Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und eine Berufspflicht für Ärzte und Zahnärzte, deren Verletzung sogar nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird. Das gilt für Verstöße gegen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zwar nicht, trotzdem kann es zu enormen Bußgeldern kommen. Patientendaten liefern insgesamt aufschlussreiche Informationen über die jeweiligen persönlichen und sachlichen Verhältnisse und sind damit damit besonders schützenswert. Da diese Daten in einer modernen Praxis größtenteils elektronisch verarbeitet werden, sollten Praxisinhaber gezielte Maßnahmen zur IT-Sicherheit durchführen, um den Zugriff Dritter zu verhindern und die Praxis-IT vor Schadsoftware zu schützen.
Bei der Bestimmung des jeweils angemessener Sicherheitsstandards geht es natürlich um das Abwägen von Sicherheit und Aufwand. Unabhängig davon, ob Sie über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nachdenken (siehe Kasten), sollten Sie einige wesentliche Aspekte zwingend umsetzen.
Info
Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe müssen in ihren Praxen neben der in den Musterberufsordnungen verankerten Schweigepflicht auch die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sicherstellen. Sobald in Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ oder Kliniken mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen sie die schriftliche Bestellung eines eigens ausgebildeten Datenschutzbeauftragten nachweisen. Worauf bei Auswahl und Bestellung eines solchen Datenschutzbeauftragten zu achten ist, lesen Sie auf den folgenden Seiten im Interview.
Den physische Schutz der Daten Können Sie bereits bei der Planung der Praxiseinrichtung berücksichtigen: Wartende Patienten am Tresen lugen mal auf den Bildschirm. Computer sollten Sie deshalb immer so aufstellen, dass Tastaturen und Monitore für Unbefugte nicht direkt zugänglich und einsehbar sind.
Benutzerkonten
Um Kosten und Aufwand zu sparen, sollten Sie erst einmal die Sicherheitsmechanismen ausschöpfen, die die Programme und Betriebssysteme der Praxis von sich aus anbieten. Dazu gehören als erstes Benutzerkonten: Richten Sie ein Administratorkonto ein. Darüber kann das Betriebssystem konfiguriert, die notwendige Software und falls nötig auch die Hardware installiert werden. Den Zugang zu diesem Konto erhält nur die Person, die in der Praxis für IT-Sicherheit verantwortlich ist. Für die tägliche Nutzung der EDV werden anschließend Benutzerkonten für jeden Praxismitarbeiter inklusive Inhaber eingerichtet, denen nur eingeschränkte Rechte zugestanden werden. Das „Daily Business“ ist damit möglich, ohne – wissend, unwissend oder durch Dritte – sicherheitskritischen Aktionen zu ermöglichen. Außerdem sollten Sie alle Mitarbeiter sensibilisieren, dass sie selbst beim kurzen Verlassen des Arbeitsplatzes den PC sperren.
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