Gastkommentar

Politik-Folgen erforschen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat ein völlig neues Versorgungsmodell vorgelegt, das mehr Beachtung verdient. Er fordert überdies die Evaluation neuer Gesetze und eine intensivere Versorgungsforschung.

Dr. Rudi Mews
Parlamentskorrespondent in Berlin

Die Fragen, die der Sachverständigenrat der Gesundheitspolitik in seinem jüngsten Gutachten auf das Tapet gebracht hat, sind brisant. Der Rat macht deutlich, dass einige gesundheitspolitische Verfallsdaten schon jetzt überschritten sind und weitere alsbald folgen werden. Deshalb ist zu wünschen, dass die Politik, die den Rat selbst ins Leben gerufen hat, ihn auch ernst nimmt. Seine Aufgabe ist es, pflichtgemäß die Entwicklung der Gesundheitsversorgung unter medizinischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren und Möglichkeiten zu ihrer Weiterentwicklung aufzuzeigen. Seit seiner Berufung 1985 haben sich die im Zweijahresrhythmus erscheinenden Gutachten zu einer Art Handbuch einer unabhängigen, nicht interessengeleiteten Ausgestaltung des Gesundheitswesens entwickelt. Die sieben Mitglieder, alle Hochschulprofessoren, davon drei Mediziner, drei Ökonomen und eine Soziologin, sind unter Leitung des Gesundheitsökonomen Eberhard Wille quasi der Nation verpflichtet, keinem Lobbyverband und auch nicht dem Bundesgesundheitsministerium, das sie formal mit dem Gutachten beauftragt. Ihre Unabhängigkeit von der staatlichen Oberbehörde haben sie gerade wieder signalisiert, als sie deren Auffassung zur Hausärzteregelung nach SGB V, 73 nicht teilen mochten.

Dieselben Wissenschaftler warnen jetzt, die flächendeckende Versorgung sei akut in Gefahr. Sie stellen einen Mangel an Medizinern, nicht zuletzt im ländlichen Hausarztbereich, sowie Veränderungen der Krankheitsspektren fest, aber auch ein Fehlen von (finanziellen) Anreizen für Ärzte, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen. In der nüchternen wissenschaftlichen Fachsprache klingt das alles so eingängig, dass man sich fragt, warum nicht schon längst etwas geschehen ist. Die Analyse des Rates moniert im Grunde Tatbestände, die eigentlich schon vorgestern hätten verändert werden müssen. Ähnlich fordern die Räte zu einem Abschied vom sektoralen Denken und zu einer koordinierten Versorgung auf, wobei das eine total überholt und das andere längst überfällig ist – ohne Schuld der Professoren.

Weit ihrer Zeit voraus aber sind die Wissenschaftler womöglich mit einem Lösungskonzept, das sich in den Augen der Politik noch als besonders gewöhnungsbedürftig herausstellen dürfte, das jedoch besonders unterversorgten Regionen eine Chance eröffnen könnte. Die Räte nennen es selbst ausdrücklich eine Zukunftsvision: Ihr Modell überträgt einem Arzt oder einem Versorgungszentrum die komplette Verantwortung für eine bestimmte regionale Bevölkerungsgruppe von der Prävention über die medizinische Behandlung einschließlich der souveränen Verfügung über das Budget der bezeichneten Population. Dabei geht zumindest zum Teil auch das Morbiditätsrisiko von den Krankenkassen auf die Leistungserbringer über. Das wäre schlicht revolutionär und bedürfte selbstverständlich neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, die politisch intensive Diskussionen voraussetzen.

Viel an Transparenz aber wäre auch schon gewonnen, wenn neue gesetzliche Vertragsund Versorgungsmöglichkeiten – wie die hausarztzentrierte Versorgung, die Rabattverträge für Arzneimittel oder die integrierte Versorgung, deren Folgen nur schwer abschätzbar sind – eine „obligatorische Evaluation“ erführen, wie der Rat sie sich wünscht. Das Sozialgesetzbuch räumt hier nur Modellvorhaben ein, die zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vereinbart werden können. Eine intensivere Politikfolgenforschung wäre aber nicht zuletzt auch eine Qualitätskontrolle für parteipolitische Entscheidungen, die von den Betroffenen häufig nur schwer nachzuvollziehen sind.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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