Leitartikel

Gegen uns und unsere Patienten

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

nach den breit diskutierten Bemühungen um die „Gesundheitsreform“ wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt – abseits der Öffentlichkeit – die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorangetrieben. Die Fäden für die Verhandlungen zieht das Ministerium. Bei allen Aktivitäten und trotz der extremen Arbeitsintensität, mit der wir die GOZ-Novellierung begleiten, müssen wir uns vor Augen halten: In diesen Beratungen um unser privates Gebühren- und Leistungsrecht haben wir nur begleitende Stimme. An keiner Stelle sind wir als Handelnde vorgesehen. Und trotzdem müssen und werden wir nicht alles über uns ergehen lassen.

Deshalb haben wir nach der gemeinsam mit der Wissenschaft vorgenommenen Neubeschreibung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, den aktuellen Katalog mit seinen umfassenden Leistungsbeschreibungen, eine nach sehr strengen, ebenfalls wissenschaftlichen Kautelen entwickelte Zeitmessstudie BAZ-II mit Therapieschrittlisten erstellt. Berücksichtigt wird auch die Zeitund Arbeitsintensität, die bei der aufwendigen Betreuung von Privatpatienten anfällt.

Wir haben das Unternehmen Prognos beauftragt, nach absolut neutralen, unangreifbaren Kriterien eine Bewertung von Privatleistungen einer durchschnittlichen Musterpraxis vorzunehmen. Die so entstandene Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) ist eine ökonomisch saubere, praxisund patientenorientierte, wissenschaftlich validierte und betriebswirtschaftlich abgesicherte Analyse – ein Werk, das allen Überprüfungen standhält.

Das Ministerium aber will eine Novellierung der GOZ, die möglichst „Bema“-nah ausgestaltet ist. Die geplanten Leistungsbeschreibungen sind nicht so, wie wir uns moderne präventionsorientierte Zahnheilkunde vorstellen. Ähnlich ist es um die Bepreisung dieser Leistungen bestellt. Bisher ist nicht erkennbar, dass der aktuelle wissenschaftliche Standard Maßgabe für die Summe sein wird, die insgesamt für die private Behandlung zur Verfügung gestellt werden soll. Sie soll „kostenneutral“ bleiben, also der geltenden GOZ entsprechen. Bei ausgeweitetem Leistungsrahmen soll dann aus demzur Verfügung gestellten „Budget” per Gießkannenverfahren die Bepreisung erfolgen. Was dann für die einzelne Leistung übrig bleibt, ist leicht vorstellbar, nämlich wenig, und betriebswirtschaftlich nicht gedeckt. Dieses Vorgehen müssen wir an der aus ganz anderer Ausgangslage entwickelten HOZ messen.

Statt die Frage zu stellen: „Was kostet eine Leistung?”, stellt das BMG die Frage: „Was darf eine Leistung kosten?”. Jedenfalls für eine Privatgebührenordnung ist das die eindeutig falsche Herangehensweise. Einem solchen Vorgehen kann die BZÄK keine Beratungskompetenz zur Verfügung stellen, weshalb wir uns auf Beschluss des Vorstandes an den Beratungen im BMG notwendig nicht mehr beteiligen können.

Dennoch werden wir weitere Schritte angehen: Wir werden die aufklärende Öffentlichkeitsarbeit nach innen wie außen mit professioneller Unterstützung verstärken. Wir werden der Kollegenschaft ein zurzeit in der Entwicklung befindliches Medium zur Verfügung stellen, das es durch Eingabe ganz individueller praxisbezogener Daten erlaubt, den praxisindividuellen Sollumsatz pro Praxisminute genau zu errechnen.

Und wir werden alle politischen Kontakte nutzen, um dieses drohende Desaster kurzsichtiger Gesundheitspolitik zu verhindern. Sprechen Sie doch mit Ihren regionalen Politikern. Die Einschaltung der politischen Basis ist wichtig. Denn das Ministerium kann die GOZ nur mit Zustimmung der Länder verabschieden.

Die Bundeszahnärztekammer bleibt in Sachen GOZ-Novelle auf allen Ebenen aktiv. Denn die Privatbehandlung war immer der Motor für Fortschritt und Qualität in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Wer ihn drosselt, handelt gegen uns und unsere Patienten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

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