BZÄK-Expertise

Bundestagswahl: Anregungen der Zahnmedizin

Die politischen Parteien arbeiten derzeit an ihren Programmen für die kommende Bundestagswahl im September. Welche zahnmedizinischen Themen sollten dort Berücksichtigung finden? Die BZÄK hat jetzt ihre Empfehlungen konkretisiert und Botschaften an die Politik formuliert, um die Zahnmedizin zukunftsfest zu machen.

BZÄK und KZBV hatten vor Kurzem bereits ihre allgemeinen gesundheitspolitischen Empfehlungen an die Politik kommuniziert (siehe zm 7/2017, S. 40–42). Nunmehr hat die BZÄK speziell für die Zahnmedizin Themenkomplexe zusammengestellt, die aus ihrer Sicht für die Zukunftssicherung des Bereichs unerlässlich sind. Hier ein Blick auf die wichtigsten Punkte:

• Die Weiterentwicklung von Präventionskonzepten:

Die BZÄK fordert, dass die Zahnmedizin stärker in gesundheitspolitische Programme der Prävention und Gesundheitsförderung auf Basis des gemeinsamen Risikofaktorenansatzes integriert werden soll. Um Parodontalerkrankungen entgegenzuwirken, sollte ein zeitgemäßes Therapiekonzept etabliert werden. Dazu ist eine öffentlichkeitswirksame, alle Bevölkerungsgruppen ansprechende Kampagne erforderlich. Prävention für Kinder und Jugendliche, auch mit Fluchthintergrund, sollte besonders gefördert werden.

Dazu gehören kulturspezifische Aufklärungsmaßnahmen. Wichtig ist ferner die Prävention bei systemischen Erkrankungen.

• Eine zeitgemäße Gebührenordnung:

Für Zahnärzte erachtet es die BZÄK als wesentlich, dass GOZ und GOÄ zeitgemäß sind. Sie fordert, dass die Politik die GOZ auf Basis der aktuellen Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) novelliert, das bezieht sich auch auf die Erhöhung des Punktwerts. Sie plädiert dafür, dass bei der geplanten Neuordnung der GOÄ die Interessen der Zahnmedizin gewahrt bleiben.

• Die Wahrung von Patientenrechten:

Eine Beteiligung von mündigen und aufgeklärten Patienten an zahnmedizinischen Entscheidungsprozessen hält die BZÄK für sinnvoll und notwendig. Eine wichtige Rolle spielen dabei das Netzwerk der zahnärztlichen Patientenberatungsstellen der Kammern. Ausbau und Qualitätssicherung der Beratung sollten weiter gefördert werden. Wichtig dabei sind der Patientenschutz im Zeitalter der Digitalisierung und die Garantie der freien Arztwahl.

• Qualität in der Ausbildung:

Die BZÄK fordert, dass die Politik die Ausbildungsbedingungen für Zahnärzte ständig an die steigenden Versorgungsanforderungen und den wissenschaftlichen Fortschritt anpasst – mit den dazu notwendigen Veränderungen in den Hochschulstrukturen.

Dazu gehört Qualitätsförderung als ureigene Aufgabe der Kammern. Gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse sollen durch Versorgungsforschung stärker begleitet werden.

• Richtige Weichenstellung in der Versorgung:

Die flächendeckende Versorgung sollte durch attraktive Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung sichergestellt werden. Zum Beispiel betrifft das Anreize zur Niederlassung in ländlichen Regionen. Außerdem sollte die Mundgesundheit von älteren Menschen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen durch erweiterte Anspruchsberechtigungen verbessert werden. Zum Beispiel betrifft das die Frage von Narkosebehandlungen oder die Mundpflege als Ausbildungsschwerpunkt bei den Pflegeberufen. Ferner betrifft das Menschen mit Migrationshintergrund. Für den Zahnarzt sollten die Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz klar erkennbar sein. Die Gleichwertigkeitsprüfung inklusive Sprachprüfung dient als unerlässliche Voraussetzung, um in Deutschland den Beruf des Zahnarztes auszuüben.

• Junge Zahnärzte:

Die BZÄK fordert, die Rahmenbedingungen für Beruf und Umfeld zu verbessern. Dazu gehört die Novelle der Approbationsordnung und die Anpassung der zahnmedizinischen Ausbildung an die aktuellen Anforderungen des Versorgungsgeschehens. Impulse aus dem BZÄK-Memorandum zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollten stärker in die politische Arbeit integriert werden.

• Praxis-Team:

Die BZÄK fordert, dass das duale System der beruflichen Ausbildung nicht angetastet werden darf. Das Aufstiegsfortbildungsmodell sollte gefördert werden. Neben der ZFA soll kein zweites Berufsbild Dentalhygiene etabliert werden. Eine Substitution von zahnärztlichen Leistungen durch Assistenzpersonal wird abgelehnt.

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