Wissenschaftliche Mitteilung der DGZPW

Klinische Indikation von Kronen und Teilkronen

Der folgende Beitrag ist eine wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW).

Eine Vollkrone ist überwiegend im Dentin präpariert und umfasst den Zahn vollständig, während bei einer Teilkrone bei Überdeckung der Kaufläche Anteile der klinischen Zahnkrone nicht in die Restauration einbezogen werden. Bei der adhäsiv befestigten Teilkrone können auch Anteile der Kaufläche erhalten bleiben. Die Differenzialindikation zwischen Teil- und Vollkrone ergibt sich vor allem aus dem Destruktionsgrad des Zahnes und weiteren Faktoren. Die untenstehende Tabelle gibt eine Entscheidungshilfe (Evidenzstufe V). Indikationen für die Therapie mit Kronen und Teilkronen können der Ersatz von fehlender Zahnhartsubstanz, verfärbte natürliche Kronen (Alternativen wie Bleaching, Kompositrestaurationen, Veneer sind abzuwägen), multiple Füllungen, der Aufbau von fehlenden Stützzonen, die Wiederherstellung der Kieferrelation, Brückenpfeiler und die Verankerung von kombiniertem Zahnersatz sein. In der Regel werden Kronen als Einzelkronen ausgeführt.

In Einzelfällen können Verblockungen aus folgenden Gründen notwendig werden:

1. Verhinderung von Zahnwanderungen und Elongationen bei fehlenden Antagonisten

2. Aus Stabilitätsgründen (wie Attachmentverankerungen von Teilprothesen, geschwächte Zahnsubstanz, Erhöhung der parodontalen Widerstandsreserve)

Während klassische Kronen und Teilkronen retentiv verankert werden [1, 2], ermöglichen adhäsive Verfahren eine nicht retentive Präparation. Bei der retentiven Verankerung können zusätzliche Retentionsrillen den Halt verbessern.

Die Retention einer Krone wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

• Höhe und Durchmesser des Stumpfes

• Präparationswinkel

• Rauheit der Präparation

• Art des Befestigungsmaterials

Die definierte Präparationsgrenze sollte in gesunder Zahnhartsubstanz liegen, so dass die Krone die Zahnhartsubstanz ausreichend umfasst.

Bei ungenügender Retention in natürlicher Zahnhartsubstanz muss diese durch geeignete Maßnahmen erzielt werden (Aufbaufüllung, Stiftverankerung, kieferorthopädische Extrusion oder chirurgische Kronenverlängerung). Vollkronen können in Abhängigkeit vom verwendeten Werkstoff konventionell zementiert oder adhäsiv bei sicherer Trockenlegung des Arbeitsfeldes befestigt werden. Bei der Entscheidung zur Lage der Präparationsgrenze sind die Einhaltung der biologischen Breite (Mindest-abstand zum Knochen) und die Schonung der parodontalen Weichgewebe Voraussetzungen.

Hinsichtlich der definitiven Versorgung wurzelkanalbehandelter Zähne wird auf die Stellungnahme der DGZMK Nr. 01. 01. 2003 verwiesen.

Klinische Bewährung:

Metallbasierte Kronen (mit oder ohne Keramikverblendung) weisen eine ausgezeichnete klinische Langzeitbewährung auf [3]. Die Misserfolgsrate beträgt etwa ein Prozent pro Jahr in den ersten zehn Jahren und 50 Prozent nach 20 bis 25 Jahren.

Bei korrekter Anwendung sind die Überlebensraten adhäsiver vollkeramischer Teilrestaurationen in den ersten zehn Jahren [4-8] den konventionellen Kronenrestaurationen ebenbürtig [9-13].

Matthias Kern, KielRalph G.Luthardt, UlmLothar Pröbster, WiesbadenJoachim Tinschert, AachenStefan Wolfart, AachenPeter Pospiech, Homburg/Saar

DGZPW_Kontaktadresse:Prof. Dr. Klaus W. BöningPoliklinik für Zahnärztliche ProthetikUniversitätsklinikum Carl Gustav Carusan der Technischen Universität DresdenAnstalt des öffentlichen Rechtsdes Freistaates SachsenFetscherstraße 7401307 Dresdenklaus.boening@uniklinikum-dresden.de

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