurzfristig für die Zeit der epidemischen Lage flexibler zu gestalten. So kann geregelt werden, dass die beiden Vorprüfungen sowie die Zahnärztliche Prüfung beispielsweise an Simulatoren oder anderen geeigneten Medien durchgeführt werden. Zudem können Lehrveranstaltungen durch digitale Lehrformate unterstützt oder ersetzt werden.

Approbationsordnung auf 1. Oktober 2021 verschoben

Punkt zwei regelt das Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen - diese wird um ein Jahr auf den 1. Oktober 2021 verschoben, damit die Fakultäten zusätzlich zu den Corona-bedingten Anpassungen ausreichend Zeit für die Umstellung auf die neue Approbationsordnung haben.

Im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin stelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Details des neuen Gesetzes. Sein Credo lautet: „Corona-Infizierte künftig schneller finden, testen und versorgen. Nur so können wir Infektionsketten wirksam durchbrechen und einen unkontrollierten Ausbruch der Epidemie in Deutschland verhindern.“

Kassen können zur Finanzierung der Tests verpflichtet werden

Die Hauptziele des Gesetzes sind der bestmögliche Schutz besonders gefährdeter Menschen sowie ein besserer Einblick in den Verlauf der Epidemie. Auch der geplante Bonus für Pflegekräfte wurde beschlossen, Pflegebedürftige sollen flexibler unterstützt werden. Des Weiteren hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert.

Das BMG kann die gesetzliche Krankenversicherung künftig per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen. Dadurch sollen Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich sein, auch dann, wenn eine Person keine Symptome zeigt. Auch Gesundheitsämter sollen Tests über die GKV abrechnen können, dies gilt auch für Tests auf Immunität, allerdings erst dann, wenn feststeht, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die betreffende Person dann nicht mehr ansteckend ist.

Spahn plant eine Million Tests pro Woche

Bezüglich der zu erwartenden Kosten hatte es in den vergangenen Tagen differierende Angaben gegeben. In der vergangenen Woche wurden für die Kassen dafür Gesamtkosten von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr errehcnet – sie protestierten umgehend. Nun sollen die Kosten bei 60 Millionen Euro im Monat liegen. Spahn: „Der Test als GKV-Leistung kostet um 60 Euro, wenn wir von einer Million Tests in der Woche reden, wären das 60 Millionen Euro pro Woche. In der Kalenderwoche 17 wurden in Deutschland 467.000 Tests durchgeführt, das war die bislang höchste Zahl. 5,4 Prozent der Tests waren positiv.“

Theoretisch wären laut Spahn aus derzeitiger Sicht 900.000 Tests pro Woche möglich. „Wir wollen die Testkapazitäten erhöhen und das Testen weiter auf Einrichtungen des Gesundheitswesens ausweiten. Durch gutes Testen kann man möglichst früh mögliche Infektionen erkennen. Jetzt alle Pflegeeinrichtungen zu testen macht Sinn.“

Grippe-Impfrate soll verbessert werden

Parallel dazu will Spahn die Raten der Grippeimpfungen erhöhen. Der Bund hat sich deshalb in diesen Tagen Impfstoff-Bestellungen vorgenommen, um für die nächste Grippe-Saison gewappnet zu sein. Geordert wurden 4,5 Millionen Grippe-Impfdosen, das sind rund 30 Prozent mehr Vorräte als im Vorjahr. „Wir wünschen uns, dass sich deutliche mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen“, betonte Spahn.

„Diese Bevorratung kostet Geld, aber es ist günstiger als die Situation, die entsteht, wenn das Gesundheitswesen stark unter Stress käme und alles infrage stünde, das wir erarbeitet haben.“ Stress gebe es, wenn es parallel zu vielen COCID 19-Patienten auch viele Menschen schwer an Grippe erkranken.

Nach dem bisherigen Zeitplan wollen die Regierungsfraktionen den Entwurf für Spahns zweites Pandemie-Paket am 5. Mai in den Bundestag einbringen. Für den 7. Mai ist die erste Lesung angesetzt. Vom Parlament verabschiedet werden soll das Gesetz am 14. Mai. Einen Tag später soll sich der Bundesrat damit befassen. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Inkrafttreten könnte es voraussichtlich Mitte Juni.

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