zm-Interview mit BZÄK-Präsident Dr. Weitkamp

Eine reelle Chance für die Kostenerstattung

Die Zahnärzteschaft hat in ihrer kritischen Auseinandersetzung mit dem Eckpunktepapier erneut die Einführung einer zumindest sektoralen und liberalen Wahlmöglichkeit für Kostenerstattung gefordert. Über Motive und Chancen zur Umsetzung sprachen die zm mit BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp.

zm:Herr Dr. Weitkamp, die Bundesregierung hat in ihrem Eckpunktepapier das Prinzip der Kostenerstattung nicht erwähnt. Aus der Selbstverwaltung der Ärzteschaft ist sogar deutliche Kritik gegen diese Form der Abrechnung zu hören. Brauchen die Heilberufe diese Abrechnungsform nicht mehr?

Dr. Weitkamp:Ganz im Gegenteil. Wir haben die Bundesregierung gerade wieder aufgefordert, endlich den Weg für eine praktikable, nicht an Vorgaben gekoppelte und vor allem auch sektoral mögliche Kostenerstattung frei zu machen. Diese Erweiterung der Direktbeziehung zwischen Arzt oder Zahnarzt und Patient braucht endlich eine reelle Chance. Sie kann vor allem auch dazu beitragen, einiges an vorhandenen Strukturschwächen des Systems in den Griff zu bekommen.

zm:Aber warum dann die aus einigen Ecken immer wieder so vehemente Kritik?

Dr. Weitkamp:Das erfolgt auf Basis von Partikularinteressen, immer wieder gestützt auf das Negativbild, man dürfe dem Patienten beim derzeitigen Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses direkte Verhältnis zwischen Patient und Arzt nicht zumuten. Treibender Motor ist aber etwas ganz anderes: Im gegenwärtig deutlich erkennbaren Versuch der Zentralisierung und Vereinheitlichung des Gesundheitssystems ist ein Wettbewerbselement wie die Kostenerstattung manchen Beteiligten ein Dorn im Auge. Die Angst vor Kontroll- und Machtverlusten spielt dabei eine große Rolle.

zm:Bisher entscheiden sich aber nur wenige Patienten für die Kostenerstattung.

Dr. Weitkamp:Weil Sie vom Gesetzgeber viel zu restriktiv ausgelegt und extra möglichst unattraktiv gestaltet wurde. Bisher haben weniger als ein Prozent aller Patienten die Kostenerstattung gewählt, weil sie nur für sämtliche medizinischen Versorgungsbereiche, aber nicht – wie es sinnvoll wäre – sektoral gewählt werden kann, noch dazu zusätzliche Kassengebühren anfallen. Wenn Kostenerstattung funktionieren soll, dann muss sie sektoral – übrigens vom Patienten wie vom Arzt – wählbar sein und nicht an reglementierende Vorgaben, beispielsweise eine Beratung durch die Kassen, gekoppelt sein. Das alles schreckt doch eher ab.

zm:Ist der Argwohn gegen diese Form der Abrechnung noch zu stark?

Dr. Weitkamp:Wenn es so ist, dann ist das ungerechtfertigt. Dem Gesetzgeber geht es doch gerade auch um ökonomische Faktoren. Dann darf ich auch den Patienten nicht davon abhalten, sein wirtschaftliches Denken in die Zahnarzt- oder Arztpraxis einzubringen. Es gibt nichts Besseres als Transparenz zu schaffen, die Kosten für die Patienten direkt erkennbar zu machen. Der beste Kontrolleur seines Arztes ist doch der Patient.

zm:Aber so neu ist das in der Beziehung zwischen Patient und Zahnarzt doch gar nicht.

Dr. Weitkamp:Eben. Wir haben wegen der verschiedenen Therapiemöglichkeiten schon heute das Prinzip der Zuzahlung. Und der Patient kommt zurecht. Das ist doch vertrauensbildend. Auch im Bereich des Zahnersatzes, im Festzuschusssystem, hören wir von keiner Seite Klagen, wenn sich die Patienten für etwas anderes als die Regelleistung entscheiden. Das sind doch Gründe genug, den Vertrag endlich wieder dort anzusiedeln, wo er schon immer hingehört hat: In das Direktverhältnis von Patient und Zahnarzt. Allein der Gedanke, dass selbst das prinzipiell ja mögliche Problem des Abrechnungsbetruges damit aus der Welt wäre, müsste doch für den Gesetzgeber Ansporn genug sein.

zm:Der und die Krankenkassen befürchten aber gerade, dass die Heilberufe diese Möglichkeiten überzogen ausnutzen.

Dr. Weitkamp:Aber das ist doch unsinnig. Wir haben es hier mit einem klaren Wettbewerbsmechanismus zu tun. Gute Ärzte, die gute Leistungen bringen, werden reüssieren. Die anderen werden es mit dann wirklich eigenverantwortlichen und kritisch wachen Patienten vielleicht sogar schwerer haben.

zm:Ist die vom Gesetzgeber gewählte Vorsicht dann nicht sogar nachvollziehbar?

Dr. Weitkamp:Den Gesetzgeber sollte vorrangig die gute, auf hohem Niveau praktizierte medizinische und zahnmedizinische Versorgung interessieren. Meine Position ist eindeutig: Freiberuflichkeit und das Prinzip der Kostenerstattung sind sozusagen ‘siamesische Zwillinge’. Vielleicht sind wir Zahnärzte aufgrund unserer Erfahrungen da ja sogar schon forscher als beispielsweise die Ärzte.

zm:Das Eckpunktepapier lässt in seiner Grundausrichtigung derzeit aber alles andere vermuten als mutige Schritte Richtung Wettbewerb.

Dr. Weitkamp:Um so wichtiger ist es, in übersichtlichen, zum Teil schon durch Erfahrungen abgesicherten Bereichen mehr Mut zu beweisen. Bei den vielen falschen Schritten, die in der Gesundheitsreform schon getan worden sind, ist allein die Schaffung eines liberalen und für beide Seiten gerechten Wahlrechtes auf Kostenerstattung eigentlich nicht ausreichend, aber ein Schritt in die richtige Richtung einer medizinisch wie ökonomisch sinnfälligen Direktbeziehung von Arzt und Patient.

Das Interview führte zm-ChefredakteurEgbert Maibach-Nagel

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