GOZ-Reform

Noch keine Entscheidung

pr
Gabriele Prchala

Das Recht auf freie Arztwahl wird eingeschränkt, ein ruinöser Preiswettbewerb zwischen Zahnärzten gefährdet die Qualität der Behandlung, die Selbstverwaltung wird zerschlagen und Preiskartelle entstehen – vor all dem warnt die Zahnärzteschaft ganz dringlich, falls eine Öffnungsklausel in die GOZ-Novelle aufgenommen werden sollte. Doch noch ist alles offen, wie ein Acht-Augen- Spitzengespräch im Bundesgesundheitsministerium ergab. Währenddessen macht die PKV pro Öffnungsklausel mobil – mit durchsichtigen Strategien, wie die Aktionen der letzten Wochen zeigen.

Die mit Spannung erwartete wichtigste Meldung zur GOZ-Novelle ist – gar keine! Es gibt noch keine definitive Entscheidung zu den Dreh- und Angelpunkten Honorarzuwachs und Öffnungsklausel. Das jedenfalls ist das Ergebnis eines informellen Acht-Augen-Gesprächs am 17.2. in Berlin mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, seinem Staatssekretär Stefan Kapferer, dem Präsidenten der BZÄK, Dr. Peter Engel und dem Vorsitzenden der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz. Rösler hatte zu dem Gespräch geladen, um sich ein Bild von den Standpunkten der Beteiligten zu machen und das Umfeld zu analysieren. Auch ein im Anschluss geführtes Gespräch mit der PKV diente diesem Zweck. Rösler kündigte an, wegen der mit der Novelle verbundenen finanziellen Fragen auch ergänzende Gespräche mit dem Innen- und Finanzministerium zu führen.

Engel und Fedderwitz erklärten mit Nachdruck, dass für die Zahnärzteschaft die Verhinderung der PKV-Öffnungsklausel oberste Priorität besitze und dass daneben eine angemessene Berücksichtigung der Kostenentwicklung nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Für BZÄK und KZBV bleibt festzuhalten, dass wesentliche Grundsatzentscheidungen zur Öffnungsklausel und zum Honoraranstieg noch nicht getroffen sind. Deshalb werde auch der GOZ-Referentenentwurfwahrscheinlich nicht zeitnah veröffentlicht. Solange das BMG aber erkennbar gewissenhaft prüfe, sei die Verzögerung durchaus hinnehmbar.

Es wurde deutlich, dass es wegen der entscheidenden Einflussnahme des Bundes - rates und damit der durch die Beihilfe betroffenen Bundesländer keinerlei mögliche Absprachen in wichtigen Fragen im Vorfeld geben könne. Rösler wies ausdrücklich auf die politischen Einwirkmöglichkeiten der zahnärztlichen Landesorganisationen hin, um in ihren Ländern etwas zu bewirken.

Die Beschlusslage der Zahnärzte zur Öffnungsklausel ist eindeutig: ein klares und unverrückbares Nein. Das hatten die Bundesversammlung der BZÄK und die Vertreterversammlung der KZBV im November 2010 in Frankfurt/Main unterstrichen, erneut bekräftige dies auch der KZBV-Beirat in seiner Sitzung am 16.2. in Mainz. Die Begründung: Damit werde die Marktmacht der PKV einseitig und zu Lasten der Zahnärzteschaft gestärkt.

Dass die PKV strategisch in diese Richtung vorprescht, lässt sich aus ihren öffentlichkeitswirksamen Aktionen der letzten Wochen deutlich ablesen. Anfang Februar nahm die Diskussion über die GOZ, die bislang nur in internen Fachkreisen und in einer sehr eng begrenzten Fachöffentlichkeit geführt wurde, eine neue Dimension an. Die Bild-Zeitung hatte mit zwei provokativen Beiträgen das Thema in die breite Öffentlichkeit gebracht. Unter der plakativen Schlagzeile „Zahnärzte wollen bis zu 69 Prozent mehr Honorar“ (7.2.2011) warf man dem Berufsstand wieder einmal Abzocke vor: Im Rahmen der GOZ-Novelle werde eine entsprechende Honoraranhebung gefordert. Es zeige sich, dass die GOZ-Honorare bereits heute um rund 70 Prozent über den GKV-Honoraren lägen, berichtete Bild mit Bezug auf bis dahin noch unveröffentlichte Zahlen aus dem Wissenschaftlichen Institut der PKV (WIP). Ein Nachklapp folgte mit dem Bild-Beitrag „Patienten-Aufstand gegen gierige Zahnärzte“ (8.2.2011), der erklärte, dass die Anhebung der Honorare sowohl Privat- wie auch GKV-Versicherte betreffe.

