Expertentipps zum Jahresende

Steuern sparen im Corona-Jahr

Bevor sich das Corona-Jahr dem Ende zuneigt, geht es noch einmal ans Eingemachte. Was ist in Sachen Steuern relevant in diesem und im kommenden Jahr? Klar ist: Die unterschiedlichen Steuersätze aufgrund schlechterer Einnahmen können Sie jahresübergreifend nutzen.

Abschreibung

Ein Beispiel: Die Anschaffung eines Röntgengeräts von 80.000 Euro wird aktuell über acht Jahre abgeschrieben. Dies führt zu einem jährlichen Steuerrückfluss von etwa 45 Prozent oder 4.500 Euro. Bei unterjähriger Anschaffung wird die Abschreibung nur zeitanteilig gewährt. Bei degressiver Abschreibung ergibt sich Folgendes:

1. Jahr: AFA 20.000 Euro; Steuerrückfluss 9.000 Euro, also anfänglich schon der 2,0-fache Steuereffekt

2. Jahr: AFA 15.000 Euro, Steuerrückfluss 6.750 Euro, zusammen schon 15.750 Euro

3. Jahr: AFA 11.250 Euro, Steuerrückfluss 5.062 Euro, zusammen 20.812 Euro und so weiter.

Durch den schnelleren Steuerrückfluss gewinnt man zusätzliche Liquidität, die in die Finanzierungsplanung einfließen kann.

Aufbewahrungsfristen

Diese Unterlagen und Dokumente können in der Regel mit Ablauf des Jahres 2020 vernichtet werden:

  • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung in 2010 oder früher

  • Jahresabschlüsse und Inventare (Anlageverzeichnisse) mit Aufstellung in 2010 oder früher: Dies sind in der Regel die Jahresabschlüsse für 2009 und früher.

  • Buchungsbelege (Ein- oder Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Reisekostenabrechnungen) sowie Buchhaltungsdaten der betrieblichen EDV aus 2010 oder früher

  • Geschäftlicher Schriftverkehr, dessen Empfang beziehungsweise Versand im Jahr 2014 oder früher war

  • Sonstige, für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen, zum Beispiel Lohnunterlagen, erstellt im Jahr 2014 oder früher

Einkommenssteuersatz

Zeichnet sich ab, dass Sie dieses Jahr, etwa bedingt durch die Pandemie, einen niedrigeren Einkommenssteuersatz haben werden als kommendes, sollten Sie Einnahmen möglichst nach 2020 vorziehen und Ausgaben nach 2021 verlagern. Wenn Sie mit einem Factoring-Unternehmen zusammenarbeiten, dann achten Sie darauf, dass Sie noch im Dezember alle Privatliquidationen rechtzeitig übermitteln und im Dezember vereinnahmen. Vielleicht können Sie auch einmalig eine kürzere Auszahlungsspanne vereinbaren.

Fortbildungskosten

Die nächste Steuererklärung kommt bestimmt. Auch wenn in diesem Jahr viele Fortbildungsveranstaltungen online stattfanden, können die Kosten dafür bei der Steuer geltend gemacht werden. Zwar fielen die Reisekosten weg, aber die Gebühren für den Lehrgang oder Fachliteratur sind weiterhin von der Steuer absetzbar. Und es sind nicht nur Kosten für rein fachbezogene Lehrgänge abzugsfähig, sondern zum Beispiel auch für Organisations- und Computerkurse oder andere, die mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, etwa Kurse zur NLP. Die Nachweise zu den Fortbildungen sind aufzubewahren.

Krankenversicherung

Grundsätzlich sind Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung (KV) steuerlich absetzbar. Weitere Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall-, Risikolebens-, Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nur dann abzugsfähig, wenn durch die Basisabsicherung der KV der jährliche Höchstbetrag von 2.800 Euro bei Selbstständigen beziehungsweise 1.900 Euro bei Arbeitnehmern pro Ehegatte noch nicht ausgeschöpft ist. Durch eine Vorauszahlung der KV-Beiträge (maximal drei Jahresbeiträge) kann die steuerliche Abzugsfähigkeit optimiert werden. Ein Beispiel: Zahlt ein lediger Zahnarzt jährlich 3.000 Euro zur Basiskranken- und Pflegeversicherung und 2.500 Euro für andere Versicherungen, sind nur 3.000 Euro steuerlich abzugsfähig, weil dadurch der Höchstbetrag von 2.800 Euro bereits erreicht ist. Zahlt er die Krankenversicherung drei Jahre voraus, kommen in den nächsten drei Jahren die Beiträge für die anderen Versicherungen steuerlich zum Abzug.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wurde am 1. Juli im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent abgesenkt. Es lohnt sich also, größere Anschaffungen oder Investitionen in Dienstleistungen wie Instandhaltung oder Reparaturen noch dieses Jahr anzugehen. Dass die Steuersenkung über den 31. Dezember hinaus verlängert wird, ist unwahrscheinlich.

