Trotz einstweiliger Verfügung gegen RTL

Weiter heimliches Filmen in Praxen

Der Fernsehsender RTL wehrt sich gegen ein Ausstrahlungsverbot von heimlich in Arztpraxen gefilmten Szenen. Das Düsseldorfer Landesgericht hatte dem Sender per einstweiliger Verfügung untersagt, die mit versteckter Kamera aufgenommenen Bilder erneut auszustrahlen.

„Wir haben Widerspruch eingelegt“, teilte eine Sprecherin des Senders in Köln mit. In dem Verbot sehe RTL „eine Beschneidung der Pressefreiheit“. Ein Arzt, der für das Magazin „RTLExtra“ mit versteckter Kamera gefilmt worden war, hatte die Verfügung erwirkt.

Die Aufnahmen sollten dokumentieren, wie leicht Patienten an stark abhängig machende Medikamente kommen. Laut RTL hatten zahlreiche Ärzte die Arzneien ohne vorherige Untersuchung verschrieben. Nach Meinung des Senders waren der Arzt und seine Praxis auf den Bildern ausreichend verfremdet worden. ck/sg/dpa

• Landesgericht Düsseldorf Az.:12O273/09

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