Interview mit Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik Graf von Stillfried

„Das Zi hat sich eine hohe Akzeptanz erarbeitet“

Ab Ende Juli startet die KZBV zusammen mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) das neue Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP), eine bundesweite Erhebung zur wirtschaftlichen Situation und den Rahmenbedingungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Warum das Zi für diese Aufgabe besonders geeignet ist, welche Erfahrungen dort mit den Erhebungen für Vertragsärzte gemacht wurden und welchen Nutzen die Ärzte davon haben, erläutert Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik Graf von Stillfried.

Warum ist das Zi besonders prädestiniert, die ZäPP-Erhebung für die Zahnärzteschaft durchzuführen? 

Dr. Dominik Graf von Stillfried:

Das Zi führt bereits seit Jahren im vertragsärztlichen Bereich eine in vielerlei Hinsicht vergleichbare Datenerhebung durch, an der sich inzwischen pro Jahr über 5.000 Praxen beteiligen. Über die Zeit haben wir viel über die Umsetzung von großen Umfragen gelernt und wie man mit den Daten sinnvoll umgeht. Das ging mit der Entwicklung von Prozessabläufen und Strukturen einher, die man benötigt, um solch einer umfangreichen und komplexen Aufgabe gerecht werden zu können. Es beginnt mit Produktion und Versand der Fragebögen und endet mit Datenannahme, Zahlung von Aufwandpauschalen und Versendung von Feedbackberichten. Die gesamte Kommunikation zwischen Zi und Praxen läuft über eine externe Treuhandstelle, die in ihrer Aufgabenerledigung völlig autark ist. So bleibt der wichtige Datenschutz in jeder Hinsicht voll gewahrt.

Als wissenschaftliches Institut der KVen und der KBV legen wir generell sehr viel Wert darauf, dass wir uns auf einem fachlich exzellenten Niveau bewegen. Vor diesem Hintergrund wurde für das ZiPP* beispielsweise ein wissenschaftlicher Beirat ins Leben gerufen, der uns dabei unterstützt, diesem Anspruch gerecht werden zu können.

Und wie genau sieht die Infrastruktur im Zi für das ZäPP-Projekt aus? 

Im Zi befasst sich eine komplette Abteilung mit diesem Themenfeld, in dem Wirtschaftsexperten, Gesundheitswissenschaftler und Statistiker arbeiten. Daneben ist, wie erwähnt, eine externe Treuhandstelle eingebunden. Hinzu kommt ein Notar, der den Teilnehmern die Aufwandpauschale überweist.

Das Zi führt bereits regelmäßig Praxis-Panels bei Ärzten und Psychotherapeuten durch: Wie sind hier Ihre Erfahrungen? 

Über die Jahre hat sich das Zi eine hohe Akzeptanz bei den Ärzten und Psychotherapeuten erarbeitet. Das gilt für den kompletten Ablauf der Datenerhebung und die damit zusammenhängenden Verfahren bis hin zu den praxisindividuellen Feedback-Berichten. Auf dieser Grundlage hat sich die Datenbasis inzwischen auch etabliert. Zuerst wurde sie durch externe Wissenschaftler genutzt und schließlich auch durch den Bewertungsausschuss zur Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Darüber hinaus fließen bereits seit mehreren Jahren Zi-Daten in die jährlichen Verhandlungen auf Landesebene ein.

Welchen Nutzen kann ZäPP aus den Erfolgen des ZiPP-Projekts ziehen?

Das ZÄPP weist zum ZiPP zahlreiche Parallelen bei der Organisation der Datenerhebung und Verarbeitung auf. Es ist daher zu erwarten, dass die Krankenkassen die Qualität der Daten auch im zahnärztlichen Umfeld anerkennen werden. Insgesamt bestärken sich beide Erhebungen gegenseitig. Etablierte Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse schaffen belastbare Ergebnisse, so dass sich mit jeder Erhebung das etablierte Vertrauen verdichtet. Davon haben alle Beteiligten Vorteile. 

Warum machen die Ärzte bei ZiPP mit – mit welcher Motivation gehen sie da heran und welchen Nutzen haben sie davon?

