BZÄK-Bundesversammlung

Bahn frei für eine neue Honorarordnung

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Freiberuflichkeit – das Thema der Zentralveranstaltung zog sich wie ein roter Faden durch die Delegiertenberatungen der BZÄK-Bundesversammlung. Ein Kernbereich, der in diesem Zusammenhang allen unter den Nägeln brannte, war die Weiterentwicklung der privaten Gebührenordnung. Der weiteren Arbeit an einer neuen, aus dem Berufsstand und für den Berufsstand zu entwickelnden, Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) wurde grünes Licht erteilt.

In der kommenden Gesundheitsreform sehen die Delegierten der Bundesversammlung den Weg in den Staatsdirigismus und in eine Zuteilungsmedizin, die der Freiberuflichkeit der Heilberufe die Grundlage entzieht. Deshalb forderten sie in einer Kernresolution alle politisch Verantwortlichen auf nationaler und europäischer Ebene eindringlich auf, sich wieder auf Wert und Nutzen der Freiberuflichkeit zu beziehen. Unter diesem Tenor standen die Diskussionen auf der BZÄK-Bundesversammlung am 24. und 25. November im Erfurter Messegelände. Der gastgebende thüringische Kammerpräsident Dr. Lothar Bergholz sprach von „hörbaren Signalen“ in die Öffentlichkeit, die von den Beratungen ausgingen.

In seinem Bericht unterstrich BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp seine Kritik an der Dreifachgesetzgebung Versicherungsvertragsgesetz, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: „So, wie es gekommen ist, ist es schlimm.“ Er machte deutlich, dass die Zahnärzteschaft sehr intensiv mit diesem Thema umgehe und verhehlte auch nicht seine Enttäuschung über die Bundeskanzlerin, die „eher den Weg des Appeasements zwischen den Koalitionären“ gesucht habe. Seine Befürchtung: Außer einigen Änderungen an „ein paar Stellschräubchen“ werde sich wohl am Tenor des Gesamtgesetzes nicht mehr viel ändern.

Weitkamp ging auf die Fülle von Themen und Arbeitsgebieten ein, auf denen die Bundeszahnärztekammer aktiv ist. Er unterstrich die Bedeutung des Consiliums unabhängiger Wissenschaftler, das die BZÄK nachhaltig darin unterstützt habe, die Thesen der Freiberuflichkeit in die Öffentlichkeit zu tragen. Im ureigenen Bereich der ZahnMedizin und Prävention sei es der BZÄK gelungen, sich mit einer Vielzahl von Publikationen und Stellungnahmen nach außen zu positionieren, in den letzten Wochen ganz verstärkt mit den Botschaften der DMS IV. „Wir sind gut aufgestellt“, sagte er auch mit Blick auf die Aufstiegsfortbildungen im Praxisassistenzbereich.

In Sachen Neustrukturierung der Approbationsordnung für Zahnärzte seien die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Nun sei Eile geboten, um zu verhindern, dass Diskussionen um die Aufteilung des Zahnmedizinstudiums in Bachelor- und Masterstudiengang an Boden gewinnen.

Weitkamp unterstrich die Notwendigkeit, die Berufsordnung ständig den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Auf dem Gebiet der Infektionsprävention und Hygiene sei es gelungen, „in mühsamster Kleinarbeit Boden und Land zu gewinnen“. Mit Geschick und Überzeugungskraft sei es gelungen, die anlassbezogenen Praxiskontrollen in Kammerhand, also in Eigenregie des Berufsstandes, zu lassen.

Im Großprojekt Telematik wirke man darauf hin, dass wichtige Grundsätze der Zahnärzteschaft berücksichtigt würden. Skepsis sei zwar angebracht, doch: „Wir müssen uns selber fragen und fragen lassen: Können wir uns so einfach abkoppeln? Dann verlieren wir die Verbindung zu den restlichen Gesundheitsberufen.“

Aus den vielfältigen Themenbereichen der BZÄK griff der Präsident unter anderem die Rolle der Öffentlichkeitsarbeit und der Zahnärztlichen Zentralstelle für Qualitätssicherung (zzq) heraus. Die Kollegenschaft zeige ein großes Interesse an den dort erstellten Leitlinien, die gerade in Qualitätszirkeln der Kammer Hamburg evaluiert würden. Als große Aufgabe der Zukunft sah der Präsident die weitere Gestaltung des Postgraduate- und Weiterbildungsgeschehens: Hier werden gemeinsame Vorschläge von Wissenschaft und Standespolitik erarbeitet und zu gegebener Zeit vorgelegt.

Psychosomatik-Leitfaden

Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Dietmar Oesterreich stellte den Delegierten den gerade fertiggestellten Leitfaden der Bundeszahnärztekammer „Psychosomatik in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ vor (siehe auch Nachricht Seite 10, die zm werden in Kürze über den Leitfaden ausführlich berichten). Er ist von Vertretern des Arbeitskreises Psychologie und Psychosomatik in der DGZMK erarbeitet worden und lag anlässlich des Deutschen Zahnärztetages in Erfurt erstmals vor. Ziel ist es, den Zahnarzt für dieses Problemfeld zu sensibilisieren. Interessierte Zahnärzte können den Leitfaden ab sofort über ihre zuständige Länderkammer beziehen.

