Corona-Finanzhilfen

Spahn beschließt Rettungsschirm für Zahnärzte!

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschließt einen weiteren Schutzschirm: Damit werden jetzt auch die Einnahmeausfälle von Zahnarztpraxen abgefedert! Sie erhalten zunächst 90 Prozent der Vergütung aus 2019.

Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Website mitteilt, sollen Zahnärzte 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung erhalten. Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.

Die Liquidität der Zahnarztpraxen sichern

Konkret sollen Zahnärzte trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr bezahlt bekommen, meldet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dem die Verordnung nach eigener Aussage vorliegt. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten.

Heilmittelerbringer - wie zum Beispiel Physiotherapeuten - sollen demnach 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss bekommen, Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren 60 Prozent des Tagessatzes für leere Betten, so wie es bereits bei anderen Reha-Einrichtungen der Fall ist.

Auch Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg

"Viele Patientinnen und Patienten sind derzeit verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen", betont Spahn auf seiner Website. "Therapeuten und Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg. Auch die Einrichtungen für Eltern-Kinder-Kuren brauchen unsere Unterstützung. Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, werden wir hier Verluste abfedern und Liquidität sichern."

Die neue Verordnung soll in der kommenden Woche in Kraft treten. Die Hilfen haben laut RND einen Umfang von rund 730 Millionen Euro.

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