British Dental Association

Das hat die Zuckersteuer in Großbritannien gebracht

mg
Politik
Im April 2018 hat das Vereinigte Königreich eine Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke eingeführt. Gegenüber dem Weltzahnärzteverband FDI erklärte die British Dental Association (BDA) die Effekte – und warum sie für eine Ausweitung plädiert.

Die Soft Drinks Industry Levy (SDIL) war 2016 angekündigt und im April 2018 in Kraft gesetzt worden. Die Abgabe gilt für zuckergesüßte Getränke (SSBs) und soll die Hersteller dazu ermutigen, ihren Zuckergehalt zu reduzieren und den Verbrauchern gesündere Optionen zu bieten. Wie die British Dental Association (BDA) jetzt gegenüber dem Weltzahnärzteverband FDI erklärte, hat die Maßnahme allein im Geschäftsjahr 2022/2023 umgerechnet 414 Millionen Euro eingebracht. 2021/2022 waren es 390 Millionen Euro, 2020/2021 knapp 350 Millionen Euro.

Höchststeuersatz sind 28 Cent pro Liter

Je nach Zuckergehalt des Getränks gibt es zwei Steuersätze: Der Normalsatz beträgt 18 Pence (21 Cent) pro Liter gilt für Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt zwischen fünf und acht Gramm pro 100 Milliliter. Der höhere Satz von 24 Pence (28 Cent) pro Liter gilt für Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens acht Gramm pro 100 Milliliter. Für Getränke mit einem Zuckergehalt von weniger als fünf Gramm pro 100 Milliliter wird keine Steuer erhoben.

Im November 2023 zeigte eine im British Medical Journal veröffentlichte Studie, dass die Zuckersteuer bei Minderjährigen zu 12,1 Prozent weniger Krankenhauseinweisungen wegen Zahnextraktionengeführt hatte. Besonders stark war der Effekt bei Kindern bis vier Jahre (28,6 Prozent).

Angesichts dieses Erfolgs plädiert die BDA für eine Ausweitung der Abgabe, indem zum Beispiel Getränke auf Milchbasis, Kekse und Süßigkeiten ebenfalls besteuert und dadurch Verbraucher ermutigt werden, Produkte zu wählen, die für die Mund- und Systemgesundheit weniger schädlich sind. Die Maßnahme könne zudem dazu beitragen, die Umstellung von Lebensmitteln mit hohem Zuckergehalt voranzutreiben, ohne die Kosten für die Verbraucher zu erhöhen.

„Auch Babynahrung muss neu reguliert werden“

Die BDA sieht aber auch dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf irreführende Gesundheits- und Nährwertangaben bei Babynahrung. So habe eine eigens durchgeführte Marktanalyse von 109 Produkten in Quetschies für Kinder unter 12 Monaten ergeben, dass mehr als ein Viertel mehr Zucker enthielt als Coca Cola.

Die BDA schlägt außerdem vor, die Einnahmen der Zuckersteuer direkt in die zahnmedizinische Prävention und Versorgung sowie in die Behandlung von Adipositas/Diabetes zu reinvestieren. Das Hauptziel der Maßnahme müsse aber die politische Steuerungsfunktion (Zuckerreduzierung) und nicht die Generierung von Einnahmen bleiben muss.

Anderen nationalen Zahnärzteverbänden rät die BDA, einen Schwerpunkt auf die Folgen von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken für die öffentliche Gesundheit zu legen.

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