So schützt der Zahnarzt seine Patienten

Mit Zirkonoxid aus grauen Quellen segelt man in unsichere Gewässer

Heftarchiv Zahnmedizin
Wer als Kapitalanleger einen extra Kick schätzt, investiert einen Teil seines Geldes in den sogenannten „grauen Markt“. Die dort gehandelten Papiere müssen nicht zwangsläufig die Werte unseriöser Firmen verbriefen, doch das Risiko ist bedeutend höher als in den geregelten Börsensegmenten. Ähnlich verhält es sich mit Zirkonoxid, das mit unzuverlässigen Kennzeichnungen auf den deutschen Markt drängt oder aus nicht rückverfolgbaren „grauen Quellen“ stammt. Im Folgenden wird erläutert, inwieweit dies eine aktuelle Gefahr darstellt und wie der Zahnarzt seine Patienten und sich selbst dagegen schützen kann.

Es hat sich inzwischen herumgesprochen: Zurzeit werden am Markt sehr preisaggressiv Zirkonoxidrohlinge zur Herstellung von Kronen- und Brückengerüsten feilgeboten, die für die klinische Anwendung hohe Risiken bergen können. Handelt es sich um recycletes oder verschnittenes Material? Oder wie können die Anbieter so „günstige“ Konditionen offerieren? Dies bleibt häufig im Dunkeln. Eines ist jedoch sicher: Bei Strukturkeramik sind die chemische Zusammensetzung und die physikalischen Eigenschaften im Zweifelsfalle noch sensiblere Größen als bei Legierungen.

Material ist nicht gleich Material

Das spürt jeder Zahntechniker bei der Herstellung einer Restauration und jeder Zahnarzt beim Einsetzen der Arbeit. Die anatomisch verkleinerte Gerüstform, eine ausgeprägte Hohlkehlpräparation, die konsequente Rundung von Kanten, nach dem Glanzbrand höchstens geringe Einschleifarbeiten unter Wasserkühlung und dann ein nochmaliger Brand im Labor et cetera – dies und vieles mehr findet bei vollkeramischen Kronen und Brücken im Vergleich zur Metallkeramik sogar noch doppelte Beachtung.

Denn hochgoldhaltige Legierungen sind in gewissem Maße duktil und bei Raumtemperatur plastisch verformbar. Sicher sollte auch hier das Gerüst die Verblendkeramik optimal unterstützen, aber die Metallkeramik verzeiht kleine Abweichungen vom Ideal eher als Vollkeramik. Auch ist es – um nur ein Beispiel zu nennen – bei einem Gerüst aus hochgoldhaltiger Legierung ohne Weiteres möglich, eine Grube auf der Kaufläche unverblendet zu lassen, wenn wenig Platz zur Verfügung steht beziehungsweise wenn die okklusalen Verhältnisse auf diese Weise optimiert werden können.

Kurz: Bei Vollkeramik muss in sehr engen Grenzen jeder Schritt vom Rohstoff über die Verarbeitung bis zur Eingliederung der fertigen Arbeit den werkstoffgerechten Verarbeitungsvorschriften folgen – in der Industrie, im Labor und in der Praxis.

Werktoffgefüge entscheidet

Eine unabdingbare Voraussetzung besteht in einem dichten und regelmäßigen Werkstoffgefüge, im Innern wie in den oberflächlichen Schichten. Nur so können ein Zirkonoxidrohling und später die fertige Restauration die geforderten initialen Biegefestigkeiten und die Biegefestigkeiten unter der Dauerbelastung während der gesamten Tragezeit erreichen.

Dabei ist der Werkstoff stets als Komponente eines Systems anzusehen. Keineswegs kann einer laborseitigen Fräsmaschine ein beliebiger Zirkonoxidrohling vorgelegt werden. Entsprechend darf der Rohling keinesfalls aus einem beliebigen Zirkonoxid-Rohstoff entstehen.

Zu penibel müssen die Systemanbieter die Herkunft des Zirkonoxidsands, das austarierte Verhältnis der Hauptkomponente und der Beimischung anderer Oxide, die Art des Rohlings (Weißling oder dichtgesintertes Material), die Schleifstrategie, die Schrumpfung im Sinterofen und die Empfehlungen für die Verarbeitung in Labor und Praxis aufeinander abgestimmt haben.

Nur so kann dem Patienten die Langlebigkeit einer erstklassigen Restauration für Jahre garantiert werden – und dies im wörtlichen Sinne, zum Beispiel mit einer optional erhältlichen, schriftlichen sechsjährigen Patientengarantie des Herstellers, die durch das zahntechnische Labor vermittelt wird. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass statt eines Original-Rohlings Fremdmaterial eingesetzt wurde, ist ein solches Papier natürlich wertlos, der Imageschaden für Praxis und Labor sind jedoch beträchtlich!

Täuschend echt

Darum würde man als Zirkonoxidanwender dem Werkstoff gern ansehen können, ob es sich um Material aus seriöser oder grauer Quelle handelt. Eine Sichtprüfung – selbst mit dem Mikroskop – ist jedoch wenig aufschlussreich, eine Bruchprüfung unter Praxisbedingungen ohne die Ausstattung einer Universität oder eines industriellen Forschungslabors nicht machbar. Was kann der Zahnarzt also tun?

Ganz einfach: ein bestimmtes Zirkonoxid (mit Herstellerbezeichnung!) von seinem Labor anfordern und – um ganz sicher zu gehen – in der Rechnung des Labors verifizieren, dass der Partner genau diese Keramik dort auch ausgewiesen hat. Idealerweise arbeitet der Zahnarzt dabei mit einem für das betreffende Zirkonoxid-Vollkeramik-System zertifizierten Labor zusammen.

Patientensicherheit

Wer auf dem grauen Kapitalmarkt spekuliert, riskiert höchstens Geld. Wer jedoch Zirkonoxid aus grauen Quellen schöpft, spielt mit der Gesundheit seiner Patienten. Ein Original-Zirkonoxid der CAD/CAMSystemanbieter dagegen bietet die Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Restauration. – Fazit: keine Experimente, Original-Zirkonoxid vom Labor anfordern und diese Strategie gegenüber dem Patienten aktiv als Wert und Sicherheit steigerndes Angebot vertreten!

Dr. Christian Ehrensberger                      Zum Gipfelhof 860594 Frankfurt   

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