Leitartikel

Approbationsordnung: auf gutem Weg

Peter Engel

Fast zeitgleich zur letzten Bundesversammlung flatterte der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einer neuen Approbationsordnung auf den Tisch. Nach 60 Jahren. Die gute Botschaft: Angehende Kolleginnen und Kollegen können nun endlich nach den Vorgaben einer modernen Zahnmedizin approbieren – wenn denn die Novelle in der vorgelegten Form auch schnell verabschiedet wird.

Am 9. Dezember wird es dazu eine Verbändeanhörung im BMG geben. Wir haben uns darauf gründlich vorbereitet, den Gesetzestext analysiert und gemeinsam mit der DGZMK, der VHZMK und der KZBV Stellung bezogen (siehe Seite 14/15). Was wir sagen können: In diesem Entwurf wurde auf fast alle Vorstellungen und Anregungen aus dem Berufsstand und der Wissenschaft eingegangen. Und es wurde nahezu allen unseren kritischen Anmerkungen stattgegeben. Ein schönes, auch standespolitisch vorzeigbares Erfolgserlebnis, auf das wir stolz sein können.

Die Zahnheilkunde ist ein integraler Bestandteil der Medizin, deren Sonderstellung im medizinischen Fächerkanon eher historischen als spezifisch fachlichen Kriterien geschuldet ist. Das Zahnmedizinstudium zeichnet sich durch einen hohen praktischen, am Patienten stattfindenden Ausbildungsanteil aus, welcher im Hinblick auf die zahnärztliche Berufsausübung von hoher Bedeutung ist. Die erfolgreiche Umsetzung aktueller zahnmedizinischer Präventions-, Therapieund Rehabilitationskonzepte ist ohne eine enge Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachdisziplinen nicht realisierbar.

Diesen Gedanken ist in der Novelle Rechnung getragen worden. Insgesamt werden die angehenden jungen Zahnärzte noch besser auf ihre berufliche Tätigkeit vorbereitet. Die im Entwurf vorgesehenen übergeordneten Reformelemente sind ausdrücklich zu begrüßen. Ich greife hier vor allem die Neugewichtung der Ausbildungsinhalte durch eine fachliche Weiterentwicklung des Curriculums des Zahnmedizinstudiums in Richtung Prävention, Therapie und Alterszahnheilkunde heraus. Zu nennen ist ferner die stärkere Anbindung des Zahnmedizinstudiums ans Medizinstudium, die verstärkte praktisch-präventive Ausbildung bereits im vorklinischen Studienabschnitt, die Famulaturzeit oder die Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz. Begrüßenswert ist auch, dass jetzt endlich rechtliche Klarheit über die Erteilung einer vorübergehenden Berufserlaubnis und zum Inhalt und zur Durchführung der Kenntnisund Eignungsprüfung erfolgt.

Dennoch: Wo viel Licht ist, gibt es naturgemäß auch Schatten. Wir haben festgestellt, dass es in der Novelle Knackpunkte gibt. Das betrifft zum Beispiel die Regelung über zahntechnische Lehrinhalte. Es ist positiv, dass sich die Inhalte auf die zentralen zahntechnischen Arbeiten konzentrieren, die ein Zahnarzt praktisch anwenden, kennen und bewerten muss. Das gilt insbesondere für die Herstellung, Planung, Eingliederung und Qualitätskontrolle seitens des Zahnarztes. Es sollte aber auch zukünftig sichergestellt sein, dass die zahntechnische Ausbildung weiterhin wesentlicher Bestandteil des zahnärztlichen Studiums ist, und dass damit garantiert wird, dass Zahnärzte wie bisher ein Praxislabor betreiben können. Dieser Punkt ist bereits in den Lehrinhalten des nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalogs für Zahnmedizin (NKLZ) fixiert. Danach ist der gut ausgebildete, approbierte Zahnarzt für die eigene Herstellung zahntechnischer Arbeiten sowie zur Beurteilung der Qualität des zahntechnischen Endprodukts bestens geschult. Und das sollte so bleiben.

Ferner: Die erhöhte Betreuungsrelation kann unserer Einschätzung nach nicht – wie in der Novelle vorgesehen – kostenneutral erfolgen. Sie sollte vielmehr mit einer Verbesserung der Personalausstattung der Universitätszahnmedizin einhergehen. Was entsprechende Kosten nach sich zieht. Bei der Umstellung ist es auch notwendig, zeitweise zusätzliches wissenschaftliches Personal zu finanzieren. Und auch wegen des vorgesehenen höheren Zeitaufwands bei Prüfungen besteht zusätzlicher Finanzierungsbedarf.

Wir werden mit guten Argumenten bei der Politik am Ball bleiben und den Novellierungsprozess aktiv mit unserer Expertise begleiten.

Dr. Peter Engel

Präsident der Bundeszahnärztekammer

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