Ein Problem, dem sich die Kammern zunehmend stellen müssen, ist die Frage, ob juristische Personen (zum Beispiel GmbHs) in die Pflichtkammermitgliedschaft einbezogen werden können. Zu diesem Thema hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Winfried Boecken, Universität Konstanz und Mitglied im BZÄK-Consilium, im Auftrag der BZÄK ein Gutachten erstellt, das er der Bundesversammlung darlegte. Sein Fazit: Eine gesetzliche Pflichtkammermitgliedschaft juristischer Personen, die sich primär mit der Erbringung von Leistungen der Zahnheilkunde beschäftigen, ist rechtlich zulässig und aus praktischen Gründen auch geboten. Bei der Regelung weiterer Vorgehensweisen empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen mit allen Heilberufsgruppen. Auch die Mitgliedschaft von berufsfremden Personen innerhalb der juristischen Person wird in dem Gutachten befürwortet.

Kernthema GOZ

Den Kern der Diskussionen auf der Bundesversammlung bildeten die Novellierung der GOZ und die Vorstellung des break-evenpoints einer Zahnarztpraxis hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Steuerung. Dr. Peter Engel, Präsident der Kammer Nordrhein und Vorsitzender des Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht, gab den Delegierten einen ausführlichen Sachstandsbericht: Im Frühjahr dieses Jahres hatte sich zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der BZÄK ein grundlegender Konflikt abgezeichnet. Während das BMG Gespräche auf Basis des Bema weiterführen wollte, wiesen die BZÄK-Vertreter darauf hin, dass eine neue Leistungsbeschreibung nur Sinn mache, wenn der wissenschaftlichen Systematik der Neubeschreibung der präventionsorientierten Zahnheilkunde Rechnung getragen werde. Wegen dieser unterschiedlichen Auffassungen hatte sich die BZÄK aus den gemeinsamen Gesprächen ausgeklinkt und das Konzept einer neuen Leistungsbeschreibung fußend auf der Neubeschreibung erarbeitet. Wichtig war dabei die Überlegung, dass das Ganze aus dem Berufsstand heraus und auf Basis zahnärztlicher Fachkenntnis entsteht.

Das enorm umfangreiche Werk teilt sich in drei Bereiche: die Kostenstruktur einer GOZ-Praxis, die Leistungsstuktur mit der Arbeitszeitzuordnung zu GOZ-Leistungen und die Bewertung, also die Erstellung der GOZ. Wichtig war, keine rein mechanische Bepreisung vorzunehmen, sondern eine betriebswirtschaftlich nachprüfbare Basis zu erstellen. Dr. Axel Seidel, Prognos AG Düsseldorf, stellte der Versammlung ein entsprechendes Gutachten vor, das seinem Institut in Auftrag gegeben wurde. Danach liege – bei 35,1 Behandlungsstunden pro Woche – als betriebswirtschaftlich notwendiges Honorar eines Durchschnitts-Zahnarztes eine Behandlungsminute von 3,38 Euro, beziehungsweise pro Behandlungsstunde 202, 80 Euro brutto zugrunde. Der break-evenpoint einer Durchschnittspraxis sei bei einem Umsatz von 318 137 Euro erreicht, bei einem Brutto-Cash-Flow (Überschuss plus Abschreibungen) von 146 286 Euro.

Anhand der BAZ-II-Studie des IDZ, die seinerzeit bereits bei der Neustrukturierung des Bema genutzt worden war, sowie anhand des Handbuchs der Zahnheilkunde aus Nordrhein wird derzeit ganz akribisch das Gebührenverzeichnis erstellt, eine äußerst umfangreiche Mammut-Arbeit, die zu etwa 90 Prozent abgeschlossen ist. Im Anschluss wird dann die Einfügung der Leistungen und Bewertungen in das Prognos-Gutachten erfolgen. Einige Fragen bezüglich des Paragrafen-Teils müssen noch vor verschiedenen Hintergründen ausdifferenziert werden.

Die Delegierten gaben nach intensivem Austausch und umfangreicher Meinungsbildung dem BZÄK-Vorstand grünes Licht, die Arbeiten auf dieser Basis fortzuführen. „Wir brauchen keine Traumvorstellungen, sondern verhandlungsstabile Ergebnisse, um beim Gesetzgeber gehört zu werden“, betonte Engel gegenüber der Bundesversammlung. Diese beschloss, eine außerordentliche Bundesversammlung im Januar in Berlin durchzuführen, um die Beratungen abzuschließen und die neue Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) dann insgesamt zu verabschieden.

Etliche weitere Themen waren Gegenstand der Delegiertenberatungen und mündeten in eine Vielzahl von Beschlüssen (siehe Kasten). Die Diskussionen wurden gekonnt moderiert von Versammlungsleiter Dr. Rainer Jekel. Dabei erhielten die Leitanträge des Vorstandes Einstimmigkeit. Last but not least spielten auch haushalterische Fragen eine Rolle. BZÄK-Vizepräsident Dr. Wolfgang Sprekels erläuterte der Versammlung den Haushalt 2007, woraufhin die Delegierten den Haushaltsplan als ausgeglichen feststellten und dem Vorstand Entlastung erteilten.

Beraten wurde außerdem über den Erwerb einer eigenen Immobilie im Berliner Regierungsviertel als Vermögensanlage der Bundeszahnärztekammer. Dieser Beschluss wurde abgelehnt.

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