Bis 31. Oktober für den Hufeland-Preis 2025 bewerben
Teilnahmeberechtigt sind Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland approbiert sind. Ihre eingereichte Arbeit muss sich mit einem dieser vier Themen auseinandersetzen:
Gesundheitsvorsorge,
Vorbeugung gegen Schäden oder Erkrankungen, die für die Gesundheit der Bevölkerung von Bedeutung sind,
vorbeugenden Maßnahmen gegen das Auftreten bestimmter Krankheiten oder Schäden, die bei vielen Betroffenen die Lebenserwartung verkürzen oder die Lebensqualität beeinträchtigen oder Berufsunfähigkeit zur Folge haben können
oder Versorgungsforschung.
Der Preis kann nach Informationen des Kuratoriums der Stiftung „Hufeland-Preis“ auch zwei Arbeiten, die als gleichwertig anerkannt worden sind, je zur Hälfte zugesprochen werden.
Alle weiteren Teilnahmebedingungen erläutert das Kuratorium hier.