Gesetzesänderung

Pflege-Mindestlohn in Kraft

Seit dem 01.08.2010 ist der Pflege-Mindeslohn in Kraft. Pflegekräfte, die sich um kranke und alte Menschen kümmern, klagen schon lange über schlechte Bezahlung. Jetzt erhalten sie einen Mindestlohn von 7,50 Euro in Ostdeutschland und von 8,50 Euro im Westen. Im Januar 2012 und im Juli 2013 steigen die Sätze dann noch einmal um jeweils 25 Cent. Die Regelung gilt für knapp 600 000 der bundesweit insgesamt rund 800 000 Pflegekräfte. Ursprünglich sollte der Pflege-Mindestlohn schon zum 1. Juli kommen. Seine Einführung verzögerte sich aber wegen Differenzen in der Bundesregierung um einen Monat.

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