Entgeltersatzleistungen und Arbeitssicherheit

VmF fordert stärkeren Schutz von MFA und ZFA

pr/pm
Praxis
Regeln bei Personalmangel, fehlende Schutzausrüstung und Lohnausfälle: Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) hat Politiker und Arbeitgeber erneut aufgefordert, MFA und ZFA stärker zu schützen.

In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder hat der VmF erneut seine Sorge um den Gesundheitsschutz und die Zukunft des Praxispersonals im Zuge der COVID-19-Pandemie geäußert.

Es geht um mehr als 600.000 MFA und ZFA

Dabei gehe es um die mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten, erklärte die VmF-Vorsitzende Hannelore König. Das Praxispersonal stelle sich den Herausforderungen, das Gesundheitswesen funktionstüchtig zu halten und wichtige Versorgungsstrukturen aufrechtzuerhalten.

In dem Schreiben benennt der VmF drei Probleme:

1. Regeln bei relevantem Personalmangel – Gesundheitsämter in der Verantwortung

Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zum Verhalten in Situationen mit relevantem Personalmangel betreffen im Rahmen der COVID-19-Pandemie MFA und ZFA direkt, schreibt der VmF. Hier sei es das gemeinsame Ziel, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patienten – auch COVID-19-Fälle – im ambulanten Bereich zu versorgen. Allerdings fordert der VmF, dass die Feststellung, ob Personalmangel herrscht, nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Gesundheitsamt getroffen wird, das dann das jeweilige betriebliche Konzept zum Schutz des Personals in den Arzt- und Zahnarztpraxen prüft.

Der Verband habe bereits Mitte März an die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber appelliert und gefordert, die Praxisabläufe so zu ändern, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Praxen unterbrochen werden. Aus Rückmeldungen von Berufsangehörigen gehe jedoch hervor, dass es immer noch Arbeitgeber gebe, die in den Arzt- und Zahnarztpraxen dieser Pflicht nicht nachkommen.

2. Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung

Ein zweites Problem ist für den VmF die Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille, Handschuhe). Dies betreffe ZFA und MFA gleichermaßen. Beide seien im direkten Patientenkontakt besonderen Risiken ausgesetzt. Personal, das selbst zur Risikogruppe gehöre, sollte besonders geschützt werden, fordert der VmF. Aber auch ärztliche Arbeitgeber, die Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten, gefährdeten ihre Mitarbeiter, wenn sie ihre betrieblichen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitskonzepte nicht anpassen. In Einzelfällen bewegten sich die Arbeitgeber an der Grenze zu grob fahrlässigem Verhalten, moniert der VmF.

3. Sozial-Schutz-Paket muss bei den Beschäftigten ankommen

Drittens macht der VmF auf die finanziellen Auswirkungen aufmerksam. Wörtlich heißt es in dem Brief: „Grundsätzlich begrüßen wir die angelaufenen Maßnahmen, die den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit ermöglichen und das Corona-Sozialschutz-Paket, in dem Rettungsmaßnahmen für Arztpraxen verankert sind. Wichtig ist uns allerdings auch, dass die dort verankerten zusätzlichen Mittel auch bei den Medizinischen Fachangestellten ankommen und für besondere Leistungszulagen genutzt werden.“

Warum wurden Zahnärzte im Sozialpaket nicht berücksichtigt?

Und weiter: „Wir können allerdings nicht nachvollziehen, warum im Corona-Sozialschutz-Paket die Zahnärzte mit dem zahnärztlichen Versorgungsauftrag nicht berücksichtigt wurden. Dies trifft voraussichtlich 200.000 ZFA bundesweit, die gemäß Entgeltatlas der Agentur für Arbeit durchschnittlich 2.040 Euro brutto im Monat verdienen und damit unterhalb der Niedriglohnschwelle liegen. Wenn eine ZFA im Fall von Kurzarbeit nur 60 Prozent (beziehungsweise 67 Prozent mit Kind) vom Netto-Gehalt erhält, reicht dies nicht für die Grundbedürfnisse, wie Lebensmittel, Miete, etc. Weniger von wenig, ist zu wenig zum Überleben und bereitet vielen ZFA schlaflose Nächte und Existenzängste.“

Der Verband weist darauf hin, dass bereits jetzt einige Arbeitgeber ihre Angestellten kündigten oder sie wegen Kurzarbeit unter Druck setzten. Da in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen aufgrund fehlender Konjunkturschwankungen das Instrument der Kurzarbeit nicht bekannt sei, scheuten Praxisinhaber den zusätzlichen Aufwand und wählten die Kündigung, was im Kleinbetrieb aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes machbar sei.

Mitglieder sind überwiegend Frauen – auch alleinerziehend

In den Schreiben heißt es weiter: „Wir betrachten dies mit großer Sorge, denn unsere Mitglieder sind überwiegend Frauen – auch alleinerziehend – und leiden unter Existenzängsten. Bei weiteren Rettungsmaßnahmen sollte daher über eine Entgeltersatzleistung nachgedacht werden, die Lohnausfälle besonders in systemrelevanten, aber gering bezahlten Berufen ausgleicht. Außerdem sollten Zulagen für diese Berufe nicht nur steuerfrei sein, sondern es sollte sichergestellt werden, dass sie flächendeckend bei den systemrelevanten Berufen ankommen.“

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