Elektronische Gesundheitskarte

Die Zeit läuft

Leistungserbringer und Kostenträger arbeiten mit vollem Einsatz an der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Das Betriebskonzept steht – jetzt wird die Auswahl der Testregionen vorbereitet. Die Zeit ist denkbar knapp: Schon im Herbst soll die Karte in Teilen des Landes probeweise an den Start gehen.

Bereits im Herbst soll die eGK in den Testregionen angeblich auf den Prüfstein kommen. Bis Mitte September will die Betreibergesellschaft gematik deshalb Auswahlkriterien für die Testbezirke definieren und die Details zum Datenfluss, zur so genannten Lösungsarchitektur, festlegen. Aufwändige Testverfahren sind bei dem Mammutprojekt unverzichtbar – nur so lässt sich prüfen, ob die Telematikinfrastruktur in der Praxis läuft. Doch ob Test oder Rollout – der Aufwand ist gigantisch. Um Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Kliniken und Kassen umfassend zu vernetzen, müssen die heutigen Strukturen elektronisch abgebildet werden. Es gilt, ■ rund 80 Millionen Versicherte mit neuen Chipkarten und ■ Ärzte und Zahnärzte mit dem elektronischen Heilberufsausweis für den Zugriff auf die eGK auszustatten, ■ Lesegeräte, Konnektoren und Praxissoftware für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und Apotheken und ■ Server für die Datenhaltung parat zu stellen.

Beim Thema Datenschutz...

Dabei geht es längst nicht allein darum, technisch machbare Lösungen zu finden. Gerade beim Transport medizinischer Daten kommt es darauf an, die Infos sicher zu verschlüsseln und den Zugriff klar zu regeln: Der Patient ist Herr seiner Daten und muss es bleiben. Das gilt ebenso für die Prüfung und Aktualisierung der Versichertendaten beim Einlesen der Karte in der Praxis. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass die Kassen die Daten des Arztes überprüfen und womöglich seine Diagnosen samt Therapien kontrollieren. In der Tat wäre eine solche Lücke fatal: Könnte man doch auf einen Blick sehen, welche Leistungen der Patient in Anspruch nimmt. Im Klartext: Kassen sollen bei der Online-Nutzung keine Bewegungsprofile der Patienten erstellen können. Beim Transport und bei der Speicherung sollen die elektronischen Informationen außerdem generell verschlüsselt werden. Und last but not least: Über den Schlüssel darf einzig der Versicherte verfügen. „Die elektronische Gesundheitskarte eröffnet neue Chancen in der modernen Datenkommunikation – vollkommen d’accord“, stellt Dr. Günther E. Buchholz, KZBVVorstandsmitglied und unter anderem zuständig für den Bereich Telematik, klar. „Aber egal, was sie möglich macht – eins darf nicht passieren: Dass sich die Technik zwischen Patient und Zahnarzt stellt.“

...keine Kompromisse

Der Patient vertraut schließlich auf die Hilfe seines Arztes. Er begibt sich in dessen Obhut. Nur wenn die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt, hat eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung überhaupt Bestand. Die Schweigepflicht bleibt deshalb ohne Wenn und Aber geschützt – das haben die Leistungserbringer gegenüber den Kassen bereits durchgesetzt. Alle Komponenten, Schnittstellen und Prozesse der Telematik müssen also in erster Linie den Erfordernissen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprechen – in dem Punkt stehen die Datenhüter voll und ganz hinter den Ärzten und Zahnärzten.

Dennoch sind einige Fragen nach wie vor ungeklärt: Wie sicher sind etwa die Daten vor Manipulation? Und wer haftet im Falle von Datenverlust? Fest steht: KVen und KZVen sollen die elektronischen Daten über die Verordnungen (für den Transport von Praxis zu Apotheke), die Kassen die Abrechnungsdaten der Rezepte verwalten. Die Daten werden nicht auf einem zentralen Server, sondern regional gespeichert und verteilt. Ob die Datenübermittlung über einen Server oder auf der Karte selbst erfolgt, steht noch aus.

Was die Kosten betrifft: Die Leistungsträger beteiligen sich an der Einführung der eGK und sorgen für die Entwicklung und Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises. Den Löwenanteil zahlen die Kassen – sie haben letztlich den größten Nutzen. Brandenburgs Kammerpräsident Jürgen Herbert, Telematikexperte der Bundeszahnärztekammer, bringt es auf den Punkt: „Ob Doppeluntersuchungen entfallen oder günstigere und weniger Medikamente verschrieben werden – profitieren werden die Krankenkassen, nicht die Ärzte und erst recht nicht wir Zahnärzte.“ Dass die Kassen aber auf Grund ihrer Ausgaben den elektronischen Datenfluss kontrollieren wollen, hält er nicht für rechtens: „Wir arbeiten später mit der Karte. Das heißt, wir wissen auch am besten, was sie in der Praxis leisten muss und wie man die Organisationsabläufe optimiert.“

In einer Sache sind sich die Spitzenorganisationen in der gematik jedenfalls einig. Es gilt das Prinzip Sorgfalt. Sicherheit und Qualität gehen vor Zeitdruck. Buchholz: „Kurz gesagt: Besser gut und gründlich als quick and dirty.“ 

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