Finanzierungshilfe durch Bürgschaftsbanken

Das etwas andere Darlehen

Bei Finanzierungsfragen können Bürgschaftsbanken Zahnmedizinern wertvolle Hilfe leisten. Sie bürgen risikofreudiger als traditionelle Kreditinstitute. Dies sollte Praxisinhaber ermutigen, trotz eines eventuellen Mankos bei den Sicherheiten via Hausbank ein unverbindliches Gespräch mit der Bürgschaftsbank zu suchen.

Dr. E., Zahnärztin aus Hannover, arbeitete seit Jahren mit ihrer Hausbank, einer Sparkasse, weitgehend problemlos zusammen. Vor diesem Hintergrund bat sie um Bereitstellung eines zusätzlichen Praxisdarlehns über 50 000 Euro. Ihr bisheriges Kreditengagement bestand aus einem Kontokorrentkredit über 20 000 Euro und einem weiteren Praxisdarlehn mit einem Restbetrag von rund 80 000 Euro. Das erwähnte zusätzliche Darlehen sollte eine Laufzeit von sechs Jahren haben und monatlich getilgt werden. Die Gesamtbelastung aus Zinsund Tilgungsleistungen betrüge dann bei einem jährlichen Zinssatz von acht Prozent rund 850 Euro monatlich.

Die Zahnärztin war davon überzeugt, dass sie diese zusätzliche finanzielle Belastung ohne weiteres tragen könne. Entsprechend überraschte der zuständige Sparkassenmitarbeiter sie damit, dass der Kredit wegen Problemen mit ihrer Kreditwürdigkeit unmöglich ausgeweitet werden könne. Zur Begründung verwies er auf die angeblich „unsichere Einnahmesituation“ bei Zahnmedizinern. Außerdem, so begründete er weiter, gehe „ohne zusätzliche Sicherheiten ohnehin nichts“. Die bisher der Bank als Sicherheit übereignete Praxisausstattung sowie die Abtretung eines Teils der KV-Zahlungen ließen sich, so seine Aussage, im Ernstfall kaum kostendeckend verwerten. Man sei aber bereit, über einen Kredit nachzudenken, wenn der Ehemann von E. eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen würde. Diese Forderung lehnte die Zahnärztin strikt ab.

Sie versuchte noch, die bisher komplikationslose Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse und ihr als zusätzliches Argument ins Spiel zu bringen. Schließlich war sie ihren bisherigen Kreditverpflichtungen stets vertragsgerecht nachgekommen. Auch dieser Versuch schlug jedoch fehl. Mit dem lapidaren Hinweis, er habe seine Anweisungen, wischte Ihr Gegenüber diesen durchaus berechtigten Einwand vom Tisch.

Zweiter Versuch

Ihr Steuerberater riet ihr, mit einer Bürgschaftsbank Kontakt aufzunehmen, da er bereits mit mehreren Mandanten gute Erfahrungen mit diesem Kreditinstitut gemacht habe. E. wandte sich umgehend nochmals an ihren Sparkassenberater mit der Bitte, diesen Kontakt herzustellen.

Zögerlich und nur auf hartnäckiges Drängen der Zahnärztin kam es zu einem entsprechenden Gespräch zwischen der Sparkasse und der Bürgschaftsbank. Anschließend befasste sich die Bürgschaftsbank mit der wirtschaftlichen Situation der Zahnärztin sehr intensiv und kam im Ergebnis zu einer positiven Entscheidung: Sie war bereit, gegenüber deren Sparkasse eine Bürgschaft von 40 000 Euro zu ihren Gunsten zu übernehmen. Den Differenzbetrag von 10 000 Euro musste sich E. zwar anderweitig beschaffen, dafür wird eine zusätzliche Kreditsicherheit, wie ursprünglich noch von der Sparkasse gefordert, nach Meinung der Bürgschaftsbank nicht erforderlich sein.

Offensichtlich kam dieses Kreditinstitut zu einer völlig anderen Einschätzung der Kreditwürdigkeit von E. als deren eigene Hausbank.

Interessant ist dabei vor allem, dass die Initiative zur Einbindung der Bürgschaftsbank erst durch E. und nicht unmittelbar durch den in Kreditfragen erfahrenen Bankmitarbeiter erfolgte. E. ist keineswegs ein Einzelfall: Geschäftsbanken und Sparkassen, das müssen seit den Kreditrestriktionen, die unter dem Stichwort „Basel II“ bekannt sind, Zahnärzte erkennen, sind bei Kreditverlängerungen und bei Neukrediten nach wie vor zurückhaltend. Hilfe können hier je nach wirtschaftlicher Perspektive der jeweiligen Praxen die 16 deutschen Bürgschaftsbanken bieten. Dabei sind die als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft tätigen Bürgschaftsbanken bei vielen Zahnärzten kaum bekannt.

Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für wirtschaftlich vertretbare Zwecke. Dazu gehören etwa Existenzgründungen und Praxisübernahmen, kurzfris tige Praxisfinanzierungen innerhalb des Kontokorrentrahmens ebenso, wie Investitions- und Wachstumsfinanzierungen. Meist reichen die vom Bank- oder Sparkassenkunden dazu angebotenen Sicherheiten nicht aus, um den angestrebten Kredit unmittelbar von der Hausbank zu erhalten. Hier kann die jeweils zuständige Bürgschaftsbank gegebenenfalls helfen.

In ihren Informationen weisen die Bürgschaftsbanken darauf hin, dass sie grundsätzlich keine Sanierungskredite verbürgen. Zufrieden stellende Ertragsaussichten sind vielmehr grundsätzliche Voraussetzungen für die entsprechende Absicherung.

Der Bürgschaftsrahmen darf dabei je Kreditnehmer eine Million Euro aber grundsätzlich nicht überschreiten. Die Vorgehensweise bei einem Kreditwunsch schließt in der Regel zunächst den Besuch bei der Hausbank ein. Dort stellte der Kunde sein Finanzierungsvorhaben mit aussagefähigen Unterlagen sowie der Bitte nach Einbindung einer Bürgschaftsbank vor. Da die Geschäftsbanken Arbeitsweise und Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken kennen, können Investoren bereits früh entsprechende Einzelheiten mit dem Kreditsachbearbeiter der Hausbank bereden.

Akten und Fakten

Interessenten sollten bedenken, dass das Kreditrisiko für Bürgschaftsbanken wegen der meist fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten des Antragstellers oft größer ist als bei sonst üblichen Krediten. Vor allem aus diesem Grund ist es wichtig, bereits beim Vorgespräch mit Bank oder Sparkasse vor Ort möglichst detailliert über das Investitionsvorhaben sowie über die eigene Kreditwürdigkeit zu informieren – am besten mit konkreten Arbeitsunterlagen. Weit mehr als Kreditsicherheiten zählt etwa die nachhaltige, also langfristige Kapitaldienstfähigkeit, um Zins- und Tilgungsraten zu leisten. Daneben muss erkennbar sein, dass aus den Praxiseinnahmen Steuern ebenso finanziert werden können wie ein angemessener Lebensunterhalt. Mittelfristig sollte darüber hinaus die Bildung eines Eigenkapitalpolsters möglich sein.

Bürgschaftsbanken sehen sich im Einzelfall gern risikofreudiger als traditionelle Bankinstitute. Dies sollte Praxisinhaber ermutigen, auch im Wissen um möglicherweise fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten via Hausbank ein unverbindliches Gespräch mit der Bürgschaftsbank zu führen.

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