Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Gewusst wie

Sie wollen Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anbinden? Und wissen überhaupt nicht, wo oder wie Sie anfangen sollen? Kein Problem!

Wie funktioniert die Online-Prüfung im Detail? 

Nacheinander finden folgende Vorgänge statt: Zuerst prüft die TI über den elektronischen Praxisausweis, ob die Zahnarztpraxis überhaupt zur Nutzung des Online-Dienstes berechtigt ist, das heißt, die Praxis wird authentisiert. 

Bevor nun eine Verbindung zum System hergestellt wird, prüft das E-Health-Kartenterminal im Praxisverwaltungssystem erst, ob der Patient in diesem Quartal schon einmal da gewesen ist und somit schon früher eine Prüfung seiner Daten stattgefunden hat. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Patient in diesem Quartal zum ersten Mal vorstellig wird, stößt das Praxisverwaltungssystem die Online-Prüfung der eGK über den Konnektor an. 

Dieser prüft zuerst, ob die eGK technisch nutzbar ist. Ist mit der Karte alles in Ordnung, prüft der Konnektor im Versichertenstammdaten-Server im nächsten Schritt, ob für die gesteckte eGK ein Aktualisierungsauftrag vorliegt. Ist das der Fall, aktualisiert der Konnektor die Daten auf der eGK automatisch. In einem dritten Schritt liest das Praxisverwaltungssystem die Daten von der eGK ein. Der Konnektor erstellt auch im Fall einer fehlgeschlagenen Prüfung einen Prüfnachweis, der dem Praxisverwaltungssystem übergeben wird. Die gesamte Prüfung der Daten dauert in der Regel etwa drei bis sechs Sekunden.

Vorerst soll in der TI das Praxisverwaltungssystem online die Versichertenstammdaten abgleichen. Dieses System nennt man daher auch Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM. „Stammdaten“ meint die personenbezogenen Daten des Patienten – Name, Geburtsdatum, Adresse. Außerdem wird geprüft, ob der Patient tatsächlich bei der Krankenkasse versichert ist. Die Daten werden über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen und dann mithilfe des neuen Online-Systems mit den Informationen, die bei der Krankenkasse vorliegen, abgeglichen und (falls notwendig) sofort aktualisiert. Dieser Online-Abgleich ist nur einmal im Quartal notwendig. Im Vergleich zu heute ändert sich im alltäglichen Praxisablauf also nichts.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Intranet, also ein geschlossenes Netz, das größtmögliche Sicherheit bietet. Mit anderen Worten: Die TI ist ein digitaler Tunnel im Internet, der für einen zeitgemäßen und sicheren Austausch von Informationen zwischen Zahnärzten, Krankenkassen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sorgt.

Internet-Zugang: ja oder nein?

Zwei Szenarien werden angeboten, um sich mit den Versichertenstammdaten-Servern zu verbinden: zum einen die direkte Online-Anbindung Ihres Praxisverwaltungssystems, zum anderen das „Stand-alone-Szenario“.

Die erste Variante bedeutet, dass Ihr Praxisverwaltungssystem via Konnektor mit den Versichertenstammdaten-Servern verbunden wird. Diese direkte Anbindung bietet einige Vorteile: Zum Beispiel ist der Online-Zugriff auf spätere Fachanwendungen wie das Verfassen eines Rezepts oder Arztbriefs so direkt vom Praxisverwaltungssystem aus möglich. 

Alternativ können Zahnärzte ein Stand-alone-Szenario in ihrer Praxis einrichten. Dabei ist das Praxisverwaltungssystem nicht direkt mit dem Internet verbunden. Dieser Aufbau geht mit einem gewissen zusätzlichen organisatorischen Aufwand einher, weil man einen zweiten Konnektor, einen zweiten Praxisausweis sowie ein zweites E-Health-Kartenterminal benötigt. Auch muss die eGK ein zweites Mal gesteckt werden – ein gewisser Extraaufwand an Zeit und Material ist hier also vonnöten.

Alle Zahnärzte in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2018 das neue System in ihren Praxen einzuführen und die Daten ihrer Patienten online prüfen zu lassen. Wer sich nicht an diesen Zeitplan hält, dem drohen Honorarkürzungen von einem Prozent!

Das benötigen Sie für Ihren Anschluss:

  • Elektronischer Praxisausweis SMC-B

  • Zahnarztausweis – auch Heilberufsausweis (eHBA) genannt 

  • E-Health-Kartenterminal

  • Konnektor

  • VPN-Zugangsdienst

  • eventuell ein mobiles Kartenlesegerät

Sie wollen einen Tipp? Dann gehen Sie so vor:

Beantragen Sie zunächst den elektronischen Praxisausweis auf der Website Ihrer KZV. Dann überprüfen Sie noch einmal die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis: Haben Sie genug freie Steck- und Netzwerkdosen zur Verfügung? Sind Ihre alten Geräte mit der neuen Hardware kompatibel? Fragen Sie dazu einen Mitarbeiter Ihres Praxisverwaltungssystem-Anbieters. Wählen Sie dann einen Dienstleister aus, der Ihnen die Komponenten liefert sowie für eventuelle Nachfragen und bei Störungen immer erreichbar ist. Zuletzt vereinbaren Sie einen Installationstermin in Ihrer Praxis.

Endlich: Fristverlängerung bis Ende 2018 ist offiziell

Gemäß E-Health-Gesetz sollten die Mediziner, die bis zum 1. Juli 2018 keinen Zugang zur TI haben, mit 1 Prozent Honorarabschlag zur Kasse gebeten werden. Die KZBV hatte bereits im Juli Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium geführt, um eine Fristverlängerung zu erwirken. Jetzt hat auch der Bundesrat der Verordnung zur Verlängerung der Frist um sechs Monate zugestimmt.

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