Editorial

Editorial

Ist alle Theorie wirklich grau? Reicht in jedem Fall das vorhandene „Bauchgefühl“ aus, um allen Sachlagen im zahnärztlichen Praxisalltag gerecht zu werden? Erschöpft der aus kantischer Verantwortlichkeit gezogene Spruch des Volksmundes – das bekannte „Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!“ – wirklich alle Prämissen therapeutischen Arbeitens in der Zahnarztpraxis? Wer das mit Ja beantworten kann, braucht als Zahnarzt weder den Arbeitskreis Ethik in der DGZMK noch eine umfassende Berichterstattung in den zm zu diesem Themenspektrum. Aber wer kann das schon?

Für die zm war und ist der fachliche Disput zu ethischen Grundsätzen Thema per se. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Ethik in der DGZMK wird die Redaktion künftig in losen Abständen Fälle vorstellen, die natürlich Praxisrelevanz haben, die aber auch die ethischen Implikationen für den Alltag herausstellen. Ausgewiesene Fachleute bestreiten anhand konkreter Beispiele ihre ethische Disputation und beschreiben ihre präferierten möglichen Lösungswege.

Ziel ist dabei nicht die Vorgabe von Handlungsmaximen oder gar das Diskreditieren kollegialer Leistungen.

Das wäre angesichts der Komplexität und naturgegebenen Individualität der Patienten, daraus resultierenden Praxisfällen und den in der Zahnmedizin meist möglichen Behandlungsalternativen weder anzustreben noch aufrechtzuerhalten.

Aber die Befassung und der Umgang mit den vorgestellten Fällen und den daraus gezogenen Therapieentscheidungen können dazu beitragen, persönliches Denken zu schulen und das Instrumentarium für den zahnmedizinischen Alltag zu optimieren. Eine fachlich getragene Auseinandersetzung mit den ethischen Grundsätzen und Fragestellungen soll dazu dienen, die eigene Entscheidungsfähigkeit zu hinterfragen, zu justieren und so für den Praxisalltag zu verbessern.

Das von uns künftig gestaltete Angebot zur Auseinandersetzung mit der Materie versteht sich als Training, quasi als „Straffung“ für das richtige „Bauchgefühl“ bei strittigen oder komplexen Therapieentscheidungen im Praxisalltag.

Es reiht sich ein in die traditionelle Linie der in den zm seit Jahren veröffentlichten und reger Diskussion unterworfenen „besonderen“ und „aktuellen klinischen“ Fälle. Diesen Strang werden die zm jetzt erweitern.

In der Gesundheitspolitik wird die Befassung mit ärztlichem Ethos immer mit der kaum deckungsgleichen Sichtweise gesellschaftlichmotivierter moralischer Ansprüche konfrontiert. Wer das alles aber auf die Binse „Monetik statt Ethik“ herunterspielen will, verkennt, dass Ethos sich als wissenschaftlich motivierte Auseinandersetzung mit fachlichen Fragen versteht. Zahnärztliches Ethos ist also weit mehr als nur eineFrage persönlicher Moral.

Erkenntnisreiches Lesevergnügenwünscht Ihr

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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