BdA befürchtet künftig Fachkräftemangel

Aktiv gegen Helferinnen-Flucht

Wenn sie auf ihre Kolleginnen in deutschen Zahnarztpraxen zu sprechen kommen, haben die Vertreterinnen vom Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BdA) wenig Grund zur Klage. Schließlich gilt für die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) seit dem 1. August vergangenen Jahres eine neue Ausbildungsverordnung, die insbesondere dem hohen Niveau der Arbeit in der Zahnarztpraxis Rechnung trägt. Weniger glücklich ist der BdA indes mit der Situation in der Human- und Tiermedizin – hier gelten nach wie vor die alten Ausbildungsverordnungen. Aber daran, das hat sich der Verband fest vorgenommen, soll sich im 40. Jahr seines Bestehens etwas ändern.

Nach Ansicht des BdA wurden in den vergangenen Monaten durchaus Fortschritte bei der Novellierung der Ausbildungsverordnungen für Arzt- und Tierarzthelferinnen gemacht. Zunächst waren vom BdA und von der Gewerkschaft ver.di Eckdaten für die Neuerung festgelegt worden; in den kommenden Wochen sollen Gespräche mit der Bundesärztekammer und dem Bundesverband Praktischer Tierärzte geführt werden.

„Wir wollen Ausbildungsverordnungen erarbeiten, die nicht nur den heutigen Anforderungen entsprechen“, so Ute Lietz, erste stellvertretende BdA-Präsidentin, „sondern auch an künftige Innovationen angepasst werden können.“ Hierbei soll insbesondere die Qualifikation der Arzthelferinnen im Mittelpunkt stehen: ärztliche Assistenz, Patientenbetreuung und Kommunikation, Gesundheitsberatung, Qualitätsmanagement, Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung. Ziel sei es, so der BdA, Berufskonzepte zu entwickeln, die den Arzt- und Tierarzthelferinnen Aufstiegsmöglichkeiten und eine berufliche Lebensplanung ermöglichen.

Nach Ansicht von BdA-Präsidentin Sabine Rothe droht eine Flucht der Praxismitarbeiterinnen und ein „gravierender Fachkräftemangel“ im Gesundheitswesen, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht umgehend ändern. „Wir haben schöne Berufe und wir sind bereit, uns dafür zu qualifizieren und zu engagieren“, erklärt Rothe. „Wir sind jedoch nicht bereit, uns als Praxisanhängsel betrachten zu lassen.“ Die Kritik des BdA richtet sich hierbei auch auf die Vorschaltgesetze von Ulla Schmidt. „Es ist ein Irrtum, wenn unsere Gesundheitsministerin glaubt, die Nullrunde tut den Ärzten nicht weh“, so die BdA-Präsidentin. „Das Gesetz bedeutet eine Minusrunde für das gesamte Praxisteam.“ Eine Entwicklung, gegen die der Verband „agieren und sich engagieren“ will.

Nochmals zurück zu den Zahnmedizinischen Fachangestellten: So zufrieden der BdA sich über die Novellierung der Ausbildungsordnung im vergangenen August zeigt, so streitbar geben sich die Verbandsvertreterinnen beim Thema Tarif. Bislang sind für die ZFA in den Kammerbezirken Hessen, Hamburg, Westfalen-Lippe, Baden-Württemberg und Berlin Tarifvereinbarungen abgeschlossen worden; der BdA strebt einen bundesweiten Flächentarifvertrag an. „Ich möchte für die Kolleginnen in den Zahnarztpraxen der tariflosen Bundesländer etwas bewegen“, so Heike Wolfram, stellvertretende BdA-Präsidentin. Sie plane, Gespräche mit den entsprechenden Kammern zu führen. Und sie macht klar: „Wir stehen nach wie vor mit unseren Arbeitgebern Seite an Seite im Kampf in dieser Gesundheitsreform. Wir sitzen alle in einem Boot.“

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