Stiftung Gesundheit

Recall per Post weiterhin erlaubt

Heftarchiv Praxis
sg

Ärzten ist es auch nach Neufassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf Vorsorgetermine oder einen „Tag der offenen Tür“ hinzuweisen. Dies stellte die „Stiftung Gesundheit“ klar.

Es handele sich dabei zwar um Werbung, doch sei die Zustellung von Briefen von der Verschärfung der Rechtslage nicht betroffen, zitiert der Informationsdienst „adp“ die Stiftung. Die Kontaktaufnahme per Mail, Fax oder Telefon zu Werbe- zwecken sei dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten gestattet.

Die einschränkenden Regelungen gälten nur für Werbemaßnahmen. Die normale Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis sei „über alle Kanäle zulässig“, schreibt „adp“ unter Bezugnahme auf die Stiftung.

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