Je mehr Ärzte sich an der Erhebung beteiligen, desto solider und ernst zu nehmender ist die Datenbasis. Das stärkt insgesamt die Position der Ärzte in den Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Eine Aufwandpauschale je Praxis und Erhebung soll einen Ausgleich für den Zeit- und eventuellen Kostenaufwand schaffen. Als persönliches Dankeschön erhält jeder Teilnehmer kostenfrei individuelle Informations- und Feedbackangebote, die vom Zi auf Grundlage der eingegangenen Daten erstellt werden. Der Praxisbericht etwa verschafft der Praxis einen schnellen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt. Enthalten sind zum Beispiel Kennzahlen zu Arbeitszeiten, ärztlichen Leistungen sowie Einnahmen und Kosten. Hinzu kommt die sogenannte Chef-Übersicht. Es handelt sich dabei um eine kostenfreie Online-Anwendung, die übersichtlich und leicht verständlich aufbereitet die Entwicklung der Einnahmen- und Kostenstrukturen der Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen im Verlauf der vergangenen Jahre darstellt. Die Chef-Übersicht kann zudem zur Finanzplanung für die nächsten drei Jahre genutzt werden. Szenarioanalysen zeigen, welche Auswirkungen etwa eine Investition oder Personalveränderungen hätten. Diese Szenarien können auch als Grundlage für eine private Liquiditätsplanung genutzt werden.

Es wurde vereinbart, dass Zahnärzte für die Teilnahme am ZäPP ebenfalls eine Aufwandspauschale und entsprechende kostenlose Praxisberichte und Chefübersichten erhalten. pr

*Mit dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen. Die Erhebung erfolgt seit 2010 im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.

ZäPP

Machen Sie mit!

Ab Ende Juli 2018 startet die KZBV zusammen mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) das neue Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP), eine bundesweite Erhebung zur wirtschaftlichen Situation und zu den Rahmenbedingungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Ziel des ZäPP ist es, eine fundierte und wissenschaftlich belastbare Datengrundlage zu schaffen. Die Erhebung erfolgt in Form eines bundesweiten Panels. Das bedeutet, dass Zahnarztpraxen möglichst über mehrere Jahre hinweg am ZäPP teilnehmen und Auskunft geben. Das Ziel ist erreicht, wenn eine repräsentative Zahl von Praxen am Panel teilnimmt und die Angaben jährlich aktualisiert. Je größer der Rücklauf bei der Befragung, desto höher ist die Aussagekraft und Akzeptanz der Daten.

Rund 38.000 Praxen werden vom Zi angeschrieben mit der Bitte, sich am ZäPP zu beteiligen. Angeschrieben werden alle Praxen, die 2016 und 2017 eine gleichbleibende Abrechnungsnummer hatten. 

Nach Vorgabe des Gesetzgebers (§ 85 Abs. 3 SGB V) müssen bei der Veränderung der Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen unter anderem die Kosten- und Versorgungsstruktur, die aufzuwendende Arbeitszeit sowie Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen berücksichtigt werden.

Auftraggeber für das ZäPP ist die KZBV. Verantwortlich für das Projekt ist ZA Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV. Durchgeführt wird das ZäPP vom Zi. Das Zi ist das führende Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung in Deutschland und steht für eine wissenschaftlich neutrale Erhebung nach methodisch anerkannten Standards. Träger sind die KVen und die KBV.

Datenschutz und Datensicherheit der eingereichten Daten haben höchste Priorität. Zur Wahrung der Anonymität bei einer Teilnahme am ZäPP hat das Zi für die Handhabung der eingesendeten Unterlagen eine unabhängige Treuhandstelle eingeschaltet. 

Das erwartet Sie:

Sie erhalten einen Fragebogen zu folgenden Themen:

  • Praxisorganisation

  • Praxisräumlichkeiten

  • Praxispersonal

  • Wochenarbeitszeit

  • Erbrachte Leistungen der Praxis

  • Finanzdaten der Praxis

Bearbeitungsaufwand:

Der Fragebogen besteht aus drei Teilen. 

  • In Teil A werden Angaben zur Praxisstruktur und Praxisorganisation erfragt.

  • Die Angaben zu den erbrachten zahnärztlichen Leistungen in Teil B entnehmen Sie Ihrem Praxisverwaltungssystem oder per Download von der Webseite Ihrer KZV als ZäPP-Statistik, sofern von dieser angeboten (eine Übersicht über die Angebote der KZVen finden Sie unter www.zäpp.de). 

  • In Teil C werden die Finanzdaten der Praxis erfragt. Dieser Teil wird durch Ihren Steuerberater ausgefüllt. Zur Vereinfachung steht Ihrem Steuerberater ein Softwaremodul zur Verfügung, das eine weitestgehend automatisierte Abfrage der Finanzdaten aus der Buchhaltung ermöglicht.

