GKV-Finanzierung zum Zahnersatz ab 1. Juli 2005

Zusatzversicherungen genau prüfen

Ab 1. Juli 2005 tritt die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Die Finanzierung von Zahnersatz in der GKV wird neu geregelt, um die Arbeitgeber von Sozialbeiträgen zu entlasten. Gesetzlich Versicherte sind die Leidtragenden: Sie müssen jetzt tiefer in die Tasche greifen. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 0,45 Prozent des Bruttoeinkommens.

Zu den Fakten: Gesetzlich Krankenversicherte müssen in Zukunft zusätzlich 0,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Sonderbeitrag für die Krankenkassen abführen. Davon sind 0,4 Prozent für die Finanzierung des Zahnersatzes vorgesehen, der Rest für die Finanzierung des Krankengeldes. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an diesen Kosten. Gleichzeitig sollen, so will es das Gesetz, die Kassen ihren allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung um 0,9 Prozent senken. Die Hälfte der Ersparnis bleibt beim Arbeitgeber. Für den Versicherten (Arbeitnehmer wie Rentner) ergibt sich unterm Strich eine Mehrbelastung von 0,45 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Umsetzung erfolgt automatisch mit der Lohnabrechnung, der Versicherte muss sich um nichts kümmern.

Beitrag wird teurer

Effektiv wird der Beitrag für die Krankenversicherung ab Juli nicht billiger, sondern teurer. Dieser Sonderbeitrag sollte ursprünglich zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld dienen. Weil das aber rechtlich problematisch gewesen wäre (Rentner zahlen, bekommen aber kein Krankengeld), heißt es jetzt von Seiten der Regierung, dass mit dem Beitrag die gestiegenen Kosten für die GKV ausgeglichen werden sollen. Auf jeden Fall steht der Versicherte jetzt im Regen, weil ihm suggeriert wurde, die Beiträge würden sinken – tatsächlich aber zahlt er drauf. Und welche Bedeutung hat das jetzt für die

Festzuschuss-Diskussion? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung geht davon aus, dass diese durch die Neuregelung ab 1. Juli inhaltlich nicht sonderlich prägen wird. „Viel spannender wird die Diskussion um die Wahl der Zusatzversicherung“, prognostiziert der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. „Hier hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen.“

Der Versicherte hat jetzt drei Varianten zur Auswahl:

• er versichert sich rein über die GKV,

• er wählt die Versicherung über die eigene GKV-Kasse plus einer Zusatzversicherung über den Partner der eigenen Kasse,

• er wählt die Versicherung über die eigene GKV-Kasse plus einer Zusatzversicherung über einen anderen Anbieter.

Verbraucherratgeber empfehlen, das Zusatzversicherungsgeschäft genau zu durchleuchten. Das ist nicht ganz einfach. Es gibt viele Angebote zu ganz unterschiedlichen Konditionen. Die beste Möglichkeit ist es, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Fedderwitz vertritt die Meinung, dass auch der Zahnarzt im Rahmen seiner Service-Leistung den Patienten bei der Wahl der Zusatzkasse beraten könne. „Nur der Zahnarzt kann manchmal das Kleingedruckte richtig ordnen und deuten.“

Keineswegs glücklich über die neue Regelung zeigt sich die Opposition. Der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Storm hält die Ausgliederung und Umwandlung des Zahnersatzes in eine echte Zusatzversicherung für sinnvoller: „Bei aller Notwendigkeit für mehr Eigenbeteiligung halte ich es für unangemessen, wenn Teile des Leistungskataloges aus der paritätischen Finanzierung herausgenommen werden, ohne dass der Versicherte einen Entscheidungspielraum und Ansprüche erwirbt. Das hat mit mehr Eigenverantwortung nichts mehr zu tun“, betonte er in einem Interview gegenüber dem Rheinischen Zahnärzteblatt. pr

Eine Patienteninfo der KZBV ist per Kupon auf den letzten Seiten und im Netz unterhttp://www.kzbv.deoder www.zm-online.de abrufbar.

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