Einweisungsprämien

Kissenschlacht im Bettenhaus

Ärzte stehen wegen Fangprämien in der Kritik. Schon werden in der SPD Rufe nach einem Korruptionsbeauftragten laut, Teile der CDU wollen gar eine umfassende Kronzeugenregelung einsetzen, und vorneweg verlangt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Namen der schwarzen Schafe. Ihre Empörung ist berechtigt – doch ist die Politik in dem Skandal wirklich das Unschuldslamm?

Es geht ums Geld: Krankenhäuser haben Ärzte geschmiert und sich via Prämienzahlungen die Überweisung von Patienten gesichert. Umgekehrt haben Niedergelassene auch von sich aus abkassiert. Insgesamt sollen 20 bis 30 Prozent der Überweisungen nicht sauber ablaufen, kritisiert die Bundesärztekammer (BÄK). Ärzte und Krankenhäuser sind sich deshalb einig: „Für Bestechung und Korruption darf kein Platz sein im Gesundheitswesen.“ Kliniken, die Zuweisungsvergütungen anbieten oder bezahlen sowie niedergelassene Ärzte, die solche Vergütungen fordern oder annehmen, handelten in „absolut nicht akzeptabler Weise“ und verstießen gegen gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen, erklärten BÄK, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer gemeinsamen Presseerklärung. Solchen Verstößen wollen sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachgehen und diese ahnden lassen.

Lösung: bessere Gesetze

Was nicht bedeutet, dass sie auf einer Linie mit Schmidt & Co liegen. In dieser Form halten sie die Vorwürfe nämlich für überzogen. Richtig sei vielmehr, dass es gesetzliche Bestimmungen sind, auf deren Basis Ärzte und Krankenhäuser den Behandlungsprozess gemeinsam organisieren und dazu Vergütungsvereinbarungen treffen. „Diese Verhandlungsergebnisse jetzt pauschal zu skandalisieren, fällt direkt auf die Urheber dieser Gesetze zurück“, hieß es aus den Verbänden. Kommerzialisierung und übertriebene Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen seien die wesentliche Ursache des Problems. Bessere Gesetze – das wäre die Lösung! Ihre Empfehlung: Landesärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Landeskrankenhausgesellschaften richten paritätisch besetzte Clearingstellen ein, in denen die Beteiligten problematisch empfundene Vertragsangebote rechtlich überprüfen lassen können.

Ross und Reiter nennen

Ein Vorschlag, der die Bundesgesundheitsministerin nicht zufrieden stellt. Die Mediziner müssten die Verantwortlichen benennen, und jede Klinik müsse erklären, sich nicht solcher Methoden zu bedienen, forderte sie in der „Bild am Sonntag“. „Ich erwarte, dass die Verantwortlichen ihre Arbeit tun und allen Vorwürfen nachgehen. Diejenigen aus der Ärzteschaft, die dieses Thema aufgebracht haben, müssen jetzt endlich Ross und Reiter nennen. Auch jedes Krankenhaus in einer Region muss erklären, sich an derartigen Praktiken nicht zu beteiligen“, sagte Schmidt.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schlägt indes vor, mit einem Korruptionsbeauftragten für das Gesundheitswesen gegen die „Selbstbedienungsmentalität von Medizinern“ vorzugehen. Dieser Beauftragte solle in der Bundesregierung angesiedelt werden. Um das „Kartell des Schweigens“ in den Krankenhäusern aufzubrechen, müsse ein Gesetz her, das aussagebereite Mitarbeiter schütze, sagte Lauterbach dem „Spiegel“. „Ärzte und Pflegepersonal, die Missstände melden, müssen die Garantie erhalten, dass sie deswegen keine Nachteile am Arbeitsplatz bekommen.“

Willi Zylajew, zuständig für Pflegepolitik in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert eine umfassende Kronzeugenregelung und spezielle Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, die mit Juristen und Medizinern besetzt werden. Nur so sei man in der Lage, „die Auswüchse mit aller Härte zu bekämpfen“.

Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder verteidigte dagegen die Mediziner und warnte vor pauschalen Verurteilungen. Manchen Politikern gehe es um einen ideologischen Kampf gegen die Ärzte, rügte er.

Die Ware Patient

Ein Eindruck, der nicht zuletzt deshalb zuzutreffen scheint, weil die Debatte hauptsächlich um mögliche Bestrafungen kreist, nicht aber um den eigentlich Betroffenen. Den Patienten. Seine Gesundheit steht auf dem Spiel, und doch wird er in dem System behandelt wie eine Ware.

Natürlich soll nicht geschönt werden, dass zwischen manchen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten illegal Geld floss. Und es soll auch kein Mediziner aus seiner medizinischen und ethischen Verantwortung entlassen werden. Die Gefahr ist schließlich ganz real, dass Menschen aufgrund von Mauscheleien in Krankenhäuser eingewiesen werden, die sie gar nicht bestmöglich behandeln können, und dadurch zu Schaden kommen. Ärzte und Krankenhausgesellschaften haben also allen Grund dazu, mit aller Wucht gegen die Korruption vorzugehen.

Aber die Politik war eben auch nicht ohne, etwa indem sie die Barrieren zwischen Kliniken und Niedergelassenen zur Seite schob. Die Bestechungsvorwürfe verdeutlichen ein Dilemma, das der Gesetzgeber mit zu verantworten hat. Vor allem der Paragraf 128 im SGB V zu Modellen der integrierten Versorgung und die Selektivvertragsklauseln sind problematisch: Darin werden die politisch gewollten Zuweisungsvergütungen geregelt – die den Ärzten nach dem Standesrecht eigentlich verboten sind. Juristen sehen darüber hinaus auch eine Gefahr durch große Ärztenetze, die neben den KVen entstehen, und zuweilen ihre Macht ausnutzen. Fazit: Für Ärzte gelten heute die gleichen Zwänge wie für Unternehmer. Der ökonomische Faktor, das Prinzip Wettbewerb, ist auch im Gesundheitswesen angekommen.

Gebot der Fallpauschale

Eine Entwicklung, deren Grundstein die Politik selbst gelegt hat. Den ersten Spatenstich tat 1993 der damalige Bundesgesundheitsminister und heutige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), indem er die Krankenkassen in Konkurrenz treten ließ. Zehn Jahre später mussten die Kliniken erfahren, was Wettbewerb bedeutet. Peilte man bis dahin die Behandlungskosten im Krankenhaus weitgehend über den Daumen, sollten jetzt die Fallpauschalen jeder Diagnose einen festen Preis zuordnen. Die Rechnung ist simpel: Gute Krankenhäuser decken die Behandlungskosten mit der Fallpauschale und machen bei Auslastung sogar Gewinn.

Schlecht wirtschaftende Häuser, zu denen jedes dritte zählt, Verlust. Ergebnis: Die Liegezeiten sinken Jahr für Jahr, die Auslastung steigt. Vor dem Hintergrund müssen die Bedürfnisse des Patienten zwangsläufig nachgeordnet sein. Das optimale Bettenmanagement entscheidet.

„Bestechende Kliniken und bestechliche Ärzte haben sich also in einem Haus eingerichtet, das ihnen die Gesundheitspolitik gebaut hat“, schreibt die Berliner Zeitung.

Die Politik hat den Wettbewerb gewollt – und gewinnorientiertes Handeln bekommen. Sich darüber zu beschweren, heißt wohl, die eigene Politik in Frage zu stellen.

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