Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

Start für die zweite Runde – machen Sie mit!

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2018 wurde das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) erstmals bundesweit durchgeführt. Die erste Runde der neuen Erhebung der KZBV zur Kosten- und Versorgungsstruktur der vertragszahnärztlichen Praxen war ein voller Erfolg – ein Rücklauf von fast 13 Prozent ermöglicht unter anderem valide Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Zahnarztpraxen. Ab Anfang September startet die zweite Runde. Auch in diesem Jahr gilt: Je höher der Rücklauf, desto höher die Validität der Daten. Darum: Machen Sie mit!

Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland aufgebaut. Dieses gesetzlich vorgesehene Instrument ist für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar. Das ZäPP trägt maßgeblich dazu bei, adäquate Rahmenbedingungen für die Zahnärzteschaft zu erreichen und ihr maximale Unterstützung für ihre Arbeit für eine gute und flächendeckende Versorgung zukommen zu lassen.

Die Auswertung der Einsendungen im vergangenen Jahr zeigt: Zahlreichen Kolleginnen und Kollegen ist eine aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs wichtig. Daher war das ZäPP bereits im Jahr 2018 ein großer Erfolg: Rund 4.700 Erhebungsbögen sind eingegangen, die bundesweite Rücklaufquote erreichte fast 13 Prozent. Das ist eine sehr gute Resonanz und erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung in den Jahren 2016 und 2017.

Das Grundkonzept

Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das Grundkonzept basiert dabei auf der wiederholten, regelmäßigen Teilnahme der Praxen über mehrere Jahre hinweg. Der dauerhafte Erfolg der ZäPP-Erhebung hängt also maßgeblich davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben. Je höher der Rücklauf bei ZäPP über mehrere Jahre, desto höher sind später auch die Validität und die Akzeptanz der Daten am Verhandlungstisch. Nur mit einer regelmäßigen Teilnahme entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, auf deren Grundlage die Interessen der Zahnärzte in Verhandlungen mit den Krankenkassen optimal vertreten werden können. Das ZäPP leistet also auch einen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgung. Selbstverständlich werden dabei aber auch diejenigen Praxen, die im vorigen Jahr noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme gebeten. Der Neueinstieg in ZäPP ist den Zahnarztpraxen in jedem Jahr möglich.

Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung erneut vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi unter:

http://www.zi.de

Fragebogen und Tools

Alle Praxen, die in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze einen Fragebogen. Damit erhebt das Zi grundlegende Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Jahren 2017 und 2018. Insgesamt werden erneut mehr als 37.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. Sie erhalten auf dem Postweg einen Fragebogen. Die für die Erhebung wesentlichen Unterlagen konnten dank der bislang eingegangenen Rückmeldungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten weiter optimiert werden. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz der Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten.

Der Bogen umfasst drei Bereiche: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zi stellt dafür kostenlose Software-Tools bereit, um zum Beispiel Ihrem Steuerberatungsbüro eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Fragebogen an einigen Stellen bereits überarbeitet, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Aufwandspauschale und Feedbackberichte

Die KZBV und die KZVen sind sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für die teilnehmenden Zahnärzte und Zahnärztinnen verbunden ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 250 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert – gesetzliche Umsatzsteuer inklusive.

Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem wieder kostenlose Feedbackberichte, in denen die eigenen Daten als individueller Praxisbericht und Chefübersicht aufbereitet sind. Das gibt ihnen einen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation ihrer Praxis und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Die Chefübersicht wird um die aktualisierten Daten der Erhebung 2019 ergänzt. Sie stellt darüber hinaus die Entwicklung der Kostenstruktur der jeweiligen Praxis anhand von Grafiken und Erläuterungen übersichtlich dar und kann als szenario-orientierte Finanzplanung für die kommenden Jahre eingesetzt werden. Insbesondere die Chefübersicht kann als Planungsinstrument umso besser genutzt werden, je länger die Praxen an der Erhebung teilnehmen.

Auch beim Praxisbericht profitieren die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswelle 2018 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, von der aktualisierten Bereitstellung des Berichts, in dem die aktualisierten Daten der eigenen Praxen den regionalen Vergleichsdaten gegenübergestellt werden.

Maximum an Datenschutz

Ein ganz wichtiger Aspekt ist der KZBV und den KZVen der Datenschutz. Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bisher bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen.

Weitere Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV, vom Zi und von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp). Außerdem steht Ihnen in der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Nummer 030/4005-2446 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de. Das ZäPP im Web ist unter www.zäpp.de erreichbar.Anfang September startet die zweiter Runde beim Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP). (Weitere Informationen zum ZäPP gibt es via QR-Code von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp).

Der Fragebogen

Sie erhalten einen Fragebogen zu den Themen

  • Praxisorganisation

  • Praxisräumlichkeiten

  • Praxispersonal

  • Wochenarbeitszeit

  • erbrachte Leistungen der Praxis

  • Finanzdaten der Praxis.

Die Bearbeitung des Fragebogens ist auch über das Online-Portal des ZäPP unter www.zäpp.de möglich.

Der Fragebogen besteht aus drei Teilen.

In Teil A werden Angaben zur Praxisstruktur und Praxisorganisation erfragt.Die Angaben zu den erbrachten zahnärztlichen Leistungen in Teil B entnehmen Sie Ihrem Praxisverwaltungssystem oder per Download von der Webseite Ihrer KZV als ZäPP-Statistik, sofern von dieser angeboten (eine Übersicht über die Angebote der KZVen finden Sie unter www.zäpp.de). In Teil C werden die Finanzdaten der Praxis erfragt. Dieser Teil wird durch Ihren Steuerberater ausgefüllt. Zur Vereinfachung steht Ihrem Steuerberater ein Softwaremodul zur Verfügung, das eine weitestgehend automatisierte Abfrage der Finanzdaten aus der Buchhaltung ermöglicht.

Hintergrund

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und der Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur der Zahnarztpraxen, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.

Statement Martin Hendges

„Es kommt auf Sie ganz persönlich an!“

„Im vergangenen Jahr ist das neue Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – erstmals bundesweit durchgeführt worden. Gleich im ersten Befragungsjahr war das ZäPP durch die motivierte Mitarbeit der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen ein großer Erfolg: Mit rund 4.700 eingegangenen Erhebungsbögen lag die Rücklaufquote bei fast 13 Prozent! Diese – im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen – überaus positive Resonanz erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung in den Jahren 2016 und 2017. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und -ärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, nochmals ein herzliches Dankeschön!

Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist der Schlüssel zum Erfolg. Wichtig ist darum, dass sich die Teilnehmer der Erhebung 2018 auch an der nächsten Befragung im Jahr 2019 beteiligen. Selbstverständlich bitten wir aber auch diejenigen Praxen, die im Vorjahr noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme.

Nur mit einer regelmäßigen Teilnahme entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, auf deren Grundlage die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen von KZVen und KZBV mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Und diese Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können. Es kommt also auch (wieder) auf Sie ganz persönlich an!

Wir sind uns bewusst, dass die Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für Sie ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 250 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert. Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen!“

Martin Hendges, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV

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