BKA und AKFOS starten gemeinsame Fortbildung

Lehrgang in Forensischer Odontostomatologie

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Heftarchiv Zahnmedizin
Erstmals haben das Bundeskriminalamt (BKA) und der Arbeitskreis für Forensische Odontostomatologie (AKFOS) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eine gemeinsame Fortbildung zur zahnmedizinischen Identifizierung von Katastrophenopfern durchgeführt. In dem fünftägigen Lehrgang, der im Bundeskriminalamt in Wiesbaden und im Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig stattfand, wurden 16 Zahnärztinnen und Zahnärzte auf den „Ernstfall“ (Bus-, Zug- und Flugzeugunglücke oder andere Katastrophen) vorbereitet.

Bereits im Jahre 1972 richtete das Bundeskriminalamt eine Identifizierungskommis- sion (IDKO) ein, deren Aufgabe die Identifizierung von Opfern großer Katastrophen ist. Seit der Gründung der IDKO konnten durch deren Mitglieder (Angestellte und Beamte des BKA, in besonderen Fällen auch der Länderpolizeien, Rechtsmediziner und Zahnärzte) fast 2 000 Bundesbürger erfolgreich identifiziert werden. Es ist kein Geheimnis, dass in der Vergangenheit die meisten Identifizierungen unter Zuhilfenahme des Zahnstatus erfolgt sind.

Rechtsgrundlagen sind Voraussetzung

Zu Beginn der Fortbildung wurden die Teilnehmer mit den Rechtsgrundlagen, dem Aufbau und der Struktur der IDKO vertraut gemacht. Gleichzeitig wurden internationale Standards, die unter der Federführung einer Interpol-Arbeitsgruppe erstellt wurden und regelmäßig aktualisiert werden, vorgestellt. Diese internationalen Standards und Orga-nisationsstrukturen sind erforderlich, um Identifizierungsprozesse mit internationalen Teams – wie beispielsweise im Anschluss an die Tsunami-Katastrophe vom zweiten Weihnachtstag 2004 – durchführen zu können.

Gerichtsmedizinische Obduktionen

Nach einer theoretischen Einführung in die für einen Identifizierungsprozess wichtigen Teilgebiete der Rechtsmedizin erfolgte die Teilnahme an rechtsmedizinischen Obduktionen. Neben der Todesursachenermittlung wurde auch die Aufnahme des Zahnstatus an der Leiche – einschließlich post-mortaler Röntgendokumentation – durchgeführt. Anschließend erhielten die Teil-nehmer eine ausführliche Einführung in die forensische Odontostomatologie: Aufnahme der ante- und post-mortalen Befunde sowie Dokumentation der Befunde mithilfe internationaler Formblätter beziehungsweise der elektronischen Datenverarbeitung anhand eines in Skandinavien entwickelten Computerprogramms für Identifizierungsprozesse.

Altersdiagnostik

Selbstverständlich wurden die Teilnehmer auch mit den Richtlinien, Methoden und Auswertungen der Forensischen Altersdiagnostik und der Forensischen Anthropologie vertraut gemacht. In diesem Zusammenhang wurden die Forensischen Zahnärzte auch in die „Geheimnisse“ der modernen DNA-Analysen zu Identifzierungszwecken – beispielsweise aus Zähnen – eingeweiht.

Alternative Identifizierungsmethoden

Im zweiten Teil der Fortbildung wurde ein Einblick in die Methoden der Daktyloskopie gewährt. Die Daktyloskopie ist – neben der DNA-Analyse und der forensischen Zahnmedizin – eine weitere Methode zur Identifizierung menschlicher Individuen.

Dabei wurden die verschiedenen Röntgenmöglichkeiten an Leichenkiefern einschließlich der fotographischen Dokumentation der Zahnbefunde den ZahnärztInnen demonstriert. Selbstverständlich wurden hierbei auch die geltenden Vorschriften der Röntgenverordnung vermittelt.

Softwareübungen sind Standard

Einen breiten Raum innerhalb der Fortbildungsveranstaltung nahm die elektronische Datenverarbeitung der Zahnbefunde ein: die Eingabe der ante- und post-mortalen Zahn- und Röntgenbefunde einschließlich des Datenvergleichs, um gegebenenfalls eine Identifizierung aussprechen zu können. Anhand von 40 Leichenkieferpaaren hatten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Rahmen einer simulierten Übung ausreichend Gelegenheit, das neu erworbene oder bereits vorhandene Wissen zu vertiefen. Hierzu hatte jeder Teilnehmer mittels eines eigenen Notebooks Zugriff auf die international anerkannte Identifizierungssoftware einschließlich der zugehörigen Auswertungsprogramme zur Identifizierung von (Katastrophen-)Opfern.

Zusammenfassung

Die erste gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von BKA und AKFOS hatte sich zum Ziel gesetzt, zahnärztliche Kolleginnen und Kollegen aus- und fortzubilden, um sie mit den internationalen Standards der forensischen Zahnmedizin vertraut zu machen. Dieses Ziel konnte in dieser mehrtägigen Veranstaltung umgesetzt werden, so dass im Katastrophenfall dem BKA eine ausreichende Anzahl von Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Forensischen Odontostomatologie zur Verfügung steht.

Dr. Dr. Claus Grundmann, DuisburgProf. Dr. Rüdiger Lessig, LeipzigOberstarzt Dr. Klaus-Peter Benedix, MünchenSachverständige derIdentifizierungskommission

Kriminaloberrätin Lynn AspinallKriminalhauptkommissarin Petra KrummZD 37 – Identifizierungskommission (IDKO)Bundeskriminalamt (BKA)Thaerstr. 1165193 Wiesbadenidko@bka.bund.de 

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