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Auch für Arbeiten aus der Zahnmedizin

Bis 31. Oktober für den Hufeland-Preis 2025 bewerben

Der nach dem Mediziner Dr. Christoph Wilhelm Hufeland benannte Preis wür­digt her­aus­ra­gen­de Leis­tun­gen in der Prä­ven­tivme­di­zin und der Ver­sorgungs­forschung. Screenshot zm
sth
Zahnmedizin
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Die mit 20.000 Euro dotierte Auszeichnung ehrt die beste wissenschaftliche Arbeit aus den Fachgebieten Präventivmedizin und/oder Versorgungsforschung.

Teilnahmeberechtigt sind Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland approbiert sind. Ihre eingereichte Arbeit muss sich mit einem dieser vier Themen auseinandersetzen:

  • Gesundheitsvorsorge,

  • Vorbeugung gegen Schäden oder Erkrankungen, die für die Gesundheit der Bevölkerung von Bedeutung sind,

  • vorbeugenden Maßnahmen gegen das Auftreten bestimmter Krankheiten oder Schäden, die bei vielen Betroffenen die Lebenserwartung verkürzen oder die Lebensqualität beeinträchtigen oder Berufsunfähigkeit zur Folge haben können

  • oder Versorgungsforschung.

Der Preis kann nach Informationen des Kuratoriums der Stiftung „Hufeland-Preis“ auch zwei Arbeiten, die als gleichwertig anerkannt worden sind, je zur Hälfte zugesprochen werden.

Alle weiteren Teilnahmebedingungen erläutert das Kuratorium hier.

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