Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Universitätsmedizin

Flexibel, transparent und leistungsorientiert

Am 13. Juli verabschiedete der Wissenschaftsrat die „Allgemeinen Empfehlungen zur Universitätsmedizin“. Darin fasst er erstmals die wichtigsten Einzelempfehlungen der vergangenen drei Jahre zusammen. „Diese sind für die Universitätsmedizin in Deutschland insgesamt von Bedeutung“, unterstreicht der Vorsitzende des Wissenschaftsrates Prof. Peter Strohschneider.

Sind die tradierten Fakultätsgliederungen dem Wettbewerbsdruck wirtschaftlich und wissenschaftlich gewachsen? Nein, sagt der Wissenschaftsrat. Handlungsbedarf sieht er in sieben Bereichen:

• Zentren in der Universitätsmedizin brauchen einheitliche Strukturen – so lautet seine erste grundlegende Forderung.

• Ebenfalls wichtig sind laut seiner Stellungnahme feste Kriterien für die Wahl von Forschungsschwerpunkten.

• Außerdem spricht sich das Gremium für „medizinnahe“ Studienangebote aus, die den Nachwuchs noch mehr als bisher an wissenschaftliche Methoden heranführen.

• Hinzu kommt die Empfehlung, mehr Mittel nach leistungsorientierten Parameter zu vergeben.

• Des Weiteren unterstreicht der Rat die Bedeutung einer konsequenten Kostentrennung zwischen den einzelnen Abteilungen.

• Bei Kooperationen mit externen Kliniken geht es dem Rat darum, dass beispielsweise private Träger nicht die Wissenschaftsfreiheit beschneiden.

• Als problematisch bezeichnet der Wissenschaftsrat ferner, dass es keine validen Daten gibt, um Standorte oder auch Abteilungen miteinander vergleichen zu können.

Klar statt starr

Das Gremium findet klare Worte. Starre Strukturen und Formalia bremsten innovative Wissenschaft, die zunehmend an Rändern und Übergängen zu anderen Disziplinen entstünden. Auch das traditionelle Leitbild einer Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung werde unwichtiger. Der Grund: ein komplexeres Aufgabenund Leistungsspektrum.

Auch deshalb will der Rat klare und flexible Strukturen in den Hochschulen etablieren. Generell unterscheidet er zwischen zwei Formen: Departments und Profilzentren. Unter Departments versteht der Ausschuss Untereinheiten von Fakultäten, die entweder fachspezifisch oder interdisziplinär ausgerichtet und Teil der Grundstruktur der universitären Einrichtung sind. Profilzentren dagegen sollen die Grundstruktur ergänzen. Sie bündeln teildisziplinäre oder themenbezogene Kompetenzen. Solche Zentren prägen das Profil der Fakultät und des Klinikums. Sie sind das Aushängeschild der Einrichtung, das vor allem auch überregional sichtbar ist. Bisher versuchte die Universitätsmedizin an verschiedenen Orten, an Profil zu gewinnen, indem sie Zentren bildete. Das Problem dabei: Unübersichtlichkeit. Die Strukturen unterscheiden sich oft stark, Vergleiche sind schwer möglich. Die strukturellen Veränderungen sollen aber nicht nur Vergleiche erleichtern, sondern auch die Eigenverantwortung der Einrichtungen stärken. Ein geschäftsführender Direktor an der Spitze von Departments soll künftig über Budgetplanung und Mittelzuweisung entscheiden. Profilzentren mit einem „weitgehenden Aktionsradius“ hätten es zudem einfacher, auch an Innovationsfonds und Drittmittel zu kommen, da sie interessant für die Wirtschaft sind.

Profilzentren und Departments versteht das Gremium als „strategische Instrumente zur Optimierung der Leistungsfähigkeit“. Damit sie dies tatsächlich sind, müssen Struktur und Leistungsspektrum einer Einrichtung zueinander passen. Um flexibel zu bleiben, empfiehlt der Rat zudem, die Zentrenbildung zeitlich zu befristen und regelmäßig zu überprüfen. Grundsätzlich soll die Universitätsmedizin ihre Aufgaben, Leistungen und Finanzen transparent darstellen.

Geld für Leistung

Des Weiteren appelliert der Rat an die Fakultäten, künftig mehr Landesmittel nach leistungsorientierten Parametern an ihre Abteilungen zu verteilen. Dabei sollen sie einfache, transparente und ergebnisorientierte Kriterien verwenden – beispielsweise die Qualität der Promotionen. Auch Qualitätssicherung, Evaluation und die zeitliche Befristung der Ressourcenzuweisungen werden wichtiger. Abteilungen, die keine Forschungsleistungen nachweisen können, sollen weniger Geld bekommen: Dann müsse die Grundausstattung auf ein verfassungskonformes Minimum reduziert werden. Die Mittel fließen stattdessen in „wissenschaftlich aktive Bereiche“, so der Plan.

Damit die Einrichtungen die Länderzuschüsse nach Leistungskriterien verteilen können, müssen sie die Kosten von Forschung, Lehre und Krankenversorgung getrennt führen und ihre Kalkulationen regelmäßig prüfen. Weiter empfiehlt der Wissenschaftsrat, die Budgets der einzelnen Abteilungen vorab festzulegen – auch um dadurch zu verhindern, dass die Verantwortlichen Mittel zweckentfremden.

„Da das Gesundheits- und das Hochschulsystem einer erheblichen Dynamik unterliegen, ist aufgrund des bestehenden Kostendrucks für die Universitätsmedizin mit gravierenden Änderungen zu rechnen“, heißt es zusammenfassend in der Stellungnahme. Weniger Geld für wissenschaftlich „inaktive“ Bereiche, klare neue Strukturen in der Universitätsmedizin – wenn es nach dem Wissenschaftsrat geht, ist dies nur der Anfang. jr

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