zm: Frau Dr. Tascher, Sie haben über das Zusammenspiel von Staat, Macht und ärztlicher Berufsausübung am Beispiel des Saarlands geforscht. Was haben Sie herausgefunden?
Dr. Gisela Tascher: In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die ärztliche Berufsausübung zunehmend davon bestimmt, welche Rolle der Staat den Ärzten in der Sozialgesetzgebung und den daraus resultierenden Strukturen zugestehen wollte – und welche Freiheiten er ihnen bei der Organisation ihrer standespolitischen Vertretungen gewährte. Die Gesetzgebung wiederum war von den politischen und ideologischen Zielen der jeweilig regierenden Parteien im Staat abhängig.
In der Zeit des Saargebiets – von 1920 bis 1935 – wurde dieser Aspekt zusätzlich von der besonderen Staatsform des Saarstatuts von 1920 und von den Auseinandersetzungen vor und während der Volksabstimmung über die Rückgliederung des Saargebiets ins Deutsche Reich im Jahr 1935 beeinflusst. Während der NS-Diktatur wurde dieser Prozess ganz entscheidend von den rassen- und bevölkerungspolitischen Zielen und Inhalten der NSDAP-Politik und deren neuer Definition des nationalsozialistischen „Sozialismus“ bestimmt.
Was genau ist damals passiert?
Bindeglied des nationalsozialistisch geprägten Sozialstaats sollte die völkisch und rassisch ausgerichtete Solidarität aller „Volksgenossen“ sein. In diese „Gemeinschaft“ wurden die Ärzte ab 1933 autoritär durch „Ermächtigungsgesetze“ eingebunden. Mithilfe von NS-Funktionären (auch aus der Ärzteschaft) in der neu geschaffenen NS-Gesundheitsbürokratie und des staatlichen Gesundheitswesens sowie in den ebenfalls neu geschaffenen ärztlichen Standesorganisationen wurden Strukturen installiert, die das Funktionieren dieser totalitären Einbindung gewährleisteten. Die ärztliche Berufsausübung und die wissenschaftliche Medizin wurden nach den Zielen des NS-Staates ausgerichtet.
Hinzu kam der Machtzuwachs der Ärzte in Staat und Gesellschaft. Sie erhielten eine Schlüsselposition bei der Durchsetzung der rassen- und bevölkerungspolitischen Ziele der Politik der NSDAP. Sie konnten über den „Wert“ des Lebens ihrer Patienten entscheiden.
Also gehörten die Ärzte zu den Säulen des Systems ...
In der Tat! Im Mittelpunkt der ärztlichen Berufsausübung stand nicht mehr das Individuum, sondern der „Volkskörper“. Die meisten Ärzte hatten mit ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP oder in einem der NSDAP angeschlossenen Verbände die NS-Diktatur mitgetragen und dabei zugelassen, dass die ärztliche Ethik im Interesse einer Ideologie umgedeutet wurde. Am Ende dieser Entwicklung kam es zu Medizinverbrechen, denen viele Menschen – auch im Saarland – zum Opfer gefallen sind.
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