Festakt zum Deutschen Zahnärztetag

Die Zukunft fest im Blick

„Visionen für morgen“ – so lautete das Motto des diesjährigen Festakts zum Deutschen Zahnärztetag, zu dem knapp 400 Gäste aus Politik, Verbänden und Medien nach Frankfurt am Main kamen. Es ging um die Zukunft Deutschlands – und der Zahnmedizin.

Mit gesellschaftlichen Visionen für Deutschland leitete der Festredner Prof. Dr. Horst Opaschowski, Opaschowski Institut für Zukunftsforschung Hamburg, den Deutschen Zahnärztetag ein. Er gab Antworten auf die Frage, wie die Deutschen künftig leben und arbeiten werden. Seine Thesen: Geld, Gesundheit und Geborgenheit werden eine noch größere Rolle spielen. Ein digitales Umfeld wird immer mehr zur Normalität werden. Die neue Lust auf Familie wird wachsen und Frauen gewinnen in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Wahlverwandtschaften, Freundschaften, das soziale Umfeld und die Familie werden immer mehr zum Mittelpunkt. Sein Fazit: „Gut leben statt viel haben und das persönliche Wohlergehen rücken ins Zentrum des Lebens.“

Digitalisierung

Von der gesellschaftlichen Ebene leitete BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zur Zahnmedizin über. „Wird der Zahnarztberuf auch in Zukunft attraktiv bleiben?“, fragte er. Das hänge entscheidend von den Rahmenbedingungen der Ausbildung ab, deshalb setze sich der Berufsstand so vehement für eine Neuregelung der Approbationsordnung für Zahnärzte ein. Nur dank der intensiven Intervention in den Ländern habe man verhindern können, dass die Novelle im Bundesrat gänzlich abgelehnt und stattdessen „nur“ vertagt wurde. „Jetzt heißt es: Weitermachen mit intensiven Gesprächen!“ 

Anforderungen an den Berufsstand ergäben sich auch durch die Digitalisierung, sagte Engel weiter: „Es wird digitalisiert, was digitalisiert werden kann. Wir müssen darum jetzt die Leitplanken für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in unserem ärztlichen Tun mitgestalten.“

Evidenz

„Evidenz, Evidenzbewertung und evidenzbasierte Medizin bleiben unsere ständigen Begleiter“, prognostizierte Prof. Dr. Michael Walter, Präsident der DGZMK, aus Sicht der Wissenschaft. „Wir wissen, dass die Evidenzbasis unserer zahnärztlichen Therapie zum Teil spärlich ausfällt“, sagte er. Bewertungen, die sich ausschließlich auf die bestmögliche Evidenz stützen, seien für die Zahnärzteschaft oft frustrierend, weil schwer vermittelbar. Sie bildeten die Versorgungsrealität nicht ab und könnten für die Qualität der Versorgung sogar schädlich sein. Aus dem IQWiG-Vorbericht zu den Parodontopathien könne man lernen, das der Ansatz der bestmöglichen Evidenz in vielen Fällen nicht passfähig sei, sondern dass auf die bestverfügbare Evidenz zurückgegriffen werden müsse. Dennoch, so Walter, dürfe die evidenzbasierte Zahnmedizin nicht pauschal diskreditiert werden. Das sei rückwärtsgewandt und nicht zukunftsfähig.“

Versorgung

 Zentrale Herausforderung für die Vertragszahnärzteschaft sei die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, dem Stand der Wissenschaft entsprechenden, wohnortnahen Versorgung für alle Menschen, betonte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV. Mit Blick auf die Bildung der neuen Bundesregierung nannte er drei Punkte, die für die Versorgung besonders wichtig seien. Reine Zahnarzt-MVZ seien ein regelrechter Katalysator für die Unterversorgung im ländlichen Raum, da diese sich vornehmlich in Ballungsgebieten ansiedelten. Er forderte die Regierung dazu auf, den Besonderheiten des zahnmedizinischen Sektors (vor dem Hintergrund des Nutzens für die Patienten) Rechnung zu tragen. Einen solchen Nutzen hätten MVZ nur dann, wenn sie fachübergreifend ausgerichtet seien.

Zum Zweiten verwies Eßer auf das neue PAR-Konzept der Zahnärzte. Die Bewältigung der Volkskrankheit Parodontitis werde nur mit einer gemeinsamen Anstrengung von Zahnärzten, Selbstverwaltung und Wissenschaft gelingen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten angepasst werden, um eine adäquate Ausgestaltung der Finanzierung zu erreichen. Zum Dritten verwies Eßer auf die neuen Richtlinien über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen. Erstmals hätten nun Betroffene einen verbrieften Anspruch auf zusätzliche präventive zahnmedizinische Betreuung.

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