Als Dankeschön für Ihren Aufwand:


  • Die Aufwandspauschale:

Bei Rücksendung des vollständig ausgefüllten und vom Steuerberater testierten Fragebogens erhalten Einzelpraxen eine Aufwandspauschale von 250 Euro inklusive Mehrwertsteuer, Berufsausübungsgemeinschaften und andere Praxisformen erhalten 350 Euro inklusive Mehrwertsteuer.


  • Der kostenlose Praxisbericht:

 Nach Abschluss der Erhebung erhalten Sie als Teilnehmende einen individuellen Praxisbericht, der die eigenen Praxis-Eckdaten anhand verschiedener Kennzahlen zusammenfasst und einen Vergleich mit überregionalen Durchschnittswerten ermöglicht.

  • Die kostenlose Chefübersicht:

Zusätzlich erhalten Sie Zugang zur Chefübersicht. Diese stellt anhand von Grafiken und Erläuterungen die Entwicklung der Einnahmen- und Kostenstrukturen der Praxis im Verlauf vergangener Jahre dar. Die Chefübersicht kann zudem zur Finanzplanung für die nächsten drei Jahre genutzt werden. Den Praxisbericht und die Chefübersicht können Sie als Kontroll- und Planungsinstrumente für Ihre Praxis nutzen.

Mehr zu ZäPP auf der Webseite der KZBV unter www.kzbv.de/zaepp. Das ZäPP im Web finden Sie unter www.zäpp.de.

Weitere Informationen zu ZäPP können auch online auf der Webseite Ihrer KZV abgerufen werden. 

Für Rückfragen steht während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 030/4005-2446 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. Oder schicken Sie eine E-Mail an: kontakt@zi-treuhandstelle.de.

ZäPP – Erfahrungen aus Nordrhein und aus Baden-Württemberg

Statement aus der KZV Nordrhein

„Die KZV Nordrhein hat bisher zwei Erhebungen über das Zahnärzte-Praxis-Panel über das Zentralinstitut für Kassenärztlichen Versorgung in Deutschland durchführen lassen. Mit dem ZäPP ist es möglich, eine verlässliche Datengrundlage zum Beispiel für die Vergütungsverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zu schaffen, indem die gesetzlich geforderten Rahmenparameter faktisch und transparent abgebildet werden.

Die Kenntnis über zusätzliche Parameter und Daten rund um das Versorgungsgeschehen einschließlich der betriebswirtschaftlichen Entwicklungen der Praxen sind für die jeweilige KZV von erheblicher Bedeutung.

Die Erhebung in Form eines Panels bedeutet, dass möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg Auskunft geben. Die Teilnehmerzahl aus den Erhebungen lässt auf ein breites Interesse schließen, obwohl der Teilnehmer mit einem umfangreichen Fragenkatalog konfrontiert wird. Für diesen Aufwand erhält der Teilnehmer eine Aufwandspauschale.“

Frank Bruesch, KZV Nordrhein, Abteilungsleiter Finanz und Statistik

Statement aus der KZV Baden-Württemberg

 „Die KZV Baden-Württemberg hat mit ZäPP im vergangenen Jahr sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Teilnehmerquote war mit über 11 Prozent sehr zufriedenstellend, dadurch konnten die Ergebnisse bereits in den Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen im Jahr 2018 mit verwendet werden.

Der Nutzen für die gesamte Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg ist von großer Bedeutung. Durch ZäPP erhält die KZV BW spezifisches, aussagekräftiges und belastbares Datenmaterial über die Kostenentwicklungen in den Praxen im Land, was der KZV BW starke Argumente für Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen liefert, und schlussendlich wieder dem einzelnen Zahnarzt zugutekommt. Von großem Mehrwert sind für jeden teilnehmenden Zahnarzt die Feedbackberichte vom Zi mit einer Chefübersicht, die eine Verlaufsbetrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung der eigenen Praxis beinhaltet, sowie einen Praxisbericht mit Vergleichen der Praxisdaten zur Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg. Auch, wenn die Teilnahme etwas Aufwand bedeutet, so wird diese Arbeit jedoch durch eine Aufwandspauschale entschädigt. Zusammengefasst können wir feststellen: ZäPP bedeutet einen Gewinn für alle Beteiligten.“

Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV Baden-Württemberg

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