BZÄK zur Influenzapandemie (H1N1)

Risikomanagement in Zahnarztpraxen

Da anlässlich der Influenzapandemie (H1N1), der sogenannten „Schweinegrippe“, vermehrt Nachfragen zum Risikomanagement in Zahnarztpraxen entstanden sind, gibt die Bundeszahnärztekammer nachfolgende Information für Zahnärzte heraus. Dies soll den Kollegen vor Ort mehr Sicherheit im Umgang mit potentiell Infizierten geben. Kernaussage: Die Behandlung sollte verschoben werden.

Influenzaviren werden hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Inkubationszeit des H1N1 Influenza-Virus beträgt ähnlich wie bei der saisonalen Influenza ein bis vier Tage. Es wird angenommen, dass manche Patienten bereits am Tag vor Symptombeginn Viren ausscheiden, bei der Dauer der Ausscheidung wird von einer Woche ausgegangen (Robert-Koch-Institut, 13.07.2009).

Zur Verhinderung der Übertragung von Viren durch symptomlos erkrankte Patienten kommt deshalb der Einhaltung von Hygienemaßnahmen große Bedeutung zu. Die diesbezüglichen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ festgehalten.

Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer Influenza (Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, seltener Übelkeit, Erbrechen und Durchfall) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose und gegebenenfalls Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen.

Vorsichtsmaßnahmen

Für unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen von Patienten, die unter Verdacht stehen, an Influenza erkrankt zu sein, gilt es gemäß § 12 BioStoffV / § 14 GefStoffV weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

• Räumliche oder organisatorische Trennung der Patienten mit Influenzaverdacht von den Patienten der Normalsprechstunde,

• Persönliche Schutzausrüstung für das Personal (Schutzbrille mit Seitenschutz; Schutzmaske FFP2; unsterile Handschuhe nach DIN EN 455, puderfrei, allergenarm; langärmliger Schutzkittel, Arme bedeckend und vorne geschlossen zu tragen; für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen),

• Patienten nach Betreten der Praxis für Wartezeit Mund-Nasen-Schutz aushändigen und zum Tragen anhalten,

•Patienten anhalten, vor Verlassen des Sprechzimmers die Hände zu desinfizieren, Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung wechseln.

Aktuelle und ausführliche Informationen sind am einfachsten im Internet zu finden,

zum Beispiel auf den Influenza-Seiten des Robert-Koch-Institutes

Zuständig für Gesundheitsschutz sind die Bundesländer, für Maßnahmen vor Ort die Gesundheitsämter. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Bürger-Hotline zum Thema Neue Grippe eingerichtet (0800 44 00 55 0). Betriebszeiten dieser Hotline und Informationen zu weiteren Hotline-Anbietern sind verfügbar unter

www.rki.de/influenza

im Dokument „

Hotlinenummern zur Neuen Influenza

“. BZÄK

Ein Bericht über die Geschichte der Pandemien findet sich in diesem Heft auf Seite 86.

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