ZFA-Ausbildung

Hamburger Azubis berichten nur noch digital

pr
Ab dem 1. August führen die Hamburger ZFA-Auszubildenden ihr Berichtsheft nur noch digital. Die Papierversion hat dort ausgedient. Der Vorteil für die Azubis: individualisiertes Lernen – orts- und zeitungebunden. Der Vorteil für die Ausbilderpraxis: eine fortlaufende Lernkontrolle, um Ausbildungsdefiziten rechtzeitig entgegenzuwirken.

Das digitale Berichtsheft der Zahnärztekammer Hamburg geht mit dem neuen Azubi-Jahrgang am 1. August an den Start. Es dockt an die Maßgaben der neuen Ausbildungsverordnung für ZFA an, die ebenfalls dann in Kraft tritt. Ein Schwerpunkt ist die Förderung digitaler Arbeitsprozesse. Die Ausbildungsverordnung fordert, dass die ausbildende Praxis und die Azubis gemeinsam nachweisen, dass alle im Rahmenplan gestellten Aufgaben und Fragen bearbeitet werden. Dazu gehören Ausbildungsgespräche, Berichte, Arbeitsanweisungen, Checklisten und Formulare wie etwa Rezepte, Bonushefte oder Heil- und Kostenpläne.

Das Berichtsheft ist der Nachweis über die Vermittlung der Ausbildungsinhalte durch die verantwortliche Zahnarztpraxis. Vollständig geführt und gut abgearbeitet, ist es die Bedingung für die Zulassung der Azubis zur Abschlussprüfung. Die Ausbildungspraxis ist verpflichtet, regelmäßig gemeinsam mit der Auszubildenden Zeit einzuplanen, um die Inhalte zu besprechen und Fragen zu klären. 

Unklarheiten? Kammer und Berufsschule helfen! 

Die Eingabe der Einträge erfolgt per Log-in auf einer Online-Plattform, die die Berufsschule den Auszubildenden in den ersten Tagen ihrer Ausbildung freischaltet. Bei Unklarheiten stehen die Berufsschule und die Kammer für Hilfestellung zur Verfügung.

Und so funktioniert der Workflow:

  • Die Auszubildende trägt während der gesamten Ausbildungszeit ihre Eingaben online in der vorgegebenen Maske ein. In regelmäßigen Abständen werden dem Ausbildenden die Nachweise übermittelt.

  • Der Ausbildende prüft die Einträge und schärft je nach Bedarf nach.

  • Am Ende der Ausbildung erzeugt die Auszubildende ein finales PDF. Der Ausbildende prüft, bestätigt und leitet es an die Zahnärztekammer Hamburg weiter. Dort wird das Dokument dann an den Prüfungsausschuss weitergegeben. 

Was sind die Vorteile? Die Azubis können das digitale Berichtsheft orts- und zeitunabhängig führen – in der Praxis, in der Berufsschule oder zu Hause. Sie erhalten einen Überblick über ihre Ausbildung, können Fotos, Skizzen oder Videos hochladen oder ein Praxistagebuch führen. Neben Berichten lassen sich auch Plakate, Rollenspiele oder Unterrichtsergebnisse dokumentieren. Eine Anpassung von Inhalten ist jederzeit möglich. Erlernte Fähigkeiten und Kenntnisse lassen sich so vertiefen. Ziel ist das Erlernen von übergeordnetem Denken.

In der Pfalz ist das Online-Berichtsheft seit 2015 möglich

In der Pfalz stellt die Bezirkszahnärztekammer den ZFA-Auszubildenden und den Ausbildungspraxen bereits seit 2015 neben dem klassischen, handschriftlich zu führenden Berichtsheft auch eine Online-Version zur Verfügung, um das Führen und Kontrollieren zu vereinfachen. Die Kammer startete 2015 über die Plattform BLoK mit zunächst 18 TeilnehmerInnen. Seitdem haben sich 213 Pfälzer Praxen dort registriert. Derzeit führen 190 Auszubildende das Berichtsheft online – mehr als ein Drittel aller Auszubildenden in der Pfalz.

Der Ausbildende hat die Möglichkeit, sich regelmäßig die Ausarbeitungen digital vorlegen zu lassen und kann so die Kenntnisse fortlaufend überprüfen und einschätzen. Etwaige Ausbildungsdefizite können rechtzeitig erkannt werden, um gegenzusteuern.

Umgesetzt wurde die Open-Source-Lösung über eine browserbasierte Online-Plattform. Damit ist die Bearbeitung zu jeder Zeit an jedem Ort an jeder Art von digitalem Endgerät möglich – sei es über den eigenen PC, oder den Praxis-PC. Ein Smartphone ist für die Bearbeitung weniger empfehlenswert. Die Menüführung ist intuitiv und selbsterklärend. Auch für die Logistik ergeben sich Vorteile, zudem vermeidet man Papierberge: Zu Beginn der Ausbildung müssen keine Berichtsheftmappen gedruckt und versandt werden – und zum Ende der Ausbildung müssen diese nicht per Post wieder zurückgeschickt werden.

Maßgeblich entwickelt und umgesetzt wurde das Projekt unter der Verantwortung von Dr. Maryla Brehmer, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Hamburg. Seit 2020 hat die Kammer im Rahmen des neuen Ausbildungsportfolios gemeinsam mit den Projektpartnern Berufsschule BS15 und der TU Bremen an diesem Projekt gearbeitet. 

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