Koordinierungkonferenz Fort- und Weiterbildung

Ein klares Ja zum modularen System

Das postgraduale modulare System der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung stand im Fokus der gemeinsamen Koordinierungskonferenz der zuständigen Referenten der Länderkammern am 7. November in Berlin. Das bereits vom BZÄK-Vorstand verabschiedete Modell wurde eingehend diskutiert.

Die Neustrukturierung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung gehöre zu den wichtigsten Zielen, die die standespolitische Arbeit derzeit präge, erklärte der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, zur Begrüßung der Teilnehmer: „Der Berufsstand hat eine hohe Verantwortung, jetzt gestaltend einzuwirken, um die verwirrende Vielzahl von Angeboten in eine vernünftige Form zu bringen. Wir müssen eine Matrix schaffen, die einerseits die Erwartungen der Kollegen berücksichtigt und andererseits zukunftssichere Strukturen in der Fort- und Weiterbildung gewährleistet.“ Ziel sei es, die Einheit des Berufsstandes zu wahren. „Wenn wir den Weg nicht vorgeben, dann wird die Sozialgesetzgebung dies für uns tun“, warnte Weitkamp.

Die BZÄK-Koordinierungskonferenz in Berlin war diesmal von besonders vielen Teilnehmern besucht, da neben den zuständigen Referenten für Fort- und Weiterbildung der Kammern auch die Leiter der jeweiligen Fortbildungsinstitute und Akademien sowie Fachleute der Kammern gekommen waren. Der Präsident der DGZMK, Prof. Dr. Georg Meyer, nutzte die Gelegenheit zu einer Kommentierung aus seiner Sicht: „Wissenschaft und Standespolitik müssen sich im Sinne des Berufsstandes zusammenraufen, um einvernehmlich zum Ziel zu gelangen.“

Der Versammlungsleiter und alternierende Vorsitzende des gemeinsamen Beirats Fortbildung der BZÄK und der DGZMK, Dr. Walter Dieckhoff, skizzierte die Genese des Modells „Modulares System der postgradualen zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung“, das gemeinsam von BZÄK, DGZMK und VHZMK in jahrelanger intensiver Vorarbeit in den entsprechenden Gremien entwickelt, in Fachkreisen beraten und auf der Klausurtagung im Sommer vom BZÄK-Vorstand verabschiedet wurde. Das Papier ordnet die Fort- und Weiterbildung in Kooperation zwischen Kammern und Hochschulen, beruht auf den Forderungen des Wissenschaftsrats und berücksichtigt die Veränderungen der Hochschullandschaft im Rahmen des Bologna-Prozesses.

Fachzahnarzt als höchste Stufe

Dieckhoff unterstrich, dass trotz aller Neuerungen zwei Grundsätze bestehen blieben: Die Weiterbildung werde nicht durch Masterstudiengänge abgelöst und der Fachzahnarzt sei weiterhin die höchste Stufe der Weiterbildung. Die Kooperation von Wissenschaft und Zahnärztekammern biete Vorteile, denn eine gegenseitige beratende Einflussnahme sei möglich, ohne dass Kompetenzen aufgegeben würden. Dr. Peter Engel, Vorsitzender des BZÄK- Weiterbildungsausschusses, machte deutlich, dass viele der heutigen Masterstudiengänge nicht primär dem Wissensgewinn dienten, sondern auf die Erlangung eines schildfähigen Titels zielten. Es müsse aber die Qualifikation in den Mittelpunkt der postgradualen Ausbildung gestellt werden, um den Patienten wie auch der Politik gegenüber glaubwürdig zu erscheinen. „Entscheiden Sie unemotional, politisch vernünftig und weitsichtig“, appellierte er an die Teilnehmer.

Als Mitglied des gemeinsamen Beirats Fortbildung erläuterte Prof. Dr. Detlef Heidemann, Frankfurt/M., das modulare System im Einzelnen. Es ermögliche die Integration postgradualer Fortbildung in die Weiterbildung zum Fachzahnarzt beziehungsweise in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschulen. Basis bilde das international anerkannte European Credit Transfer System ECTS, das die Vergleichbarkeit aller Ausbildungsmodule ermögliche. Anwendbar sei dies sowohl auf die postgraduierte Masterausbildung „full time“ wie auch „part time“ (berufsbegeitend). Universitäten und Kammern müssten sich gemeinsam um die Umsetzung kümmern. Die erarbeitete Lösung sei zukunftssicher und biete eine „Win-Win-Situation“ für beide Seiten. Es bestand Einigkeit bei den Teilnehmern, dass in den bestehenden Weiterbildungsgebieten keine zusätzlichen Masterstudiengänge angeboten werden sollten. Im Anschluss stellte Walter Dieckhoff die Kooperationsvereinbarung zwischen BZÄK, DGZMK und VHZMK zur Einführung des modularen Systems vor. Sie zeichne sich dadurch aus, dass gemeinsam gearbeitet werden könne, ohne die Eigenständigkeit der Ländervertretungen in Frage zu stellen. Gleichzeitig sei eine Qualitätssicherung und -steigerung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung gewährleistet. Die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsmodulen der Kooperationspartner erfolge automatisch, bei Angeboten Dritter bestehe die Möglichkeit von Einzelfallprüfungen.

Den Vertretern der Kieferorthopädie wurde zugesagt, dass ihre Fachgesellschaft eng in die Beratungen eingebunden wird. Einig waren sich die Teilnehmer, dass die BZÄKMusterweiterbildungsordnung an die neuen Bedingungen angepasst werden müsse, vor allem im Hinblick auf die Kompatibilität mit höherrangigem Recht (EURecht, Bundes- und Landesrecht, Kammergesetze), wobei diese aber weiterhin nur eine Orientierung für die föderale Ausgestaltung darstelle. Ein entsprechender Antrag wurde der BZÄK-Bundesversammlung am 23./24. November zur abschließenden Beratung und zur Abstimmung vorgelegt.

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