In dem besagten Fall hatte jameda Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt, das dem Portal auferlegt hatte, Falsch-Kommentare einer Patientin zu löschen. Jene hatte behauptet, ihre Zahnärztin habe sie nicht aufgeklärt und prothetisch falsch behandelt (siehe Kasten).
In der heutigen mündlichen Verhandlung sahen die Richter es jedoch als erwiesen an, dass die Zahnärztin die Patientin tatsächlich aufgeklärt hatte. Dies ergebe sich aus den Patientenunterlagen. Deshalb sei der Kommentar auf dem Portal, dass die Zahnärztin auf eine Aufklärung/Beratung verzichtet habe, falsch.
Dass auch die Behauptung der Patientin, die Prothetiklösungen der Zahnärztin seien teilweise falsch, nicht zutreffend sei, konnten die Richter hingegen nicht feststellen.
jameda kommentierte die Entscheidung übrigens wie folgt: "Deutschlands größte Arztempfehlung hat sich erneut erfolgreich für den Erhalt einer kritischen Arztbewertung eingesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte heute, dass jameda die kritische Bewertung einer zahlenden Kundin auf jameda, abgesehen von einem Teilsatz, wieder veröffentlichen darf."
Oberlandesgericht Hamm
Urteil vom 13.3.2018
Az.: 26 U 4/18OLG Hamm
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