Desinfizieren mit Ethanol bleibt erlaubt
Substanzen der Kategorie CMR gelten als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend. Die Europäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) hatte Ende 2024 eine entsprechende EU-weite Neueinstufung für Ethanol angekündigt. Knapp anderthalb Jahre später teilte die Behörde nun aber mit: „Der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur ist zu dem Schluss gekommen, dass Ethanol für die Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln zugelassen werden kann.“ Der Ausschuss sei zu keinem Ergebnis hinsichtlich der karzinogenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften von Ethanol gelangt und werde daher auf eine neue Gefahreneinstufung verzichten.
Im nächsten Schritt wird die ECHA ihre Stellungnahme an die EU-Kommission übermitteln, die dann einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs erarbeitet und ihn den EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte zur Abstimmung vorlegt. Wird der Vorschlag angenommen, erfolgt die formelle Verabschiedung durch die Kommission und die Entscheidung wird rechtsverbindlich.
Gemeinsamer Protest der Gesundheitsberufe
Die Neubewertung von Ethanol hatten zahlreiche Organisationen aus dem Gesundheitswesen heftig kritisiert. Auch die deutsche Zahnärzteschaft sprach sich vehement gegen die drohende CMR-Einstufung aus. „Wir haben in Diskussionsrunden mit EU-Abgeordneten und anderen an der Entscheidung Beteiligten immer wieder erläutert, warum Ethanol in Desinfektionsmitteln medizinisch unbedenklich ist“, sagt Dr. Alfred Büttner, Leiter der Abteilung Europa und Internationales der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Der wichtigste Hebel war aus meiner Sicht das gemeinsame Auftreten in der Sache – sowohl auf nationaler Ebene gegenüber der Bundesregierung als auch auf internationaler gegenüber der EU-Kommission.“ Das bestätigt Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der BZÄK: „Wir sind auf allen Ebenen mit einer einheitlichen Message aufgetreten, jeder einzelne hat sich engagiert und das hat zum Erfolg geführt.“
Die Überlegung, Ethanol als Inhaltsstoff in Desinfektionsmitteln zu verbieten, sei für die Zahnärzteschaft von Anfang an nicht nachvollziehbar gewesen, blickt Hausweiler zurück. „Uns war klar, dass die medizinische Verwendung wirksam und sicher ist. Ein Verbot hätte dem Patientenschutz, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeheimen, aber auch im ambulanten Sektor, empfindlich geschadet.“ Mit möglichen Ausnahmeregelungen wäre außerdem großer bürokratischer Aufwand für die Zahnarztpraxen einhergegangen. Dass dies nun verhindert wurde, hat aus Sicht des Vizepräsidenten auch den Vorteil, dass nicht auf teurere Ethanol-Alternativen zurückgegriffen werden muss, die die Kosten im Gesundheitswesen weiter gesteigert hätten.



169

