Editorial

Aufklärung ist Patientenrecht, dokumentieren Ärztepflicht!

„Zahnärzte belehren nicht ordnungsgemäß über Kosten.“* So lautet das Fazit des kürzlich veröffentlichten Marktchecks der Verbraucherzentralen Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Berlin zu dem seit Jahrzehnten jedes Jahr erneut hoch kommenden Thema der tatsächlich oder angeblich mangelnden Patientenaufklärung.

Dass ihnen, liebe Kollgen und Kolleginnen, diese immer wiederkehrenden Anwürfe auf die Nerven gehen, kann ich absolut nachvollziehen. Nicht nur, dass die Schelte immer aus der gleichen Ecke kommt, es sind auch immer die gleichen fragwürdigen, weil nicht oder nur bedingt repräsentativen Untersuchungs- bzw. Erhebungsmethoden am Start. Dank Onlineumfragen lässt sich zudem die Negativauslese auch noch prima steuern.

All dies sind Kritikpunkte, die man im öffentlichen Diskurs ohne Wenn und Aber benennen muss. Es geht einfach nicht an, dass die simpelsten Regeln zur Marktforschung von interessierter Seite, will heißen von Verbraucherverbänden und bis Krankenkassen, immer wieder außer Acht gelassen werden, solange nur das intendierte (?) Ergebnis stimmt: nämlich Zahnärzte und Ärzten medial auf die Mütze zu hauen.

Insofern wäre die Reaktion „Was kümmert es die Eiche, wenn eine ... sich an ihr reibt“ verständlich, aber leider falsch. Denn die Zielsetzung für diese „Untersuchung“ der Verbraucherkammern lautet wie folgt: „Ziel dieser Marktuntersuchung ist es herauszufinden, inwieweit Zahnärzte die rechtlichen Bestimmungen einhalten“. Das sollte aufhorchen lassen und statt Verärgerung besser Anlass zu Überprüfung der eigenen Verhaltensweise geben. Denn die „Online-Erhebung: Versichertenbefragung zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen beim Zahnarzt“ legt den Finger auf eine ganz wunde Stelle in der Zahnarzt-Patient- Beziehung, nämlich der hinreichenden Aufklärung.

Aber was bedeutet denn hinreichend? Mit Sicherheit nicht, dem Patienten so viele Informationen wie nur möglich „in kurzer Zeit in den Gehörgang zu drücken“.

Zugegeben, dass ist etwas salopp formuliert, beschreibt aber einen Aspekt der Kritik der Patienten, nämlich sich nicht „richtig aufgeklärt zu fühlen“, also den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr erkennen zu können. Was letztlich nichts anderes bedeutet, als das viele Patienten nicht in der Lage sind, die ihnen übermittelten Informationen so zu gewichten, dass eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Therapie möglich wird. Leider ist das Internet hier keine wirkliche Hilfe, denn die bloße Verfügbarkeit vieler

Informationen, auch Experteninformationen, erzeugt nun mal kein Wissen.

Das Problem ist nur, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle unmissverständlich ist: Heilberufler sind zur Patientenaufklärung verpflichtet. Man kann es nicht deutlicher sagen: Aufklärung ist Patientenrecht! Eine Vielzahl an Gesetzen, allen voran das ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommene Patientenschutzrechtegesetz, macht die Aufklärung vor einer „Maßnahme“ zu einer Bringschuld, und zwar ohne Ausnahme, wenn man von lebensgefährlichen Unfallfolgen einmal absieht.

Betrachtet man unter diesem Aspekt die Ergebnisse der Umfrage der Verbraucherzentralen kann es einem durchaus Angst und Bange werden. Denn selbst wenn es „nur“ ums Geld geht, werden gewaltige Aufklärungslücken offenbar. Fast 40% aller Patienten gaben an, hinsichtlich der Kostenbelastung vorab nicht schriftlich informiert worden zu sein. Und fast 45% der Befragten haben vor der kostenpflichtigen Behandlung kein schriftliches Einverständnis für die Kostenübernahme gegeben.

Sicher kennen Sie den häufigsten Grund, warum Prozesse für Zahnärzte verloren gehen? Mangelnde oder mangelhafte Dokumentation. In Anbetracht der Ergebnisse dieses Marktchecks wundert das nicht wirklich ...

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