Für 2020 und 2021 wurde befristet eine erhöhte degressive Abschreibung auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt. Diese beträgt das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal aber 25 Prozent pro Jahr.

Verlagerung von Einkommensquellen

Auch ist die Verlagerung von Einkunftsquellen auf nahe Angehörige durch Schenkungen möglich, die Bestellung eines Nießbrauchs an vermieteten Immobilien oder Anstellung in der Praxis.

Wertpapierverluste

Sind im ablaufenden Jahr Aktien und andere Wertpapiere mit Verlust verkauft worden, können diese Verluste mit Gewinnen bei anderen Geldinstituten beim Finanzamt über die Steuererklärung verrechnet werden. Dafür muss bis spätestens zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank, bei der die Verluste angefallen sind, beantragt werden. Die entsprechende Bescheinigung muss an den Steuerberater weitergegeben werden, der den bescheinigten Verlust in der Steuererklärung für 2020 ansetzt.

Schlussbemerkung

Grundsätzlich gilt für jede Maßnahme, dass sie wirtschaftlich sinnvoll sein muss. Insbesondere Investitionen zur Steuereinsparung sollten wohl überlegt und sorgfältig geprüft werden. Der Steuerspareffekt (ohne Kirchensteuer) beträgt maximal rund 44,3 Prozent (Reichensteuer: rund 47,5 Prozent). Den Rest bezahlen immer Sie.

Unterstützung bei diesem Artikel gab es durch die beiden Steuerberater Bernhard Fuchs, Kanzlei Fuchs und Martin, Volkach, und Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner.

SteuerTipps im Überblick

  • zeitlich vorgezogene Investitionen in medizinische Geräte, Einrichtungsgegenstände für die Praxis oder in einen Pkw (zeitanteilige Abschreibung)

  • Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG): Diese Gegenstände, die ohne Umsatzsteuer bis zu 800 Euro pro Stück kosten, können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Maßgeblich für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist das Lieferdatum, der Zahlungszeitpunkt ist unerheblich, er kann auch in 2021 liegen. 

  • Der Abschreibungseffekt für bewegliche Wirtschaftsgüter kann auch vor der Anschaffung durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7 g EStG gebildet werden, wenn Ihre Praxis bei Bilanzierung ein Kapital von unter 235.000 Euro oder bei Einnahmenüberschussrechnung einen Gewinn von unter 100.000 Euro pro Jahr aufweist. Ist Ihre Steuerveranlagung 2019 noch offen, kann der Investitionsabzugsbetrag in 2019 für die bis zum Ende 2020 angeschafften Geräte in Anspruch genommen werden. Ist Ihre Steuerveranlagung 2019 bereits bestandskräftig abgeschlossen und liegt Ihr Praxisgewinn in 2020 voraussichtlich unter 100.000 Euro, sollten Sie Investitionen erst in 2021 vornehmen. Denn dann können Sie in 2020 anstelle der Abschreibung den höheren Investitionsabzugsbetrag geltend machen (Ausnahme: zu mehr als 10 Prozent privat genutzter Pkw). 

  • vorgezogene Erneuerungsaufwendungen für Praxisräume und vermietete Objekte mit Zahlung in 2020 

  • Anzahlungen beziehungsweise vorgezogene Zahlungen für Hausreparaturen, wenn es sich um Praxisräume oder ein vermietetes Objekt handelt.*

  • Hinausschieben der Geltendmachung von Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten (Zahlungseingang erst 2021).*

  • Hinausschieben von KZV-Zahlungen. Da es sich dabei um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handelt, wird die Zahlung dem neuen Jahr (2021) nur dann zugerechnet, wenn sie nach dem 10. Januar 2021, also ab Montag, 11.Januar 2021, bei Ihnen eingeht.

  • Anzahlungen, soweit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt beziehungsweise vorgezogene Zahlungen und vorgezogene Einkäufe für Verbrauchsmaterial wie Edelmetalle oder Labor bei Zahnärzten.*

  • Vorauszahlungen auf Dauerschuldverhältnisse wie beispielsweise Praxismietvertrag für maximal fünf Jahre.*

* Diese Maßnahmen funktionieren nicht, wenn der Gewinn – ausnahmsweise – durch Vermögensvergleich (Bilanz) ermittelt wird.

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