Leitartikel

Selbstverwaltung ist gelebte Eigenverantwortung

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

der Deutsche Zahnärztetag in Berlin war ein würdiges und festliches Ereignis. Er hat – das kann man jetzt schon anhand der vielen positiven Resonanz sagen – nach außen wie nach innen hin Wirkung gezeigt. Ich bin sicher, dass wir mit den Botschaften, die von dieser Veranstaltung ausgehen, weitere Pflöcke für die berufsständische Zukunft einschlagen werden.

Das 50-jährige Jubiläum unseres Verbandes ist ein Zeichen für gelebte Demokratie. Die zahnärztliche Selbstverwaltung auf dem Fundament der Kammern steht für dieses Demokratieverständnis. Sie stellt eine Form der Eigenverantwortung für die beruflichen Belange des Zahnarztes dar. Sie darf aber nicht als altmodisches Stände-Privileg verstanden werden, sondern ist als Einrichtung zu betrachten, die über die fachliche Unabhängigkeit und ärztlich-ethische Prägung zahnärztlicher Tätigkeit wacht. So gesehen ist die Form der Selbstverwaltung durch Kammern trotz der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft keine verkrustete Struktur von gestern, sondern täglich umgesetzte Deregulierung und damit Staatsentlastung.

In diesem Sinne hat auch der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Festansprache in Berlin die besondere gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung unseres Berufes betont. Tradition ist für ihn nicht altmodisch, sondern vielmehr zukunftsstiftend. Es geht um das Wesen der Freiberuflichkeit. Sie ist nicht nur eines der wichtigsten Kennzeichen, sondern die Voraussetzung, um unseren Beruf in ärztlicher Verantwortung für die Patienten ausüben zu können. Freiberuflichkeit bedeutet aber nicht uneingeschränkte Freiheit, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung. Der Ursprung des Freien Berufs, seine Stellung und sein Ansehen lagen seit jeher in der individuellen schöpferischen Heraushebung aus staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen.

Dazu ist fachliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit unabdingbar. Das Berufsrecht muss so gestaltet sein, dass diese Unabhängigkeit gesichert ist. Nur so können wir im Interesse unserer Patienten tätig sein. Wenn die Bundeszahnärztekammer dieses Berufsrecht verteidigt, dann deshalb, weil es das beste Verbraucherschutzrecht ist. Entsprechend begreift die BZÄK ihre Aufgabe in der Bewahrung und Weiterentwicklung der freiberuflichen Wesenszüge.

Die Kammerstruktur ist dabei genauso wichtig. Die Landeszahnärztekammern verkörpern den Grundsatz der Subsidiarität. Sie verteidigen die Unabhängigkeit des Berufsstandes und die Ordnungsmäßigkeit der Berufsausübung im Interesse des Patienten. Damit erfüllen sie bedeutsame Aufgaben, deren sich ansonsten der Staat selbst annehmen würde – eine beängstigende Vorstellung!

Es gibt Tendenzen in der Politik, die die Freiberuflichkeit als antiquierte Ideologie und Einschränkung des freien Wettbewerbs attackieren. Sie wollen den Freien Beruf zunehmend in gewerbliche Ausübungsformen drängen. Ich brauche nicht extra darauf hinzuweisen, dass mit jeder Gesetzesänderung, natürlich auch mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, unsere Freiberuflichkeit in immer engere Korsette von Regeln, Zwängen und Bürokratie gesteckt werden.

Gerade deswegen ist es nötig, den Konsens freiberuflichen Bewusstseins in unserem Berufsstand zu bewahren. Dazu fordere ich alle Kollegen in den Praxen, aber auch die standespolitisch tätigen Zahnärzte in den Gremien auf. Dann hat die Freiberuflichkeit weiterhin ihre Chance: gerade hier – und gerade jetzt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

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