Schulzeiten

Wichtig für die Rente

Schulzeiten zählen für die Rente. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach-, Fachhoch- oder einer Hochschule sowie die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden ab dem 17. Geburtstag mit insgesamt bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.

Anrechnungszeiten steigern zwar nicht immer unmittelbar die Rente. Sie zählen aber bei der Erfüllung von Wartezeiten in der Rentenversicherung mit. Dadurch kann man etwa die Altersrente für langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten, wenn man eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Es ist daher wichtig, diese Zeiten bei einer Kontenklärung durch die Rentenversicherung, spätestens aber im Rentenantrag, nachzuweisen, so die Rente Bund. Darüber hinaus können Schulzeiten zu einer besseren Bewertung von beitragsfreien Zeiten – also zu einer höheren Rente – führen. Der Besuch einer Fachschule oder die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wirken sich ferner bis zu drei Jahre rentensteigernd aus. pit/pm

Mehr Infos gibt es am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800/100 048 00.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.