BZÄK und KZBV konterten sofort. Die von Bild genannten Zahlen seien so nicht richtig, falsch sei auch die Behauptung in Punkto Honorare. „Richtig ist, dass die GOZ in ihrer jetzigen Form unverändert seit 1988 besteht“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Sie bildet damit weder den wissenschaftlichen Fortschritt noch die Kostensteigerungen ab, die zwischenzeitlich stattgefunden haben. 1988 war die deutsche Zahnmedizin auf einem anderen wissenschaftlichen Stand als heute. Medizinischer Fortschritt im Bereich der Implantologie, neue Materialien für Füllungen und Inlays und mehr Engagement im Präventionsbereich stellen völlig neue Ansprüche an die moderne und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung.“ Und weiter heißt es: „11 Pfennig betrug 1988 der so genannte Punktwert für privatzahnärztliche Leistungen. 2011 darf der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen. Das Einzige, was sich nach zwei Jahrzehnten somit für den Berufsstand geändert hat, ist die Währung. Seit 23 Jahren ist die kumulative Inflations - rate um 60 Prozent gestiegen.“

Versuchte Einflussnahme

Nach Informationen der BZÄK hatte der PKV-Verband die Bild-Berichte samt Zusatzinformationen lanciert, um die anstehenden Entscheidungen im Vorfeld des BMG-Gesprächs in Richtung PKV zu beeinflussen. In der Tat scheint die Aktion längerfristig medial vorbereitet gewesen zu sein. Im Januar erschien ein Beitrag der Fachzeitschrift „Gesundheitspolitische Kommentare gpk“  (Dr. Frank Schulze Ehring, PKV-Verband, „Einführung in eine Kosten- und Einkommensanalyse zur bevorstehenden GOZ-Novelle“, und „Die Bedeutung der GOZ für das Einkommen der Zahnärzte“ gpk, Nr. 1/2011, Seite 3 bis 17).

Kurz nach den Bild-Berichten legte das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) dann zwei Diskussionspapiere mit weiterem Zahlenmaterial und gleichem Tenor vor (Dr. Frank Schulze Ehring, „Die Bedeutung der GOZ für das Einkommen der Zahnärzte“, WIP-Diskussionspapier 1/2011, und Dr. Frank Niehaus, Dr. Torsten Keßler, Verena Finkenstädt, „Ein Vergleich der zahnärztlichen Vergütung nach GOZ und BEMA“, WIP-Diskussionspapier 2/2011).

BZÄK-Präsident Engel betrachtet das Vorgehen der PKV als Kriegserklärung: „Wir haben mit der PKV und den Vertretern des BMG zusammen am Beratungstisch gesessen. Dass hier die Zahnärzteschaft nach 23 Jahren Gebührenstillstand eine angemessene Honorarerhöhung gefordert hat und weiter fordert, liegt auf der Hand“, empörte er sich beispielsweise im Fachmedium „Der Gelbe Dienst“ (14.2.2011). „Maßstab ist letztlich keine bestimmte Prozentzahl, sondern eine Honorarhöhe, die eine qualitativ hochwertige, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung der Patienten gewährleistet. Im Übrigen ist auch im Koalitions - vertrag der Nachholbedarf mit der Berücksichtigung der Kostensteigerung festgeschrieben.“

Zahlenspiele

Glaubt man den Publikationen der PKV, so sind Rechnungen nach der GOZ für Privatpatienten und Selbstzahler rund 70 Prozent teurer als vergleichbare Positionen des BEMA. Ausgangspunkt der WIP-Untersuchung sind die 30 angeblich wichtigsten GOZ-Ziffern, die zusammen rund 60 Prozent ihres Umsatzes ausmachen. Betroffen seien nicht nur die rund neun Millionen Privatversicherten, sondern auch alle rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte. Diese müssten infolge der Leistungskürzungen der GKV den größten Teil der Zahnarztleistungen selbst bezahlen, wobei diese Kosten nach der GOZ abgerechnet würden. Gesetzlich Versicherte müssten zum Beispiel beim Zahnersatz 62 Prozent der Gesamtkosten beim Zahnarzt selbst zahlen. Weiter rechnet die PKV vor, dass die Bedeutung der Privatpatienten für das Einkommen der Zahnärzte massiv gewachsen sei. So sei in den letzten acht Jahren der Umsatz je Zahnarzt allein durch PKV-Versicherte um 41,7 Prozent gestiegen, also um mehr als das Dreifache der Inflationsrate von 13,2 Prozent im gleichen Zeitraum.

Das Fazit der PKV: Bei der Honorierung privatzahnärztlicher Leistungen gebe es keinen Nachholbedarf. Die von den Leistungs - erbringern selbst verursachte überproportionale Ausgabendynamik müsse sowohl im Interesse der Privatversicherten, der gesetzlich versicherten Selbstzahler und auch der Zahnärzteschaft gestoppt werden.

