Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände (IGZ)

Festzuschüsse erfolgreich umsetzen

„Zu dem Modell gibt es keine Alternative“, befand die IGZ in Sachen Festzuschüsse auf ihrer Hauptversammlung Ende Mai in Hamburg. Aber auch zu den Themen Hauptamtlichkeit und Gesundheitssystem beziehen die Delegierten unmissverständlich Stellung.

Die Festzuschüsse im Bereich Zahnersatz sind ein Schritt in die richtige Richtung, und zwar hin zu einer gerechteren Finanzierung zahnärztlicher und ärztlicher Leistungen im gesamten GKV-System. Das betonten die Delegierten des Dachverbandes. Jetzt liege es an Selbstverwaltung und Politik, diese Reform erfolgreich und verantwortungsbewusst umzusetzen. Das bedeute auch, dass man die Richtlinien zu den Festzuschüssen klar gestaltet und auf überbordende Vorschriften verzichtet.

Akzeptanz schaffen

Nur wenn Zahnarzt und Praxisteam im Umgang mit der neuen Systematik sattelfest sind, könnten sie Anfängerfehler vermeiden und die Festzuschüsse dem Patienten nahe bringen. Eine gute Beratung informiere die Versicherten über ihre Wahlmöglichkeiten und zeige damit die Vorteile des neuen Modells auf. „Wir alle sind aufgerufen, an der Verbesserung des Systems mitzuarbeiten und Vorschläge zu machen“, mahnten die IGZ-Vertreter.

Gefragt seien insbesondere die KZVen: Es sei an ihnen, die Praxen verstärkt zu informieren und zu schulen. Ebenso seien die KZVen aufgefordert, die zum Teil falschen Aussagen der Krankenkassen und die Kassandrarufe der Zahntechniker zu korrigieren. „Hier von einer Verteuerung zu sprechen, ist absurd“, bekräftigten die zahnärztlichen Delegierten im Hinblick auf die Vorhaltungen. Im Gegenteil: „Jetzt hat der Patient auch hier das Anrecht auf einen Festzuschuss entsprechend seines Befundes.“ An die Kassen ging deshalb der Appell, gemeinsam mit den Leistungserbringern dafür zu sorgen, dass die Festzuschüsse reibungslos umgesetzt werden können. Auch die Zahntechniker täten gut daran, statt Verwirrung zu stiften, die Patienten sachlich aufzuklären. „Die Festzuschüsse ermöglichen eine gerechte Bezuschussung zahnärztlicher Leistungen und schonen dabei zugleich die finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung.“ Doch so sehr sich die Zahnärzte als Sachverwalter der Patienteninteressen sehen – zugleich müssten sie den Erhalt des gesamten Systems im Auge behalten und die notwendigen Einschränkungen den Patienten vermitteln.

Mehr Selbstverantwortung

Unabdingbar etwa sei, dass der Einzelne in Zukunft selbst mehr in seine Gesundheit investiert. Hierzu die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, sei eine vorrangige Aufgabe der Sozialpolitik. Insbesondere gehe es darum, den Versicherten Gesundheitsleistungen über den GKV-Leistungskatalog hinaus zu ermöglichen.

Was die GKV betrifft, spricht sich die IGZ für eine Entkopplung von der gesellschaftlichen Umverteilung aus. Gesundheitsversorgung, Umverteilung und Abflüsse zu Gunsten der anderen Sozialversicherungen – diese Aufgaben überforderten die GKV und beraubten sie ihres ursprünglichen Auftrags, den Versicherten eine optimale Gesundheitsfürsorge zu bieten. Gesamtgesellschaftliche Umverteilungsprozesse sollten daher ihren Platz im Steuersystem haben, so die IGZ. Dort seien sie gerechter platziert, weil sie tatsächlich alle Bürger beträfen, nicht nur die GKV-Mitglieder.

Hauptamtliche Vorstände lehnt die IGZ nach wie vor ab. Diese Maßnahme ziele darauf ab, die Heilberufler im Sinne einer Staatsbürokratie zu reglementieren und die demokratische Vertretung der Zahnärzteschaft zu schwächen. Aus dem Grund appellieren die IGZ-Mitglieder an die Politiker, diese Regelung rückgängig zu machen. Außerdem fordern sie den Vorstand der KZBV auf, möglichst viele ehrenamtlich tätige Kollegen in die Arbeit der KZBV einzubinden, damit die demokratische Legitimierung gewährleistet sei. Hier sei es sinnvoll, den Arbeitskreis Vertragsmanagement wieder einzurichten und von der Vertreterversammlung dazu die notwendigen Gelder bereitzustellen. An die Politik geht schließlich die Forderung, auch die sektorale Kostenerstattung zu ermöglichen: Das GMG verhindere die Anwendung der Kostenerstattung, weil sie nur im ambulanten Bereich gewählt werden kann. 

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