Zukunftspraxis 50 plus

Interessenvertretung politisch und wirtschaftlich

„Zukunftspraxis 50 plus“ ist ein eingetragener Verein, der sich als politische und wirtschaftliche Interessenvertretung der Zahnärzte jenseits der 50 sieht. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird Lobbyarbeit für die Belange älterer Zahnärzte und ihrer Patienten und gegen die gesetzlich vorgegebene Zwangspensionierung zunehmend bedeutsam.

Allein die Gruppe der 55- bis 70-jährigen Zahnärzte, die aktiv ihre Rolle als Mediziner wahrnehmen, umfasst heute bereits rund 14 000 und entspricht damit etwa 25 Prozent der freiberuflich praktizierenden Zahnärzte. Diese Gruppe steht im Mittelpunkt der Aktivitäten von „Zukunftspraxis 50 plus“ in Ulm, einem eingetragenen Verein, der diese Zahnärztegruppe vertreten will.

Der Verein, dessen Vorsitz der ehemalige BZÄK-Präsident und jetzige Ehrenpräsident Dr. Fritz-Josef Willmes, niedergelassener Zahnarzt in Burgrieden, übernommen hat, wurde im November letzten Jahres gegründet. „Zukunftspraxis 50 plus“ hat gerade vor dem neuen Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die Altersgrenze von 68 Jahren bei Vertragsärzten und -zahnärzten weiterhin Bestand haben soll (siehe Kasten), neue Impulse für die politische Arbeit erhalten. Denn: Die Einführung der 68er-Regelung diente nach dem Willen des Gesetzgebers dazu, Niederlassungsmöglichkeiten für junge Ärzte und Zahnärzte zu eröffnen und Überversorgung abzubauen.

Inzwischen sind aber im ärztlichen Bereich manche Regionen unterversorgt und die 68er-Regelung ist dort bereits aufgehoben, um Versorgungsmängel zu beheben. Hinzu kommt, dass bei den Vertragszahnärzten das Problem nicht so gravierend auftritt, deshalb wurde auf die Zulassungszugangsschranke von 55 Jahren bereits in 2007 verzichtet.

Patientenseite wichtig

Was in der ganzen Diskussion bisher außer Acht gelassen wurde, sind die Patientenseite und das intakte Zahnarzt/Patienten-Verhältnis. So macht „Zukunftspraxis 50 plus“ darauf aufmerksam, dass angesichts der demografischen Entwicklung die Betreuung der älter werdenden Bevölkerung immer mehr eine Rolle spielt. Denjenigen Patienten ihren bisherigen Zahnarzt zu nehmen, die mit ihren Zahnärzten alt geworden seien, sei nicht nur ein menschliches, sondern auch ein fachliches Problem, argumentiert der Verein. Je älter die Patienten würden, umso schwieriger falle ihnen erfahrungsgemäß die Betreuung durch Ärzte und Zahnärzte, zu denen ein hoher Altersunterschied bestehe. Zu befürchten sei, dass damit gerade für Patienten höheren Alters eine deutliche Verschlechterung des Versorgungsstandards – und für die GKV auch eine deutliche Verteuerung der Versorgungskosten – verbunden sein dürfte.

Politisch und wirtschaftlich

Die Stoßrichtung des Vereins gilt zum einen politischen und zum anderen wirtschaftlichen Interessen. Politisch setzt sich „Zukunftspraxis 50 plus“ dafür ein, dass Zahnärzte ab 68 Jahren unbeschränkt weiter praktizieren können. Dabei ist längerfristig auch geplant, den gesamten medizinischen Bereich miteinzubeziehen. Keinesfalls will man ein spezielles Feld für Seniorenärzte eröffnen oder für diese Gruppe ein lukratives Geschäftsfeld schaffen. Vielmehr will man die Zahnärzte dabei unterstützen, dass sie jenseits der 68er-Grenze ihren Beruf ausüben können, auch im Hinblick auf sich abzeichnende Versorgungsengpässe. Hinzu kommt, dass gerade diese Altersgruppe von Zahnärzten besonders prädestiniert ist, die immer mehr als Behandlungsbereich in Betracht kommende Alterszahnheilkunde zu betreiben.

Von der wirtschaftlichen Seite her gesehen ist es „Zukunftspraxis 50 plus“ ein Anliegen, den abgehenden Praxisinhaber dahingehend zu beraten, dass seine Praxis bei der Abgabe noch einen Wert besitzt und nicht als Alterspraxis wertlos ist oder zum Nulltarif verschleudert wird. Denn bisherige Vorstellungen, wonach in eine Praxis am Ende der Berufsausübung nicht mehr investiert werden solle und sich der Praxisinhaber nur noch auf wenige Patienten konzentrieren solle, förderten laut Verein gerade die Nullwert-Position. Andererseits sei ein Zahnarzt genauso schlecht beraten, mit 64 Jahren noch Hunderttausende in seine Praxis zu investieren. „Zukunftspraxis 50 plus“ will abgebende Zahnärzte und suchende Praxisübernehmer bei einer reibungslosen Übergabe unterstützen. Der Verein empfiehlt zum Beispiel, aus betriebswirtschaftlicher Sicht bereits mit 50 bis 55 Jahren eine Bestandsaufnahme hinsichtlich Praxisrentabilität, Einkommenssituation, Schuldenstand, Patientenstruktur und -entwicklung, Behandlungswünschen und angebotenen Behandlungskonzepten vorzunehmen und eine Stärken-Schwächen-Analyse durchzuführen, um eine Sicherung und Verbesserung des Praxiswerts zu erzielen.

„Wir sehen im politischen Bereich hohen Handlungsbedarf, der leider von vielen Politikern, aber auch in der Kollegenschaft noch nicht erkannt ist“, erklärt Dr. Fritz-Josef Willmes und kündigt verstärkte Aufklärungsarbeit von „Zukunftspraxis 50 plus“ an.

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