Falsch und unplausibel

In einer ersten Analyse der PKV-Zahlen hat die BZÄK ganz erhebliche statistische und inhaltliche Mängel aufgedeckt. Kritisiert wird, dass die PKV die Positionen von GOZ und BEMA teilweise falsch und teilweise unplausibel zuordnet. Ferner werde Datenmaterial verwendet, das qualitativ deutlich hinter den Daten der umfassenden GOZAnalyse von BZÄK, KZBV und IDZ zurückbleibe. Auch die Reduzierung auf die 30 „umsatzstärksten Leistungen“ sei willkürlich und fehlerhaft, so die BZÄK.

Der zentrale Untersuchungsgegenstand des PKV-Autors ist der BZÄK-Analyse zufolge offensichtlich nicht das über die Gebührenordnung zu regelnde Honorar beziehungsweise das Einkommen der Zahnärzte, sondern der jenseits der GKV erzielte Umsatz im ambulanten zahnärztlichen Bereich. Dann aber müsste eine ganze Reihe anderer Kostenfaktoren untersucht werden, schluss - folgert die BZÄK: Denn bevor zum Beispiel eine Krone oder ein Implantat eingesetzt werde, seien bereits Material- und Laborkosten angefallen. Immer häufiger werde auch ein Honorar nach der GOÄ fällig. Nicht berücksichtigt sei in der PKV-Studie die zunehmend anspruchsvollere Erwartungshaltung der Patienten an die zahnmedizinische Versorgung.

Äpfel mit Birnen verglichen

BZÄK-Präsident Engel weist auf den manipulativen Umgang mit den Daten hin: Bei der Herleitung der angeblichen Kostensteigerung für die Versorgung Privatversicherter habe man in die Ausgabenvolumina für die GKV-Versicherten auch Leistungen einbezogen, die im Rahmen von Zusatzversicherungen bezahlt werden. Da die Zahl dieser Versicherungen gewachsen sei, seien natürlich auch die Ausgaben dafür kräftig gestiegen. Hier würden Äpfel mit Birnen verglichen, so Engel.

Der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz fügt hinzu, dass der vermeintlich hohe Unterschied zwischen GKV- und PKVHonoraren konstruiert sei. Die von der PKV aufgeführten GOZ-Gebühren seien willkürlich gewählt und unsauber den BEMA-Positionen zugeordnet worden. Im Querschnitt aller Leistungen liege der 2,0-fache GOZFaktor noch unter dem GKV-Honorar. Aus der GOZ-Analyse sei bekannt, dass bei gut 75 Prozent aller Leistungen von PKVVersicherten der 2,3-fache GOZ-Faktor nicht überschritten werde.

Auch ohne vertiefend in weitere Zahlen - analysen einzusteigen, ist die Absicht der PKV für die Zahnärzteschaft klar: Die Diskussionen um die GOZ sollen öffentlich ausgetragen werden, um Emotionen gegen die Zahnärzte hochkochen zu lassen und eine gesamtgesellschaftliche Debatte auszu - lösen, die nicht zustande kommt, solange es nur um die Minderheit der PKV-Mitglieder geht.

Hohe Maklerprovisionen

Nicht zu verkennen ist, dass ein hoher Teil an Kostensteigerung durch die PKV selbst verursacht ist. Zu nennen seien hier vor allem die exorbitant hohen Maklerprovisionen im Versicherungsgeschäft, analysierte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer, Dr. Regina Klakow-Frank, im Deutschen Ärzteblatt (11.2.2011). So wurden mehr als 50 Prozent dessen, was 2009 für ambulante Arztbehandlungen an Leistungsausgaben angefallen sei (fünf Milliarden Euro), für Maklerprovisionen aufgewendet (2,6 Milliarden Euro). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte deshalb im Dezember angemahnt, dass die Abschlusskosten einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten sollten. Jetzt plant die Politik, einzuschreiten und die Provisionen künftig per Gesetz zu deckeln. Ein entsprechender Entwurf der Unionsfraktion liege bereits vor, hieß es laut Presseberichten. Die FDP reagierte zurückhaltend, man wolle sich erst in der Koalition abstimmen.

Entwurf verzögert sich

Den aktuellen Sachstand zur GOZ-Novelle legten BZÄK-Präsident Engel und der Vorsitzende des BZÄK-Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht, Dr. K. Ulrich Rubehn, Anfang Februar in einem Brief an die Präsidenten und Geschäftsführer der Länderkammern dar: Danach ist mit einer Verzögerung des GOZ-Referentenentwurfs, der ursprünglich für Mitte Januar avisiert war, zu rechnen. Inzwischen seien zusätzlich das Justiz- und Innenministerium eingebunden worden. Nach diesen Beratungen werde der Referentenentwurf dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss folge die Anhörung betroffener Kammern und Verbände sowie die Beteiligung der Bundesländer über das Zustimmungsverfahren des Bundesrates. Der ursprünglich avisierte Termin des Inkrafttretens der neuen GOZ zum 1. Juli 2011 sei damit nicht mehr realistisch.

