Ethanolverbot verhindert –Praxen gerettet
Ein Glas Wein oder Bier am Abend? Kein Problem, aber wehe, der Alkohol kommt in Berührung mit der Haut, dann droht ein immenses Gesundheitsrisiko, das durch ein Verbot verhindert werden muss. Was klingt wie eine Meldung aus der „Titanic“, war allen Ernstes ein Vorhaben der Europäischen Union: Ethanol sollte wegen Gesundheitsbedenken als dermales Desinfektionsmittel verboten werden. Doch dieses Irrsinns-Szenario mit weitreichenden Folgen für unsere Praxen konnten wir glücklicherweise verhindern.
Denn es gibt keine wissenschaftlich belastbaren Daten für eine mögliche Gefährdung durch ethanolhaltige Desinfektionsmittel. Die überwiegende Mehrheit der Studien thematisiert die Wirkung des Konsums alkoholischer Getränke, jedoch nicht die Verwendung von Ethanol auf der Haut. Im Getränk ist Ethanol zweifelsfrei krebserregend. Als Desinfektionsmittel jedoch unbedenklich. Im Gegenteil: Es ist aufgrund seiner Wirksamkeit unverzichtbar für die Arbeit in unseren Praxen. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Es wäre absurd gewesen, Alkohol für die Verwendung auf der Haut zu verbieten, während es gleichzeitig in den Bierzelten dieser Welt literweise ausgeschenkt wird.
Zu dieser Einsicht kam nun auch endlich die Europäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA), die sich Ende Februar gegen ein Verbot ausgesprochen hat. Damit ist die geplante Neueinstufung als CMR-Stoff (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) von Ethanol in Desinfektionsmitteln endlich vom Tisch.
Zuvor hatte die Bundeszahnärztekammer zusammen mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen über zwei Jahre hinweg in Berlin und in Brüssel dafür gekämpft, das Vorhaben zu verhindern. Neben der fehlenden Datengrundlage zur Gesundheitsgefährdung und der hohen Wirksamkeit von Ethanol in der Desinfektion sprach sich die Bundeszahnärztekammer vor allem auch wegen drohender Lieferengpässe bei alternativen Mitteln gegen ein Verbot aus. Denn es gibt keine geeigneten wirksamen Alternativen. Entsprechend hätten uns bei einem Verbot Lieferengpässe in den Praxen gedroht, wie wir sie zuletzt zu Beginn der Corona-Pandemie erlebt haben. Das wiederum wäre wirklich gefährlich geworden: für uns, für unsere Mitarbeitenden und insbesondere für unsere Patientinnen und Patienten.
Doch – das ist die erfreuliche Botschaft dieser Posse – die gemeinsame Anstrengung hat das Gesundheitswesen und die Praxen gerettet. Es lohnt sich, mit einer Stimme zu sprechen. Die Berufspolitik in Brüssel, in Berlin und auch in den Ländern konnte dies nur durch Einigkeit und im Schulterschluss erreichen.
Aber leider zeigt der Fall auch: Während wir schon vor Jahren Vorschläge für einen Bürokratieabbau erarbeitet und der Politik vorgelegt haben und dies fortwährend tun, ist man insbesondere in Brüssel noch auf anderen Pfaden unterwegs. Dort liegt der Fokus augenscheinlich noch auf einem Bürokratieaufbau durch die Erfindung neuer Verordnungen und Verbote. Aber eines ist klar: Statt weiter Praxen zu belasten, müssen aus der vagen Worthülse des Bürokratieabbaus konkrete Taten werden.
Vom Reden ins Machen zu kommen, ist unser Anspruch in der Bundeszahnärztekammer. Und das sollte er auch in der Politik werden, wenn wir in diesem Land das Ruder herumreißen wollen.
Dr. Ralf Hausweiler
Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer





