Verbraucherrecht bei Internetverträgen

Wenn die Falle zuschnappt

Kosten? Abo? „Uuups, das hab ich wohl überlesen.“ Ein Mausklick in Unachtsamkeit und schon flattert unerwartet die Rechnung ins Haus. Im Internet sind immer mehr Anbieter unterwegs, die sich auf Vertragsfallen spezialisiert haben. Sie setzen auf mangelnde Transparenz.

„Die Abzocke lauert im Kleingedruckten und ist beim ersten Klick auf eine Seite in der Regel nicht zu sehen“, betont Prof. Dr. Norbert Schneider von der Initiative „klicksafe“. „Nutzer müssten auf der entsprechenden Seite erst ganz nach unten scrollen, das Kleingedruckte lesen und die Teilnahmebedingungen extra anklicken, um Kosten und Tücken überhaupt zu erkennen.“

Haben die Nepper im Netz mit ihrer Masche Erfolg, schließt der Kunde nichtsahnend in vielen Fällen sogar mehrjährige Abonnements ab. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden. Etwa 22 000 sind es bundesweit im Monat, schätzt die NRW-Zentrale. Was der Verbraucher für teures Geld erhält, gibt es an anderer Stelle oftmals zum Nulltarif: Hausaufgabenhilfe, Babynamen, Rezepte, Gedichte und Songtexte sowie Tests zu IQ, Lebenserwartung oder Ahnenforschung.

Raus aus der Falle

Auf der sicheren Seite ist laut Verbraucherschützern, wer widerspricht, am besten schriftlich per Einschreiben und Rückschein. Generell haben Betroffene dazu 14 Tage Zeit. Auf dieses Widerrufsrecht müssen Unternehmen gemäß BGB deutlich sichtbar hinweisen. Tun sie das nicht, sind Kunden bei ihrem Abbestellung an keine Frist gebunden, erklärt das Bundesverbraucherschutzministerium.

Andere Regelungen gelten für Minderjährige. Da nur beschränkt geschäftsfähig, benötigen sie zu Vertragsabschlüssen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten. Kommt unverhofft eine Rechnung, können Eltern erklären, dass sie mit dem Vertrag nicht einverstanden sind. Damit wird dieser ungültig.

Die Verbraucherzentralen helfen Betroffenen mit Musteranschreiben (siehe Kasten) und individueller Rechtsberatung. Sie empfehlen, sich von Betreibern nicht unter Druck setzen zu lassen – etwa durch Mahnungen oder Inkassoschreiben. Nicht jede Rechnung muss bezahlt werden, oftmals ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Sind die Gebühren etwa in AGB-Klauseln versteckt, können sie für Kunden gemäß BGB ungewöhnlich und überraschend sein – und damit unwirksam. Rechnet der Nutzer aufgrund des Erscheinungsbilds der Website nicht mit Kosten, muss er auch nicht zahlen, urteilte das Amtsgericht München. Im konkreten Fall befand sich ein Preishinweis erst unterhalb des Anmeldebuttons. Hält sich ein Anbieter nicht an diese Vorgaben, können ihn Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale abmahnen und auf Unterlassung verklagen. Bei einem Verstoß gegen ein solches Urteil droht ein Bußgeld bis zu 250 000 Euro. Erschwert wird der rechtliche Kampf laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) jedoch dadurch, dass einige Unternehmen ihren Geschäftssitz im Ausland haben, nur Briefkastenfirmen sind, Websites umbenennen oder nach einer Abmahnung einfach neue Seiten ins Netz stellen.

Schwarze Schafe erkennen

Abzockerseiten folgen meist einem bestimmten Muster: Ansprechend gestaltet, locken sie auf der Startseite mit einer interessanten Information. Zusätzlich bieten sie oft ein Gewinnspiel. Schnell fragen Formulare persönliche Daten ab. Mit diesen sollte man jedoch gerade im Netz sparsam umgehen, rät „klicksafe“.

Tipp: sich bereits vor der Registrierung Zeit fürs Kleingedruckte nehmen. „Lange Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen weisen auf einen dauerhaften Abo-Abschluss hin, der stark ins Geld gehen kann“, warnt Ulrike Brunswicker-Hoffmann von der Düsseldorfer Beratungsstelle. Bedeutet: gezielt nach Preishinweisen suchen. „Prüfen Sie, wie Sie Kontakt zum Anbieter herstellen können“, betonen die Experten von „klicksafe“. Also aufmerken, wenn nur ein Postfach oder eine Auslandsadresse im Impressum steht.

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