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Warken will Patienten im Ernstfall besser steuern

Bundeskabinett beschließt Notfallreform

ao
Politik
Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 soll künftig deutlich ausgebaut werden. Das sieht Nina Warkens Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vor, den das Bundeskabinett gestern beschlossen hat.

Bisher gehen Patientinnen und Patienten selbst mit Bagatellerkrankungen oft direkt in die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die Folge sind überfüllte Notaufnahmen und lange Wartezeiten. Das soll sich bald ändern.

„Unser System braucht zügig eine Modernisierungskur."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)

Nötig seien mehr Navigation und Steuerung, mehr Digitalisierung sowie eine bessere Vernetzung der verschiedenen Versorgungsebenen.

Ihr Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung setzt laut Warken genau dort an. „Wir brauchen eine flächendeckende Notfallversorgung, die im Ernstfall schnell Hilfe leistet. Darauf müssen sich die Menschen in unserem Land verlassen können; egal, wo sie wohnen, in der Stadt und auf dem Land“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestern in Berlin.

Die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste seien derzeit nicht gut genug aufeinander abgestimmt. „Zentrales Ziel dieser Reform ist es deshalb, die Strukturen so zu organisieren, dass Hilfesuchende sicher und zielgerichtet dort hingeleitet werden, wo ihnen bestmöglich geholfen werden kann“, betonte Warken. Dies soll das Gesundheitssystem entlasten und auch Kosten sparen.

116117 soll aufgeteilt werden

Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll künftig in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden. Sie entscheidet über die Dringlichkeit und stimmt bei Bedarf die Versorgung mit der Rettungsleitstelle ab.

Zur Erstversorgung kann die 116117-Leitstelle den aufsuchenden Notdienst oder den Telemedizin-Dienst aktivieren. In lebensbedrohlichen Situationen können Patienten weiterhin die Rettungsdienst-Notfallnummer 112 anrufen; diese soll in das Notfallnetz eingebunden werden.

Geplant ist außerdem, an ausgewählten Krankenhäusern flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) einzurichten. Sie sollen von Notaufnahmen und KV-Notdienstpraxen gemeinsam betrieben werden. Kernstück soll eine zentrale Ersteinschätzungsstelle sein, die die Patienten in die richtige Struktur leitet.

„Perspektivisch soll hier eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung zum Einsatz kommen, die Hilfesuchende direkt der richtigen Behandlungsstruktur zuweist“, erläuterte Warken.

Ärzte in Notdienstpraxen dürfen dann auch Arzneimittel abgeben

Ärztinnen und Ärzten in den Notdienstpraxen der INZ sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen direkt Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patientinnen und Patienten abgeben dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die erforderliche Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann.

Wie viele INZ bundesweit eingerichtet werden sollen, ist laut Warken noch unklar. Dies soll regional geplant werden. Die INZ sollen mit dem Auto innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein, informierte die Ministerin.

Vorgesehen ist zudem, den Rettungsdienst künftig als eigenen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.

Es soll auch Maßnahmen geben, die die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand erhöhen. Standard werden soll nun die Anleitung zur Reanimation beim Notruf sowie Ersthelfer-Apps. Die Apps kontaktieren im Ernstfall freiwillige Ersthelfende in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt ist.

Einsparpotenzial von rund 1,2 Milliarden Euro

Gesundheitsministerin Warken beziffert das Einsparpotenzial durch die Reform auf rund 1,2 Milliarden Euro. Nun muss der Gesetzentwurf noch den Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Er ist allerdings nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

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