Gastkommentar

Verantwortung richtig verstehen

Das Jahr 2016 wurde begrüßt in der Hoffnung, dass viele Dinge sich zum Guten wenden. So mancher Arzt wird dabei auch an die Situation seiner Berufsorganisationen gedacht haben. Für die steht gleich zu Jahresanfang manches auf der Kippe. Eine Sondervertreterversammlung soll versuchen, die Zukunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu stärken und den staatlichen Eingriff in deren Strukturen zu bremsen. Auch bei der Bundesärztekammer (BÄK) ist das Problem eher hausgemacht. Offenbar kämpfen mehrere Landeskammern und ärztliche Organisationen dagegen, dass durch allzu große Zugeständnisse bei der GOÄ vom BÄK-Präsidenten das Tafelsilber zur Disposition gestellt wird.

Was ist los mit der verfassten deutschen Ärzteschaft? Die Gründe sind vielschichtig. Viel zu wenig hat man sich als aktiver Gestalter der Gesundheitspolitik engagiert. Viel zu sehr war man in interne Detaildiskussionen, Personalien und persönliche Eitelkeiten verstrickt. Anstatt um Politik für die Ärzte ging es um Ämter und Positionen. So konnte man der deutlich erkennbaren Tendenz eines zunehmenden staatlichen Einflusses auf die Steuerung des Gesundheitswesens kaum Einhalt bieten. Die schleichende Entmachtung der traditionellen Selbstverwaltung von Ärzten, Kliniken und Kassen wird hingenommen. Bestes Beispiel ist die außer gewöhnliche Machtposition, die mittlerweile der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Gestaltung der Versorgung hat.

Das Management des Systems, die ökonomische Betrachtung, gewinnt offenbar zunehmend Priorität vor den fachlichen Kompetenzen und der Versorgungserfahrung der Ärzteschaft. Dass man auch noch die ethische Kompetenz (siehe etwa Gesetz gegen ärztliche Korruption) diskutiert, sorgt in der Konsequenz für eine weitere Einschränkung des ärztlichen Handlungsspielraums innerhalb der Selbstverwaltung. Dazu gehört auch, dass Dinge wie die Prüfung und Sicherstellung der Qualität zunehmend Institutionen wie dem IQTIG übertragen werden und damit die Kompetenz der Kammern als untergesetzlicher Normgeber umgangen zu werden droht.

Wer will das alles wirklich? Sicher greift es zu kurz, den Kassen den Schwarzen Peter zuzuschieben und ihnen zu unterstellen, sie würden die absolute Macht im Gesundheitswesen erstreiten wollen. Auch der Politik, die eindeutig eine überbordende Regelungswut an den Tag legt, kann am Ende nicht daran gelegen sein, die Kompetenzentscheidungen der Ärzteschaft verantworten zu wollen. Was schief läuft, ist ein Vertrauensverlust, den sich die Körperschaften und die Institutionen des Gesundheitswesens vorwiegend selbst zuzuschreiben haben. Taktische und ökonomische Entscheidungen wurden bei der Positionierung zur Gesetzgebung nur allzu oft gefällt, ohne das Interesse der Bürger und Patienten im Auge zu haben. Ergebnis ist dann meist der kleinste gemeinsame Nenner, der keinen zufriedenstellt, aber viele frustriert und dafür sorgt, dass immer weniger bereit sind, berufspolitische Verantwortung zu tragen.

Verantwortung hat etwas mit fachlicher Kompetenz und vor allem mit berufsethischen Überzeugungen zu tun. Ebenso mit der Freiheit, die erkannten Ziele umsetzen zu können, ohne grundsätzlich von fachfremden oder rein institutionellen Zwängen ausgebremst zu werden. Der freiberuflich tätige Arzt als Säule der Versorgung wie auch der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens darf nicht zum Auslaufmodell werden. Eben dies müssen KBV und BÄK im Auge haben, wenn sie nach ihren entscheidenden Sitzungen das Tagesgeschäft neugestalten. Nur wenn es keine reinen Scherbengerichte mit Folge einer Implosion der ärztlichen Institutionen gibt, kann in den folgenden Monaten neues Vertrauen und Selbstbewusstsein aufgebaut werden. Für die Ärzteschaft ist es Zeit zu arbeiten, Ideale zu vertreten und zu kämpfen – nur nicht gegeneinander, sondern für ihr berufliches Selbstverständnis und für ihre Patienten.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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