Leistungsteil fertig

Die Beratungen zum Leistungsteil sind im letzten Dezember abgeschlossen worden. Seit dem Frühjahr 2010 hatte sich die BZÄK gegenüber der Bundesregierung in mehreren Stellungnahmen zu den praktischen und wissenschaftlichen Anforderungen an eine moderne GOZ positioniert – sie selbst darf nicht verhandeln, das sieht das Verordnungsverfahren zum Erlass einer Gebührenordnung nicht vor. Inwieweit der Sachverstand der Zahnärzte seinen Niederschlag findet, ist derzeit nicht gesichert zu erkennen. Offen ist, ob und welche Steigerungen es im Leistungsteil der GOZ geben wird. Aufgrund von Sparzwängen will das Ministerium auf eine umfassende fachliche Novellierung verzichten. Eine wirklich neue GOZ, die den modernen fachlichen Ansprüchen des Berufsstandes genügt, ist also nicht in Sicht, deswegen hatte die BZÄK seinerzeit den HOZ-Entwurf der Zahnärzteschaft aus den Beratungen zurückgezogen.

Dreh- und Angelpunkt

Der allgemeine Teil der neuen GOZ wird allein vom BMG entschieden. Hier geht es um das Honorarvolumen und die Öffnungsklausel. Mit Vehemenz wehrt sich die Zahnärzteschaft gegen die Öffnungsklausel und hat dabei starke Verbündete. So hatte etwa die BZÄK im Schulterschluss mit der Bundesärztekammer und mit Patientenvertretern auf einer Pressekonferenz am 9. Dezember 2010 ihren Widerstand formuliert (siehe zm 1/2011, Seite 28 bis 31). Denn die Klausel droht auch bei der nach der GOZ-Novelle anstehenden Novellierung der GOÄ (siehe Kasten). Gegenüber Minister Philipp Rösler äußerten die Spitzen der Ärzte- und Zahnärztevertreter ihre Bedenken in einem gemeinsamen Schreiben vom 17. Januar.

Erst kürzlich sprach sich Dr. Rolf Koschorrek, MdB, Vorsitzender der Gesundheitskommission der Mittelstands-Wirtschaftsvereinigung der CDU, in der Ärzte-Zeitung (9.2.1011) gegen eine Öffnungsklausel aus, er betrachte sie als ordnungspolitisch nicht korrekt: „Ich möchte nicht, dass private Versicherungsgesellschaften mit Leistungserbringern unmittelbar, ohne Einschalten des Versicherten, miteinander verhandeln können.“

Emnid-Umfrage

Nach der Veröffentlichung des Zahlenmaterials zur zahnärztlichen Honorardiskussion schießt die PKV jetzt auch in die Breite gerichtet gegen die Öffnungsklausel. Die absolute Mehrheit der Ärzte sei für eine Öffnungsklausel in der staatlichen Gebührenordnung, hieß es in einer einen Tag vor dem BMG-Spitzengespräch lancierten Presse - information des Verbandes. Dies belege eine von der PKV in Auftrag gegebene Emnid- Umfrage unter 200 Ärzten im Januar und Februar 2011. 57 Prozent von ihnen befürworten es, abweichende Vereinbarungen mit der PKV zu treffen. Fast 70 Prozent seien bereit, Qualitätsverträge außerhalb der Gebührenordnung abzuschließen und mehr als 80 Prozent könnten sich Verträge über eine Arzneimittelberatung vorstellen.

Die Bundesärztekammer widersprach postwendend und kritisierte die Ergebnisse als „bestellte Untersuchung“ mit schmalem Datenmaterial. Der Präsident der Ärzte - kammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, sprach von einem „durchschaubaren Schachzug der PKV, mit dem Versuch, die Ärzteschaft zu spalten.“

Jetzt will auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Auskunft zur Reform der GOZ und GOÄ. In einer parlamentarischen Kleinen Anfrage wollen sie unter anderem Auskunft zur Öffnungsklausel als Instrument des Verbraucher- und Patientenschutzes sowie als Instrument zur Qualitätssteuerung.

Die Diskussionen sind spannend und werden in den nächsten Wochen und Monaten noch weitergehen. Für die Zahnärzteschaft ist eines sicher: Die PKV wird einen langen Atem brauchen, um ihre Positionen durchzusetzen.

Siehe dazu auch „PKV auf falscher Spur“ (zm 1/2011, Seite 28 bis 31)

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