BDI zur Gesundheitspolitik

Auf gleicher Linie

So viel Lob war selten. Die Reaktionen des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) auf die gesundheitspolitische Ausrichtung der schwarz-gelben Regierung waren fast überschwänglich. Er schwärmte von einem „echten Neuanfang für die deutsche Gesundheitspolitik“. Ende 2009 legte der Industrieverband ein Positionspapier „Für eine starke Gesundheitswirtschaft in Deutschland“ auf den Tisch. Darin unterstützt er die Regierung in ihren zentralen Reformvorhaben und fordert eine Stärkung des Wachstumsmarkts Gesundheit.

Kaum eine Branche profitiert so sehr von der zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklung und dem technischen Fortschritt wie der Gesundheitssektor. Der Gesundheitsmarkt treibt sich quasi selbst. Angebot und Nachfrage in harmonischem Einklang Richtung Wachstum. Zumindest für die nächsten 40 Jahre. Bis dahin wird die Baby-Boomer-Generation dafür sorgen, dass die Gesundheitswirtschaft der Wachstumsmotor für die Zukunft bleibt.

„Allein bis 2020 können weitere 1,2 Millionen Arbeitsplätze entstehen“, prophezeite Prof. Dr. Dr. Andreas Barner, BDI-Präsidialmitglied, bei der Vorstellung des BDI-Positionspapiers. Bereits heute arbeiten im erweiterten Gesundheitsbereich, der mit einem Anteil von 12,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) einer der größten Sektoren der Volkswirtschaft ist, 5,4 Millionen Menschen. Dieses Potenzial will die Industrie ausschöpfen. Deshalb fordert der BDI eine „abgestimmte Wirtschafts-, Forschungsund Gesundheitspolitik, um die Stärken des Standortes Deutschland im globalen Wettbewerb“ zu erhalten beziehungsweise auszubauen. Voraussetzung hierfür seien Rahmenbedingungen, „mit denen sich Innovationen medizinisch wie wirtschaftlich lohnen“, so Barner. Dazu gehöre zum einen die bereits von der Bundesregierung geplante Einführung der steuerlichen Forschungsförderung für alle Unternehmen unabhängig von Ihrer Größe – eine seit Langem bestehende Forderung des BDI – und zum anderen die Abschaffung von Marktzugangsbarrieren, wie zum Beispiel die gesetzlich festgelegten Hersteller-Rabatte im Arzneimittelbereich (Festbetragsregelung).

Auch einig mit den Plänen der Koalition zeigt sich der BDI mit Blick auf eine zukünftige „transparente Kosten-Nutzen-Bewertung von Medizintechnologie, Arzneimitteln und neuen medizinischen Verfahren nach internationalem Standard“. Die Kritik der Pharmaindustrie an der bisherigen Methodik des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die eine „notwendige Marktpreisbildung eines innovationsoffenen Umfelds“ eher verhinderte, zeigt hier ihre deutliche Handschrift.

Wettbewerb mit gleich langen Spießen

„Die Krankenkassen müssen sich dem Wettbewerb öffnen“, verlangte Barner und forderte die generelle Geltung des Kartellund Wettbewerbsrechts. Bislang scheiterten viele Klagen von Pharmaunternehmen gegen die Arzneimittel-Rabattverträge vor den Sozialgerichten. „Wenn Krankenkassen unternehmerisch handeln, muss der entsprechende Rahmen gesetzt werden. Die Regeln des Sozialgesetzbuches sind dafür nicht geeignet.“ Nur so sei sichergestellt, dass sich ein fairer Wettbewerb entfalten kann, in dem die Versicherten auch Wahlfreiheit und Transparenz erhalten und der Zugang zu Innovationen für alle möglich ist.

Der BDI bekennt sich zu einem solidarischen Gesundheitssystem – und verbindet damit ein Mehr an Eigenverantwortung der Versicherten. Wenn jeder Einzelne die Hilfe der Gemeinschaft nur beansprucht, wo seine Kraft nicht ausreicht, entstehe nach Auffassung des BDI Solidarität. Damit der Versicherte und Patient aber mehr Eigenverantwortung übernehmen kann, „braucht er den Zugang zu allen nötigen Informationen – nur ein informierter Patient trifft die richtigen Entscheidungen über Prävention, Diagnostik und Therapie“. Unter der Maßgabe einer allgemeinen Versicherungspflicht würde der Versicherte dazu befähigt, sich eigenverantwortlich eine Krankenversicherung und deren Umfang auszusuchen, über präventive Maßnahmen mitzuentscheiden und beim Heilungsprozess sowie der Rechnungsprüfung mitzuwirken, formuliert der BDI.

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