Auf dem Podium (v.l.n.r.): Robert-Martin Montag, Generalsekretär der FDP Thüringen, Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, Julia Hagen, Director Regulatories & Politics, Health Innovation Hub (hih) des BMG, ZA Martin Hendges, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, Moderatorin Angela Ellis, ZA Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ und MR DDR. Claudius Ratschew, Präsident des Zahnärztlichen Interessensverbandes Österreich.
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BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel verwies auf den stark emotionalen Touch, der mit den Diskussionen um die ePA verbunden sei. "Wir werden die Digitalisierung nicht verteufeln", sagte er. Es gehe darum, die Emotionen wegzulassen und "gesunden Menschenverstand" walten zu lassen. Zahnärzte seien digital affin, es gelte darum, sich den Benefit der Digitalisierung in den Praxen vor Augen zu führen. Er nannte beispielhaft die karteilose Praxis oder digitales Röntgen.
Julia Hagen griff das Thema "Datenspende" auf, es handele sich um eine Industriegetriebene Begrifflichkeit. Daten zu spenden, sei "Quatsch", es gehe darum, Daten für die Forschung aufzubereiten. Geklärt werden müsse die Frage, wie man an diese herauskomme. Hagen ergänzte, dass kein Datenpool absolut sicher sei.
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ZA Martin Hendges sprach sich dafür aus, die Digitalisierung im zahnärztlichen Bereich proaktiv zu gestalten und zu begleiten, zum Beispiel auch mit Blick auf Bürokratiebewältigung. Ein weiterer sensibler Bereich sei die Datenübermittlung. Hendges verwies darauf, dass im Rahmen der Gesetzgebung vorgegeben sei, dass KBV und KZBV den aktiven Part bei der künftigen semantischen Ausgestaltung der ePA erhalten werden. "Wir werden unseren Gestaltungswillen unter Beweis stellen", sagte er. Beim Thema Datenschutz und Datensicherheit müsse die Verantwortlichkeit von Politik und Industrie klar definiert werden. Die Zahnärzteschaft müsse diesen Prozess kritisch begleiten und ihren Input einbringen.
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"Wie bekommen wir das, was wir wollen, auch gesteuert?", fragte Robert-Martin Montag (l.). Er warnte davor, ein zu pessimistisches Bild von der Politik zu zeichnen. Er zeigte sich optimistisch, einen Weg für alle Beteiligen zu finden. Gute Versorgung müsse immer in den Händen der Ärzte und Zahnärzte bleiben.
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"Wer bestimmt, welche Daten von wem kommen? Wer schützt uns vor legalisiertem Datenmissbrauch?" fragte ZA Harald Schrader (2.v.r.). Je größer der Pool von Datenmengen, desto größere Begehrlichkeiten auf deren Zugriff entstünden. Schrader sprach sich dafür aus, dass der mündige Patient als oberste Instanz entscheiden müsse, welche Daten er von sich preisgeben wolle.
Claudius Ratschew (r.) zeigte sich überzeugt, dass der Nutzen zentraler Datenspeicherung für Zahnarztpraxen nicht so groß sei. Mit einer guten Anamnese könne der Zahnarzt vom Patienten alle Parameter erfragen, die für die Behandlung relevant seien.
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